Die Vorplanung ist die Phase, in der aus einer geklärten Aufgabenstellung erstmals vergleichbare planerische Lösungsansätze entstehen. Grundstück, Nutzung, Gestaltung, Technik, Kosten, Termine und Genehmigungsfähigkeit werden zusammen betrachtet. Das Ergebnis ist noch kein fertiger Entwurf, aber eine belastbare Richtungsentscheidung.
Kurzdefinition
Die Vorplanung ist Leistungsphase 2 der HOAI und wird auch Projekt- und Planungsvorbereitung genannt. Für Gebäude und Innenräume umfasst sie unter anderem das Analysieren der Grundlagen, das Abstimmen der Ziele, die Untersuchung und Bewertung von Varianten, erste Abstimmungen zur Genehmigungsfähigkeit, eine Kostenschätzung nach DIN 276 und einen Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Vorplanung entwickelt und bewertet Varianten nach vergleichbaren Anforderungen.
- Sie integriert frühzeitig die Beiträge anderer Fachplanungen.
- Zielkonflikte zwischen Nutzung, Gestaltung, Technik, Kosten und Recht werden sichtbar gemacht.
- Kostenschätzung und Rahmenterminplan sind zentrale Ergebnisse.
- Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume wird Leistungsphase 2 mit 7 Prozent bewertet.
- Die gewählte Vorzugsvariante bildet die Grundlage der Entwurfsplanung.
Welche Funktion hat die Vorplanung?
In der Grundlagenermittlung wird geklärt, was geplant werden soll. Die Vorplanung untersucht, wie die Aufgabe grundsätzlich gelöst werden kann. Sie ist damit eine Entscheidungsphase: Alternativen werden nicht nur gezeichnet, sondern anhand einheitlicher Kriterien untersucht und bewertet.
Eine gute Vorplanung vermeidet die vorschnelle Festlegung auf eine attraktive, aber technisch, wirtschaftlich oder rechtlich ungeeignete Lösung. Sie macht Konsequenzen sichtbar, solange Änderungen noch vergleichsweise einfach möglich sind.
Grundleistungen nach Anlage 10 HOAI
Für Gebäude und Innenräume gehören insbesondere dazu:
- Analysieren der Grundlagen und Abstimmen der Leistungen mit den Fachbeteiligten,
- Abstimmen der Zielvorstellungen und Hinweise auf Zielkonflikte,
- Erarbeiten der Vorplanung sowie Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen,
- Klären wesentlicher städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, wirtschaftlicher, ökologischer, bauphysikalischer, energiewirtschaftlicher, sozialer und öffentlich-rechtlicher Zusammenhänge,
- Bereitstellen, Koordinieren und Integrieren der Arbeitsergebnisse anderer Fachbeteiligter,
- Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit,
- Kostenschätzung nach DIN 276 und Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen,
- Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen,
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
Typischer Ablauf
1. Grundlagen analysieren
Die Ergebnisse der Leistungsphase 1 werden geprüft. Offene Punkte, Risiken und nachzureichende Untersuchungen werden aktualisiert.
2. Ziele und Bewertungskriterien festlegen
Gemeinsam mit der Bauherrschaft werden Kriterien gewichtet: Flächeneffizienz, Nutzungsqualität, Baukosten, Termine, Energie, Nachhaltigkeit, Gestaltung oder Erweiterbarkeit.
3. Varianten entwickeln
Unterschiedliche Lösungen werden in einem angemessenen Detaillierungsgrad dargestellt. Varianten sollten tatsächlich entscheidungsrelevante Alternativen abbilden und nicht nur geringfügige Abwandlungen sein.
4. Fachplanungen koordinieren
Tragwerk, technische Anlagen, Brandschutz, Bauphysik und weitere Disziplinen liefern frühe Beiträge. Kritische Schnittstellen werden gemeinsam untersucht.
5. Genehmigungsfähigkeit vorbesprechen
Soweit erforderlich, werden wesentliche öffentlich-rechtliche Fragen mit Behörden oder anderen Stellen vorgeklärt. Eine Vorverhandlung ist noch keine Genehmigung und keine verbindliche Zusage.
6. Kosten und Termine bewerten
Für die Varianten wird eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und mit dem Budget verglichen. Ein erster Terminplan zeigt die wesentlichen Planungs-, Genehmigungs-, Vergabe- und Bauvorgänge.
7. Vorzugsvariante festlegen
Bewertung, Entscheidung und verbleibende Risiken werden dokumentiert. Die freigegebene Lösung geht in die Entwurfsplanung über.
Typische Arbeitsergebnisse
- Vorplanungsskizzen und schematische Darstellungen,
- Variantenvergleich oder Entscheidungsmatrix,
- abgestimmtes Funktions- und Erschließungskonzept,
- erste Aussagen zu Konstruktion und Technik,
- Kostenschätzung nach DIN 276,
- Vergleich mit dem Kostenrahmen,
- Rahmenterminplan,
- Protokolle aus Vorverhandlungen,
- dokumentierte Vorzugsvariante.
