Entwurfsplanung

Entwurfsplanung: Inhalte, Ablauf und Leistungsphase 3

Die Entwurfsplanung ist die Phase eines Bauprojekts, in der aus einer grundsätzlich abgestimmten Planungsidee ein durchgearbeitetes, fachlich koordiniertes und wirtschaftlich bewertetes Gesamtkonzept entsteht. Sie verbindet Gestaltung, Nutzung, Konstruktion, Gebäudetechnik, Baurecht, Kosten und Termine. Das Ergebnis ist die wesentliche Entscheidungsgrundlage für die anschließende Genehmigungs- und Ausführungsplanung.

Kurzdefinition

Die Entwurfsplanung konkretisiert die Ergebnisse der Vorplanung zu einem abgestimmten Gebäudeentwurf. Bei Gebäuden und Innenräumen entspricht sie in der Systematik der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der Leistungsphase 3. Zu ihren typischen Ergebnissen gehören durchgearbeitete Planzeichnungen, die Integration der Fachplanungen, eine Objektbeschreibung und die Kostenberechnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Entwurfsplanung führt die wesentlichen funktionalen, gestalterischen, technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zusammen.
  • Sie baut auf Grundlagenermittlung und Vorplanung auf und schafft die Grundlage für die Genehmigungsplanung.
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden in einem für das Projekt erforderlichen Maßstab ausgearbeitet.
  • Beiträge von Tragwerksplanung, Technischer Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Brandschutz und weiteren Fachdisziplinen werden koordiniert und in den Entwurf integriert.
  • Die Kostenberechnung konkretisiert den finanziellen Rahmen und wird mit den zuvor ermittelten Kosten verglichen.
  • Änderungen sind in dieser Phase meist noch wesentlich leichter zu beherrschen als nach Genehmigung, Ausschreibung oder Baubeginn.

Was bedeutet Entwurfsplanung?

Entwurfsplanung bedeutet, eine zuvor untersuchte Vorzugslösung so weit auszuarbeiten, dass das Bauvorhaben als zusammenhängendes System beurteilt und vom Auftraggeber grundsätzlich freigegeben werden kann. Der Entwurf beschränkt sich nicht auf die äußere Erscheinung. Er beschreibt zugleich, wie Räume genutzt und erschlossen werden, wie das Gebäude auf Grundstück und Umgebung reagiert, welche Konstruktion vorgesehen ist, wie technische Anlagen eingebunden werden und ob die gesetzten Kosten- und Qualitätsziele erreichbar sind.

Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume ordnet die HOAI die Entwurfsplanung als Leistungsphase 3 ein. Die HOAI beschreibt dabei ein Leistungsbild und eine Honorarsystematik; sie ist keine allgemeingültige Festlegung, wonach jedes Projekt unabhängig vom Vertrag exakt denselben Bearbeitungsumfang erhalten muss. Welche Leistungen tatsächlich geschuldet sind, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag. Projektspezifisch notwendige Untersuchungen oder Varianten können Grundleistungen, Besondere Leistungen oder Leistungen anderer Beteiligter sein.

Abgrenzung zu Vorplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung

In der Vorplanung werden Lösungsansätze entwickelt, untersucht und bewertet. Die Entwurfsplanung verdichtet die ausgewählte Lösung zu einem abgestimmten Gesamtkonzept. Varianten können weiterhin erforderlich sein, doch die Phase dient nicht mehr der völlig offenen Suche, sondern der nachvollziehbaren Durcharbeitung und Festlegung.

Die Genehmigungsplanung bereitet auf dieser Grundlage die öffentlich-rechtlich erforderlichen Unterlagen und Anträge vor. Ein guter Entwurf berücksichtigt die Genehmigungsfähigkeit bereits; die förmliche Einreichung und Bearbeitung des Bauantrags ist jedoch eine eigenständige Aufgabe.

