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Kostenberechnung

Die zentrale Kostenermittlung der Entwurfsplanung und Grundlage des Honorars

Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Die Kostenberechnung ist die dritte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276. Sie wird auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt und gliedert die Kosten bis zur 3. Ebene der Kostengruppen. Sie ist die wichtigste Kostenermittlung vor dem Bauantrag und in der Regel die Grundlage für das Architektenhonorar.

Die sechs Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 und die zugehörigen Leistungsphasen
Die Kostenermittlung wird mit jeder Planungsphase genauer – vom Kostenrahmen bis zur Kostenfeststellung.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Die Kostenberechnung ist Grundleistung der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
  • Sie gliedert die Kosten mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengruppen, also mit dreistelligen Nummern.
  • Grundlage sind Entwurfszeichnungen, Mengenberechnungen und Baubeschreibungen.
  • Sie wird mit der Kostenschätzung verglichen, Abweichungen werden erläutert.
  • Nach § 6 HOAI richten sich die anrechenbaren Kosten und damit das Honorar nach der Kostenberechnung.

3. Grundlagen und Inhalt

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Für die Kostenberechnung muss die Planung so weit durchgearbeitet sein, dass Konstruktion, Materialien und technische Anlagen im Wesentlichen feststehen. DIN 276 nennt als Grundlagen insbesondere:

  • durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, gegebenenfalls ergänzt durch Detailskizzen,
  • Mengenberechnungen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, etwa Quadratmeter Außenwand, Dachfläche oder Bodenbelag,
  • Erläuterungen, zum Beispiel eine Baubeschreibung mit Angaben zu Standard und Technik,
  • Angaben zum Baugrundstück, zur Erschließung und zu Fachplanungen wie Tragwerk und technischer Gebäudeausrüstung.

Die Kosten werden nicht mehr über Gebäudekennwerte wie Euro pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche ermittelt, sondern über Bauelemente. Ein Beispiel: Für die Kostengruppe 334 (Außenwandbekleidungen außen) wird die Fassadenfläche aus den Plänen ermittelt und mit einem Kennwert für das gewählte Wärmedämmverbundsystem oder die vorgehängte Fassade multipliziert.

Wie jede Kostenermittlung enthält die Kostenberechnung den Kostenstand, die Angabe zur Umsatzsteuer und eine Benennung erkennbarer Kostenrisiken.

4. Beispiel einer Gliederung

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KostengruppeBezeichnungBezugseinheit
320Gründung, Unterbaum² Gründungsfläche
331Tragende Außenwändem² Wandfläche
334Außenwandbekleidungen außenm² Fassadenfläche
344Innenwandöffnungen, etwa Innentürenm² oder Stück
363Dachbelägem² Dachfläche
420Wärmeversorgungsanlagenm² Brutto-Grundfläche oder pauschal

So wird nachvollziehbar, welche Bauteile die Kosten treiben und wo Einsparungen möglich sind. Genau diese Transparenz macht die Kostenberechnung zum zentralen Steuerungsinstrument der Planung.

5. Kostenberechnung und Honorar

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Nach § 6 Abs. 1 HOAI wird das Honorar für Grundleistungen auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung ermittelt. Nur wenn noch keine Kostenberechnung vorliegt, tritt die Kostenschätzung an ihre Stelle. Eine sorgfältige Kostenberechnung liegt deshalb im Interesse beider Vertragspartner: Sie schafft Klarheit über das Budget und über das Planungshonorar.

Seit der HOAI 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte. Bauherr und Architekt können das Honorar frei vereinbaren, die Kostenberechnung bleibt aber in vielen Verträgen die vereinbarte Bezugsgröße.

6. Genauigkeit und Kostenkontrolle

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Für die Kostenberechnung werden in der Fachliteratur häufig Toleranzen von etwa 10 bis 20 Prozent genannt. Ein fester Wert ist gesetzlich nicht vorgegeben. Wurde eine Baukostenobergrenze vereinbart, ist die Kostenberechnung der entscheidende Nachweis, dass die Planung im Budget liegt.

