A

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt der Baubehörde, dass einzelne Wohnungen oder Teileigentumseinheiten baulich klar voneinander abgegrenzt sind. Sie ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Gebäude im Grundbuch in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann.

Die Abgeschlossenheitserklärung (amtlich: Abgeschlossenheitsbescheinigung) bestätigt der Baubehörde, dass einzelne Wohnungen oder Teileigentumseinheiten baulich klar voneinander abgegrenzt sind. Sie ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Gebäude im Grundbuch in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann.

Ein Aufmaß erfasst die tatsächlichen Maße, Grundrisse und Bauteile eines bestehenden Gebäudes – heute meist per 3D-Laserscan statt von Hand. Es bildet die verlässliche Grundlage für Umbau-, Sanierungs- und Aufteilungsplanungen, da vorhandene Baupläne oft nicht mehr dem realen Bestand entsprechen.

Die Aufteilungsplanung erstellt die zeichnerische Grundlage – den Aufteilungsplan –, mit der ein Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt wird. Zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet sie die Basis für die notarielle Teilungserklärung.

E

Eine Eigentumswohnung verbindet das Sondereigentum an einer Wohnung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück und Gebäude. Erfahren Sie, wie Wohnungseigentum entsteht, was zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehört und welche Bedeutung WEG, Teilungserklärung und Aufteilungsplan für Eigentümer und Käufer haben.

G

Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Erfahren Sie, welche Bauteile typischerweise Gemeinschaftseigentum sind, wie die Abgrenzung zum Sondereigentum erfolgt und warum sie bei Umbau, Sanierung und WEG-Aufteilung besonders wichtig ist.

M

Der Miteigentumsanteil (MEA) beschreibt den rechnerischen Anteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum. Erfahren Sie, wie Miteigentumsanteile festgelegt werden, welche Rolle Wohn- und Nutzflächen spielen und welche Bedeutung die MEA bei Teilungserklärung, Kostenverteilung, Stimmrecht und Grundbuch haben.

S

Scan-to-BIM bezeichnet den Prozess, aus 3D-Laserscan-Punktwolken ein vollständiges, parametrisches BIM-Gebäudemodell zu erstellen. Das Ergebnis lässt sich direkt für Planung, Kollisionsprüfung, Mengenermittlung und Kostenschätzung weiterverwenden.

Sondereigentum bezeichnet die Bereiche einer Immobilie, die einem Wohnungseigentümer allein zugeordnet sind. Erfahren Sie, welche Räume und Bauteile Sondereigentum sein können, was zwingend Gemeinschaftseigentum bleibt und welche Bedeutung Teilungserklärung und Aufteilungsplan für die Abgrenzung haben.

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Wohnungseigentümer die ausschließliche Nutzung bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums, beispielsweise eines Gartens, einer Terrasse oder eines Stellplatzes. Erfahren Sie, wie Sondernutzungsrechte entstehen, wo sie geregelt werden und worin der Unterschied zu Sondereigentum besteht.

T

Teileigentum bezeichnet nach dem Wohnungseigentumsgesetz Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, beispielsweise Gewerbe-, Büro-, Praxis- oder Ladenflächen. Erfahren Sie, wie sich Teileigentum von Wohnungseigentum und Sondereigentum unterscheidet und welche Bedeutung die Zuordnung bei Aufteilungsplanung, Teilungserklärung und Grundbuch hat.

Die Teilungserklärung bildet die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und Teileigentum. Erfahren Sie, welche Rolle Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung spielen, wie eine WEG-Teilung abläuft und worauf insbesondere bei Bestandsimmobilien zu achten ist.

W

Um ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen, braucht es drei aufeinander abgestimmte Bausteine: die Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Aufteilungsplan und die notarielle Teilungserklärung. Wir erstellen alle drei aus einem präzisen digitalen Bestandsaufmaß, sodass sie technisch und rechtlich zueinander passen.

Die Wohnflächenberechnung nach WoFlV ermittelt die anrechenbare Wohnfläche einer Immobilie nach gesetzlich festgelegten Regeln, etwa zur Anrechnung von Balkonen, Dachschrägen und Kellerräumen. Sie wird für Mietverträge, Verkäufe, Teilungserklärungen und Fördermittelanträge benötigt.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt bundesweit einheitlich fest, wie die Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen ist – etwa wie Balkone, Terrassen, Dachschrägen und Nebenräume anteilig angerechnet werden. Sie ist die rechtliche Grundlage für jede belastbare Wohnflächenangabe in Miet- und Kaufverträgen.