Die Ausführungsplanung entwickelt den genehmigten beziehungsweise freigegebenen Entwurf bis zur ausführungsreifen Lösung weiter. Sie enthält detaillierte Angaben zu Konstruktionen, Anschlüssen, Schichten, Abmessungen und Schnittstellen. Entwurfspläne sind deshalb grundsätzlich keine Werk- oder Montagepläne.

Ziele und Bedeutung

Das zentrale Ziel besteht darin, vor weiteren kostenintensiven Planungsschritten ein belastbares Gesamtkonzept herzustellen. Der Auftraggeber soll erkennen können, welche räumliche, gestalterische und technische Lösung geplant ist, welche Qualitäten sie bietet und welche Konsequenzen sie für Kosten, Termine und Betrieb hat.

Qualität und Nutzung

Raumgrößen, Funktionsbeziehungen, Wege, Belichtung, Ausblicke, Barrierefreiheit und Möblierbarkeit werden gemeinsam betrachtet. Gute Grundrisse entstehen nicht allein aus Flächenwerten. Entscheidend ist, ob Räume für ihre vorgesehene Nutzung geeignet sind und ob das Gebäude Veränderungen bewältigen kann. Bei Bestandsgebäuden kommen der Umgang mit vorhandener Substanz, Schadstoffen, Tragstruktur und Denkmalschutz hinzu.

Kosten und Termine

Form, Spannweiten, Fassadenanteil, Untergeschoss, Ausstattungsstandard und technische Systeme beeinflussen die Kosten erheblich. In der Entwurfsplanung werden diese Abhängigkeiten sichtbar und mit dem Budget abgeglichen. Die Kostenberechnung ist dennoch keine Preisgarantie: Marktpreise, Planungsänderungen, Unwägbarkeiten im Bestand und der spätere Vergabezeitpunkt können das Ergebnis verändern.

Auch die Terminplanung wird belastbarer. Genehmigungsfristen, Fachgutachten, Förderbedingungen, Ausschreibungsstrategie und lange Lieferzeiten können den weiteren Ablauf bestimmen. Früh erkannte Abhängigkeiten lassen sich in den Projektterminplan aufnehmen.

Nachhaltigkeit und Werterhalt

Viele langfristig wirksame Entscheidungen fallen im Entwurf: Gebäudekompaktheit, Orientierung, Tageslicht, sommerlicher Wärmeschutz, Materialkonzept, Anpassungsfähigkeit und technische Versorgung. Nachhaltigkeit erfordert eine Gesamtbetrachtung von Herstellung, Nutzung, Wartung, Umnutzung und Rückbau. Ein niedriger Energiebedarf allein macht ein Gebäude noch nicht dauerhaft ressourcenschonend.

Bestandteile und Inhalte

Der konkrete Umfang richtet sich nach Bauaufgabe, Vertrag und erforderlicher Planungstiefe. Typischerweise werden folgende Inhalte zusammengeführt:

Bereich Typische Fragestellungen und Ergebnisse
Grundstück und Städtebau Lage, Erschließung, Abstände, Höhen, Baukörper, Außenraumbezüge
Nutzung Raumprogramm, Funktionsbeziehungen, Flächen, Wege, Barrierefreiheit
Gestaltung Proportionen, Fassaden, Dach, Material- und Farbkonzept
Konstruktion Tragstruktur, Raster, Spannweiten, Gebäudehülle, wesentliche Aufbauten
Technik Versorgung, Anlagenkonzept, Schächte, Zentralen, Leitungswege und Platzbedarf
Baurecht planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen
Bauphysik Wärme-, Feuchte-, Schall- und gegebenenfalls Lichtschutzkonzept
Brandschutz Rettungswege, Nutzungseinheiten, Brandabschnitte und grundsätzliche Anforderungen
Wirtschaftlichkeit Flächenkennwerte, Kostenberechnung, Vergleich mit dem Kostenrahmen
Termine Planungs-, Genehmigungs-, Vergabe- und Ausführungsmeilensteine

Planzeichnungen und Erläuterungen

Grundrisse zeigen Raumordnung, Erschließung, Öffnungen und wesentliche Abmessungen. Schnitte klären Höhen, Geschossbezüge, Gelände, Treppen und räumliche Beziehungen. Ansichten vermitteln Fassadengliederung und äußere Gestalt. Lageplan, Flächenaufstellungen, Erläuterungen, Materialaussagen und Visualisierungen ergänzen die Zeichnungen, soweit dies für Entscheidungen erforderlich ist.