In den folgenden Leistungsphasen dient sie als Maßstab der Kostenkontrolle. Die Ergebnisse der Ausschreibung und später die Abrechnung werden mit ihr verglichen, damit Abweichungen früh erkannt und gesteuert werden können.

7. Kostenberechnung im Bestand

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Bei Umbau, Sanierung und Modernisierung ist die Kostenberechnung besonders anspruchsvoll. Neben neuen Bauteilen müssen Abbruch, Rückbau, Instandsetzung und Anpassung vorhandener Bauteile erfasst werden. Ihre Mengen lassen sich nur aus einer genauen Bestandsaufnahme ableiten.

Hinzu kommt, dass mitzuverarbeitende Bausubstanz nach § 4 Abs. 3 HOAI bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen ist. Umfang und Wert sollten die Vertragspartner in Textform vereinbaren. Auch dafür ist eine Kostenberechnung auf Basis eines verlässlichen Bestandsplans die beste Grundlage.

Risiken wie verdeckte Schäden oder Schadstoffe sollten in der Kostenberechnung ausdrücklich benannt und, wo sinnvoll, mit einem gesonderten Betrag hinterlegt werden.

8. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer

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Mit der Kostenberechnung erhalten Bauherren eine belastbare Zahl, bevor der Bauantrag gestellt wird. Banken verlangen sie häufig für die Finanzierungszusage, Fördergeber für den Zuwendungsantrag.

Bräuer Architekten erstellt Kostenberechnungen nach DIN 276 auf Basis eigener Mengenermittlung aus dem Planungsmodell. Bei Bestandsgebäuden liefern 3D-Laserscan und Bestandsmodell genaue Mengen für Abbruch, Sanierung und Ergänzung.

9. Häufige Fehler

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  • Die Kostenberechnung wird nur auf 2. Ebene erstellt und entspricht damit nicht DIN 276.
  • Der Vergleich mit der Kostenschätzung fehlt oder Abweichungen werden nicht erläutert.
  • Fachplanerkosten, etwa für Haustechnik, werden nicht eingearbeitet.
  • Planungsänderungen nach der Entwurfsplanung werden nicht in die Kostenberechnung übernommen.
  • Baunebenkosten der Kostengruppe 700 werden zu niedrig angesetzt.

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10. Verwandte Fachbegriffe

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  • Kostenschätzung – Die Kostenschätzung ist die zweite Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276.
  • Kostenvoranschlag – Der Begriff Kostenvoranschlag hat zwei Bedeutungen.
  • Kostenanschlag – Der Kostenanschlag ist die fünfte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276.
  • DIN 276 – Die DIN 276 ist die deutsche Norm für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen.
  • HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
  • Entwurfsplanung – Die Entwurfsplanung ist die Phase eines Bauprojekts, in der aus einer grundsätzlich abgestimmten Planungsidee ein durchgearbeitetes, fachlich koordiniertes und …

11. Häufig gestellte Fragen

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Wann wird die Kostenberechnung erstellt?

In der Leistungsphase 3, also mit der Entwurfsplanung und vor der Genehmigungsplanung.

Was ist der Unterschied zur Kostenschätzung?

Die Kostenschätzung beruht auf der Vorplanung und gliedert bis zur 2. Ebene. Die Kostenberechnung beruht auf dem durchgearbeiteten Entwurf, gliedert bis zur 3. Ebene und ist deutlich genauer.

Kann die Kostenberechnung nachträglich geändert werden?

Sie wird bei Planungsänderungen fortgeschrieben. Für das Honorar bleibt aber grundsätzlich die Kostenberechnung zum Abschluss der Entwurfsplanung maßgeblich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Braucht man eine Kostenberechnung für den Bauantrag?

Für die Baugenehmigung selbst meist nicht in dieser Tiefe. Für die Gebührenberechnung verlangen Behörden aber oft Angaben zu den Herstellungskosten.

Wer prüft die Kostenberechnung?

In erster Linie der Bauherr. Bei Förderprojekten prüft zusätzlich der Fördergeber, ob die Kosten angemessen und zuwendungsfähig sind.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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