Kostenschätzung
Die erste belastbare Kostenermittlung auf Grundlage der Vorplanung
Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenDie Kostenschätzung ist die zweite Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276. Sie wird auf Grundlage der Vorplanung erstellt und zeigt, mit welchen Gesamtkosten für ein Bauvorhaben zu rechnen ist. Sie dient als Entscheidungsgrundlage dafür, ob und in welcher Form das Projekt weiter geplant wird.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Die Kostenschätzung ist Grundleistung der HOAI-Leistungsphase 2 (Vorplanung).
- DIN 276 verlangt eine Gliederung mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengruppen.
- Grundlage sind Vorplanungsskizzen, Flächen und Rauminhalte nach DIN 277 sowie Kostenkennwerte vergleichbarer Objekte.
- Sie folgt auf den Kostenrahmen und wird später durch die Kostenberechnung abgelöst.
- Liegt keine Kostenberechnung vor, kann sie nach § 6 HOAI Grundlage der Honorarermittlung sein.
3. Einordnung in die Stufen der Kostenermittlung
nach obenDIN 276 in der Fassung von Dezember 2018 unterscheidet sechs Stufen der Kostenermittlung. Mit jeder Stufe wird die Planung genauer und die Kostenaussage belastbarer:
| Stufe | Planungsstand | Gliederungstiefe |
|---|---|---|
| Kostenrahmen | Bedarfsplanung, Leistungsphase 1 | 1. Ebene |
| Kostenschätzung | Vorplanung, Leistungsphase 2 | 2. Ebene |
| Kostenberechnung | Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 | 3. Ebene |
| Kostenvoranschlag | Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe | 3. Ebene, nach Vergabeeinheiten |
| Kostenanschlag | Mitwirkung bei der Vergabe | 3. Ebene, nach Vergabeeinheiten |
| Kostenfeststellung | Abschluss der Bauausführung | 3. Ebene |
Die Kostenschätzung ist damit die erste Kostenermittlung, die auf einer konkreten Planungsidee beruht. Der vorangehende Kostenrahmen stützt sich dagegen nur auf den Bedarf und grobe Flächenannahmen.
4. Grundlagen und Inhalt
nach obenNach DIN 276 stützt sich die Kostenschätzung insbesondere auf:
- die Ergebnisse der Vorplanung, also Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten in skizzenhafter Form,
- Mengenangaben zu Bezugseinheiten, etwa Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt oder Nutzungseinheiten,
- erläuternde Angaben zu Konstruktion, Technik und Standard,
- Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.
Die Kosten werden für jede Kostengruppe der 2. Ebene ermittelt, zum Beispiel Baugrube und Erdbau (KG 310), Gründung (KG 320) oder Außenwände (KG 330). Dazu multipliziert man Mengen mit Kostenkennwerten aus eigenen Projekten oder aus Baukostendatenbanken wie dem BKI. Regionalfaktor, Baupreisindex und Standard des Gebäudes werden berücksichtigt.
Zu jeder Kostenschätzung gehören der Kostenstand, also das Datum, auf das sich die Preise beziehen, und die Angabe, ob die Umsatzsteuer enthalten ist. Vorhersehbare Kostenrisiken sollen nach DIN 276 benannt und gegebenenfalls gesondert ausgewiesen werden.
5. Genauigkeit und Toleranzen
nach obenEine Kostenschätzung ist naturgemäß noch mit Unsicherheiten verbunden. In Fachliteratur und Rechtsprechung werden für diese Stufe häufig Toleranzen von etwa 20 bis 30 Prozent genannt. Ein festes, gesetzlich bestimmtes Maß gibt es nicht. Es kommt auf die Art des Vorhabens, den Planungsstand und die Vereinbarungen im Architektenvertrag an.
Bei Umbauten und Sanierungen im Bestand ist die Unsicherheit meist größer als im Neubau. Verdeckte Schäden, unbekannte Konstruktionen oder Schadstoffe zeigen sich oft erst später. Ein genaues Bestandsaufmaß und eine frühe Bauteilöffnung verringern dieses Risiko deutlich.