Ein Maßstab allein definiert nicht die Qualität. Entscheidend ist, dass die Darstellung die wesentlichen Entwurfsentscheidungen eindeutig vermittelt. Die HOAI nennt für Gebäude beispielsweise Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen.

Fachplanungen und Koordination

Tragwerk und technische Anlagen dürfen nicht erst nach Abschluss des architektonischen Entwurfs ergänzt werden. Stützen, Unterzüge, Deckenspannweiten, Lüftungszentralen, Schächte und Leitungstrassen benötigen Raum und können Grundriss, Höhe, Fassade und Kosten verändern. Der Objektplaner koordiniert die Beiträge der fachlich Beteiligten; die jeweiligen Fachplaner bleiben für ihre eigenen Leistungen verantwortlich.

Je nach Projekt wirken unter anderem Tragwerksplaner, TGA-Planer, Brandschutzplaner, Bauphysiker, Geotechniker, Vermesser, Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner, Denkmalschutzfachleute und Sachverständige mit. Auftraggeber und Nutzer liefern Anforderungen und treffen Entscheidungen. Eine eindeutige Verantwortungs- und Freigabestruktur verhindert, dass widersprüchliche Vorgaben unbemerkt in die Planung eingehen.

Objektbeschreibung und Kostenberechnung

Die Objektbeschreibung erläutert die wesentlichen Merkmale des Entwurfs, die Zeichnungen allein nicht vollständig transportieren. Dazu können Nutzung, Konstruktion, Materialien, technische Systeme und Qualitätsstandards gehören.

Die Kostenberechnung wird üblicherweise nach der Gliederung der DIN 276 aufgebaut. Sie basiert auf dem durchgearbeiteten Entwurf und den Beiträgen anderer Planungsbeteiligter. Annahmen, Preisstand, enthaltene und nicht enthaltene Leistungen sowie Risikozuschläge sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Nur dann ist der Vergleich mit Kostenrahmen oder Kostenschätzung aussagekräftig.

Typischer Ablauf

1. Grundlagen konsolidieren

Zu Beginn werden Bedarfsplanung, Grundstücksinformationen, Bestandsunterlagen, Vermessung, Baugrundangaben, Vorplanung, Kosten- und Terminziele sowie behördliche Erkenntnisse geprüft. Offene Entscheidungen werden in einer Liste geführt. Bei Umbauten ist eine verlässliche Bestandsaufnahme besonders wichtig; ungesicherte Bestandsmaße können alle folgenden Planungen beeinträchtigen.

2. Vorzugslösung durcharbeiten

Raumfolgen, Abmessungen, Erschließung, Baukörper, Fassade und Freiraumbezüge werden konkretisiert. Parallel entwickeln die Beteiligten Tragwerks-, Technik-, Energie- und Brandschutzkonzepte. Konflikte werden nicht nur markiert, sondern in abgestimmte Lösungen überführt.

3. Rechtliche und technische Machbarkeit prüfen

Der Entwurf wird mit Bebauungsplan, Bauordnungsrecht und weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen abgeglichen. Wo die Zulässigkeit nicht eindeutig ist, können eine Bauvoranfrage oder frühzeitige Abstimmungen sinnvoll sein. Solche Gespräche ersetzen keine behördliche Entscheidung, reduzieren aber erkennbare Risiken.