Abgrenzung zur Entwurfsplanung
Die Vorplanung untersucht grundsätzlich geeignete Lösungen und führt zu einer Vorzugsvariante. Die Entwurfsplanung arbeitet diese Lösung fachübergreifend zu einem durchgearbeiteten Planungskonzept weiter. Ein zu frühes Überspringen der Variantenphase verschiebt ungelöste Konflikte in spätere, teurere Projektstadien.
Praxisbeispiel
Für eine neue Kindertagesstätte werden drei Varianten untersucht: ein kompakter zweigeschossiger Baukörper, ein eingeschossiger Hofbau und eine Erweiterung eines Bestandsgebäudes. Alle Varianten werden nach denselben Kriterien bewertet.
Die Bestandsvariante erscheint zunächst kostengünstig, benötigt aber umfangreiche Schadstoffsanierung und Brandschutzmaßnahmen. Der Hofbau bietet gute Außenraumbezüge, überschreitet jedoch die verfügbare Fläche. Die kompakte Variante erreicht das beste Verhältnis aus Flächenverbrauch, Kosten und Terminrisiko. Die Entscheidung wird mit Kostenschätzung und Fachplanerbeiträgen dokumentiert.
Digitale Methoden
BIM-Modelle können frühe Flächen-, Mengen- und Variantenvergleiche unterstützen. Digitale Standortmodelle helfen bei Verschattung, Erschließung und städtebaulicher Einordnung. Wichtig sind ein angemessener Modellierungsgrad und eindeutige Annahmen; ein detailliertes Modell ist nicht automatisch eine belastbare Planung.
Häufige Fehler
- Es wird nur eine Lösung entwickelt und nachträglich als Variantenprüfung bezeichnet.
- Varianten werden nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet.
- Fachplaner werden zu spät eingebunden.
- Die Kostenschätzung wird ohne dokumentierte Grundlagen erstellt.
- Vorverhandlungen werden als verbindliche Genehmigungszusage verstanden.
- Bauherrschaft und Nutzer entscheiden nicht eindeutig über die Vorzugsvariante.
- Offene Risiken werden in der Entwurfsplanung nicht weiterverfolgt.
Checkliste
- Grundlagen vollständig analysiert
- Ziele und Bewertungskriterien abgestimmt
- Echte Varianten nach gleichen Anforderungen untersucht
- Fachplanerbeiträge koordiniert
- Genehmigungsrelevante Fragen vorbesprochen
- Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt
- Budgetvergleich durchgeführt
- Wesentliche Termine dargestellt
- Risiken und Annahmen dokumentiert
- Vorzugsvariante förmlich freigegeben
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorplanung?
Sie ist Leistungsphase 2 und untersucht grundsätzliche Lösungsvarianten auf Basis der geklärten Projektgrundlagen.
Warum werden Varianten benötigt?
Varianten machen unterschiedliche Lösungswege und deren Folgen vergleichbar, bevor eine Richtung vertieft wird.
Gehört eine Kostenschätzung dazu?
Ja. Bei Gebäuden und Innenräumen ist die Kostenschätzung nach DIN 276 eine Grundleistung der Vorplanung.
Ist die Kostenschätzung bereits ein Kostenanschlag?
Nein. Die DIN 276 unterscheidet Kostenermittlungsstufen nach Planungsfortschritt. Der Kostenanschlag folgt später auf Grundlage von Angeboten oder Vergaben.
Gehören Behördenabstimmungen dazu?
Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit gehören zur Vorplanung, soweit sie erforderlich sind. Sie ersetzen das Genehmigungsverfahren nicht.
Wie detailliert sind die Zeichnungen?
Der Maßstab richtet sich nach Art und Größe des Objekts sowie der erforderlichen Aussage. Die Vorplanung ist weniger detailliert als die Entwurfs- und Ausführungsplanung.
Was ist eine Vorzugsvariante?
Sie ist die nach Bewertung und Abstimmung ausgewählte Lösung, die in der Entwurfsplanung weiterentwickelt wird.
Ist eine Machbarkeitsstudie Teil der Vorplanung?
Nicht automatisch. Je nach Inhalt kann sie eine Besondere Leistung sein und sollte vertraglich abgegrenzt werden.
Welche HOAI-Bewertung hat Leistungsphase 2?
Bei Gebäuden und Innenräumen sind es nach § 34 HOAI 7 Prozent.
Was geschieht bei einer Änderung der Projektziele?
Varianten, Kosten und Termine müssen gegebenenfalls erneut untersucht werden. Auswirkungen auf Leistungsumfang und Vergütung sollten vereinbart werden.
Fazit
Die Vorplanung ist die zentrale Weichenstellung des Projekts. Sie verbindet Varianten, Fachplanung, Genehmigungsfragen, Kosten und Termine zu einer nachvollziehbaren Entscheidung. Eine dokumentierte Vorzugsvariante schafft die notwendige Stabilität für die Entwurfsplanung.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 34 HOAI
- Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI
- DIN 276 in der vertraglich vereinbarten beziehungsweise maßgeblichen Fassung
+49 (381) 492700
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