Haben Bauherr und Architekt eine Baukostenobergrenze vereinbart, ist die Kostenschätzung der erste wichtige Prüfpunkt. Zeigt sie eine Überschreitung, muss die Planung angepasst oder das Budget neu entschieden werden.
6. Kostenschätzung und HOAI
nach obenDie HOAI nennt die Kostenschätzung nach DIN 276 ausdrücklich als Grundleistung der Leistungsphase 2, verbunden mit dem Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen. Sie ist damit kein freiwilliges Extra, sondern Teil der vereinbarten Planungsleistung.
Für das Honorar ist nach § 6 HOAI grundsätzlich die Kostenberechnung maßgebend. Liegt diese noch nicht vor, etwa weil der Auftrag nach der Vorplanung endet, werden die anrechenbaren Kosten auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelt.
7. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer
nach obenFür Bauherren ist die Kostenschätzung der Moment, in dem aus einer Idee eine belastbare Zahl wird. Sie zeigt, ob das Budget zur gewünschten Größe und zum gewünschten Standard passt, und ist häufig Grundlage für das erste Gespräch mit der Bank oder für einen Förderantrag.
Bräuer Architekten erstellt die Kostenschätzung auf Basis einer genauen Flächenermittlung und, bei Bestandsgebäuden, eines 3D-Aufmaßes. So beruhen die Mengen nicht auf Annahmen, sondern auf gemessenen Werten. Abweichungen zum Budget besprechen wir frühzeitig und zeigen Varianten auf.
8. Häufige Fehler
nach oben- Nur die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) werden betrachtet, Baunebenkosten, Außenanlagen und Ausstattung fehlen.
- Der Kostenstand wird nicht angegeben, sodass Preissteigerungen bis zum Baubeginn unberücksichtigt bleiben.
- Kennwerte aus anderen Regionen oder Gebäudearten werden ungeprüft übernommen.
- Die Kostenschätzung wird als Festpreis missverstanden.
- Risiken im Bestand werden nicht benannt.
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9. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Kostenberechnung – Die Kostenberechnung ist die dritte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276.
- Kostenaufstellung – Eine Kostenaufstellung ist eine geordnete Übersicht über die Kosten eines Bauvorhabens.
- DIN 276 – Die DIN 276 ist die deutsche Norm für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen.
- Kostengruppen – Kostengruppen sind die Ordnungseinheiten, nach denen die Kosten eines Bauprojekts gemäß DIN 276 gegliedert werden.
- Baukosten – Baukosten umfassen die finanziellen Aufwendungen, die mit der Vorbereitung, Planung und Realisierung eines Bauvorhabens verbunden sind.
- Vorplanung – Die Vorplanung ist die Phase, in der aus einer geklärten Aufgabenstellung erstmals vergleichbare planerische Lösungsansätze entstehen.
10. Häufig gestellte Fragen
nach obenWie genau ist eine Kostenschätzung?
Üblicherweise werden Abweichungen von etwa 20 bis 30 Prozent als noch vertretbar angesehen. Je genauer die Grundlagen, etwa ein exaktes Aufmaß, desto geringer fällt die Unsicherheit aus.
Ist die Kostenschätzung dasselbe wie die Kosteneinschätzung nach BGB?
Nein. Die Kosteneinschätzung nach § 650p Abs. 2 BGB gehört zur Zielfindungsphase vor der eigentlichen Planung und ist gröber. Die Kostenschätzung nach DIN 276 setzt eine Vorplanung voraus.
Was kostet eine Kostenschätzung?
Als Grundleistung der Leistungsphase 2 ist sie im Architektenhonorar enthalten. Wird sie isoliert beauftragt, wird das Honorar frei vereinbart.
Muss die Kostenschätzung fortgeschrieben werden?
Ja. Ändert sich die Planung wesentlich, sollte die Kostenschätzung angepasst werden. Spätestens mit der Entwurfsplanung wird sie durch die Kostenberechnung ersetzt.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