4. Kosten und Termine fortschreiben

Auf Grundlage der festgelegten Qualitäten werden Mengen- und Kostenansätze konkretisiert. Abweichungen vom Budget müssen nicht nur benannt werden: Entwurfs-, Qualitäts- oder Budgetanpassungen sind als Entscheidung mit ihren Folgen darzustellen. Parallel werden die erforderlichen nächsten Schritte und Termine aktualisiert.

5. Entwurf dokumentieren und freigeben

Die Ergebnisse werden in einem konsistenten Planungsstand zusammengeführt. Eine Freigabe sollte eindeutig bezeichnen, welche Pläne, Beschreibungen, Kosten und offenen Punkte sie umfasst. Sie ist kein Verzicht auf spätere Detaillierung, sondern die Entscheidung, auf welchem Entwurf weitergearbeitet wird.

Praxisbeispiel

Eine Wohnungsbaugesellschaft plant ein Mehrfamilienhaus auf einem innerstädtischen Grundstück. In der Vorplanung wurden drei Baukörpervarianten verglichen. Für die ausgewählte Lösung wird in der Entwurfsplanung das Treppenhaus so angeordnet, dass kompakte Erschließungsflächen und gut möblierbare Wohnungen entstehen. Balkone und Fenster werden auf Belichtung, Privatsphäre und Fassadenrhythmus abgestimmt.

Der Tragwerksplaner entwickelt ein wirtschaftliches Raster; die TGA-Planung legt Zentralen und Schächte fest. Eine zunächst vorgesehene Leitungsführung kollidiert mit einem Unterzug. Das Planungsteam löst den Konflikt durch angepasste Schachtlage und Deckenkonzept, bevor Genehmigungs- oder Ausführungspläne entstehen. Die Brandschutzplanung überprüft Rettungswege und Nutzungseinheiten. Die Kostenberechnung zeigt eine Überschreitung des Budgets, die vor allem aus dem Untergeschoss und der Fassadenkonstruktion resultiert.

Der Auftraggeber entscheidet sich nach Variantenvergleich für eine kleinere Kellerfläche und eine vereinfachte, weiterhin dauerhaft konstruierte Fassade. Der freigegebene Entwurf enthält damit nicht nur schöne Zeichnungen, sondern eine koordinierte Lösung mit dokumentierten Qualitäts-, Kosten- und Terminentscheidungen.

Digitale Planung und moderne Methoden

CAD-Systeme ermöglichen konsistente Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Bei Building Information Modeling wird ein koordiniertes digitales Bauwerksmodell als Informationsgrundlage genutzt. Bauteile können Eigenschaften tragen; Fachmodelle lassen sich zusammenführen und auf räumliche Konflikte untersuchen. BIM ersetzt jedoch weder fachliche Entscheidungen noch Verantwortlichkeiten. Modellierungsziele, Informationsanforderungen, Koordinationsregeln und Freigabestände müssen festgelegt sein.

Bei Bestandsprojekten können 3D-Laserscanning und Punktwolken eine präzise geometrische Grundlage liefern. Die Messdaten müssen interpretiert und für den jeweiligen Zweck modelliert werden. Verdeckte Konstruktionen, Materialeigenschaften oder Schäden werden durch eine Punktwolke nicht automatisch erfasst.

Visualisierungen, virtuelle Begehungen und Sonnenstandsanalysen unterstützen Entscheidungen. Sie sollten Planungsstände ehrlich darstellen: Eine fotorealistische Oberfläche kann eine technische Reife suggerieren, die der Entwurf noch nicht besitzt.

Häufige Fehler

Anforderungen bleiben unklar

Fehlt eine abgestimmte Bedarfsplanung, werden Grundsatzfragen während der Durcharbeitung immer wieder geöffnet. Abhilfe schaffen priorisierte Anforderungen, benannte Entscheidungsträger und dokumentierte Freigaben.

Fachplaner werden zu spät eingebunden

Nachträglich eingefügte Schächte, Zentralen oder Tragglieder führen zu Flächenverlusten, Höhenproblemen und Umplanungen. Fachkonzepte sollten parallel entstehen und tatsächlich in den Objektentwurf integriert werden.

Das Budget wird als unveränderliche Zahl behandelt

Eine Kostenberechnung ist nur so belastbar wie Entwurf, Mengen, Qualitäten und Preisannahmen. Unsicherheiten müssen sichtbar bleiben. Bei Abweichungen sind Ursachen und Handlungsoptionen zu bewerten.

Genehmigungsfähigkeit wird vorausgesetzt

Ein Bebauungsplan beantwortet nicht jede Frage. Bauordnungsrecht, Satzungen, Baulasten, Denkmalschutz, Erschließung und projektspezifische Nachweise können zusätzlich relevant sein. Rechtliche Risiken sind früh zu identifizieren.

Visualisierung ersetzt Planung

Ein überzeugendes Bild klärt weder Schallschutz noch Entwässerung oder Tragwerk. Visualisierungen sind Kommunikationsmittel; die technische Koordination muss in Plänen, Modellen, Berechnungen und Beschreibungen nachvollziehbar sein.

Änderungen werden nicht versioniert

Wenn Planstände, Kostenstände und Entscheidungen nicht eindeutig zusammengehören, arbeiten Beteiligte mit unterschiedlichen Grundlagen. Ein geregeltes Änderungs- und Freigabeverfahren verhindert diese Fehlerquelle.

Checkliste für Auftraggeber

  • Sind Raum- und Funktionsprogramm vollständig und priorisiert?
  • Sind Grundstück, Bestand, Vermessung und Baugrund ausreichend untersucht?
  • Wurden planungs- und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen geprüft?
  • Sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten untereinander konsistent?
  • Sind Tragwerk, Gebäudetechnik, Brandschutz und Bauphysik integriert?
  • Sind Flächen und wesentliche Qualitäten nachvollziehbar dokumentiert?
  • Enthält die Kostenberechnung Preisstand, Annahmen, Abgrenzungen und Risiken?
  • Wurden Kostenberechnung und vorangegangene Kostenermittlung verglichen?
  • Sind Terminabhängigkeiten und notwendige Gutachten bekannt?
  • Sind offene Punkte, Verantwortliche und Entscheidungstermine festgehalten?
  • Bezieht sich die Entwurfsfreigabe auf einen eindeutig bezeichneten Planungsstand?
  • Sind spätere Änderungen samt Auswirkungen auf Kosten und Termine geregelt?

Verwandte Fachbegriffe

  • Grundlagenermittlung: Klärung von Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen und weiterem Leistungsbedarf.
  • Vorplanung: Untersuchung und Bewertung grundsätzlicher Lösungsansätze vor der Durcharbeitung des Entwurfs.
  • Genehmigungsplanung: Erarbeitung und Einreichung der für öffentlich-rechtliche Verfahren erforderlichen Unterlagen.
  • Ausführungsplanung: Weiterentwicklung zur ausführungsreifen, detaillierten Planung.
  • Kostenberechnung: Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Entwurfsplanung.
  • HOAI: Verordnung mit Leistungsbildern und Regelungen für Architekten- und Ingenieurhonorare.
  • BIM: Methode zur koordinierten Planung und Bewirtschaftung mit digitalen Bauwerksinformationen.
  • Bauantrag: Antrag beziehungsweise Unterlagensatz im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Entwurfsplanung immer Leistungsphase 3?

In der HOAI-Systematik für Gebäude und Innenräume heißt Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Im allgemeinen Sprachgebrauch kann „Entwurfsplanung“ jedoch auch unabhängig von einem HOAI-Vertrag verwendet werden. Entscheidend für den geschuldeten Umfang ist die vertragliche Vereinbarung.

Welche Unterlagen gehören zur Entwurfsplanung?

Typisch sind Grundrisse, Schnitte, Ansichten, gegebenenfalls Lageplan und Visualisierungen, eine Objektbeschreibung, Flächenangaben, koordinierte Fachplanungsbeiträge und eine Kostenberechnung. Art und Tiefe hängen von Objekt, Vertrag und Entscheidungsbedarf ab.

Welchen Maßstab haben Entwurfspläne?

Für viele Gebäude ist 1:100 üblich. Kleine, komplexe oder innenräumliche Aufgaben können eine größere Darstellungstiefe erfordern; sehr große Objekte teilweise kleinere Maßstäbe. Maßgeblich ist der erforderliche Informationsgehalt, nicht eine starre Zahl.

Ist ein Entwurfsplan bereits ein Bauantrag?

Nein. Die Entwurfsplanung liefert eine wesentliche Grundlage. Für den Bauantrag sind genehmigungsbezogene Bauvorlagen, Nachweise, Formulare und Unterschriften nach dem jeweils geltenden Landesrecht erforderlich.

Kann nach Abschluss des Entwurfs noch geändert werden?

Ja, Änderungen bleiben möglich. Sie können aber Wiederholungsleistungen auslösen und Kosten, Termine, Genehmigung oder Fachplanungen beeinflussen. Deshalb sollten Anlass, Auswirkungen, Vergütung und neuer Freigabestand dokumentiert werden.

Wie genau ist die Kostenberechnung?

Sie ist konkreter als Kostenrahmen und Kostenschätzung, bleibt aber eine Prognose. Ihre Aussagekraft hängt von Planungsreife, Mengengrundlagen, Qualitätsdefinition, Preisstand und bekannten Risiken ab. Eine pauschale Genauigkeitsgarantie ist fachlich nicht seriös.

Wer gibt den Entwurf frei?

Üblicherweise der dazu bevollmächtigte Auftraggeber. Bei Organisationen können Nutzer, Gremien, Fördermittelgeber oder weitere Stellen eingebunden sein. Die vertragliche Entscheidungsbefugnis sollte eindeutig geregelt sein.

Müssen Fachplaner bereits beteiligt sein?

Sobald ihre Beiträge den Entwurf beeinflussen, ist die frühe Beteiligung erforderlich. Das betrifft regelmäßig Tragwerk und Technische Ausrüstung, projektabhängig auch Brandschutz, Bauphysik, Freianlagen und weitere Disziplinen.

Was ist bei einem Umbau besonders wichtig?

Eine belastbare Bestandsgrundlage und die Bewertung vorhandener Konstruktionen sind entscheidend. Öffnungen, Leitungen, Schadstoffe oder Schäden können verborgen sein. Solche Unsicherheiten sollten untersucht, als Risiko dokumentiert und in Kosten sowie Termine einbezogen werden.

Was leistet BIM in der Entwurfsplanung?

BIM erleichtert Modellkoordination, Variantenbewertung, Mengenermittlung und die konsistente Ableitung von Darstellungen. Der Nutzen entsteht aber nur mit klaren Informationsanforderungen, geeigneten Modellen und geregelter Zusammenarbeit.

Wann ist die Entwurfsplanung abgeschlossen?

Wenn der vereinbarte Entwurf fachlich koordiniert, dokumentiert und entscheidungsreif vorliegt, die geschuldeten Kosten- und Terminangaben erstellt sind und offene Punkte transparent behandelt wurden. Eine formale Freigabe schafft eine klare Grundlage für die nächste Phase.

Ist eine behördliche Vorabstimmung Teil der Entwurfsplanung?

Die Klärung grundsätzlicher Genehmigungsfragen kann fachlich sinnvoll sein. Umfang und Einordnung hängen vom Vertrag ab. Eine informelle Auskunft ersetzt weder einen Bauvorbescheid noch eine Baugenehmigung.

Zusammenfassung

Die Entwurfsplanung ist der zentrale Integrationsschritt zwischen untersuchter Planungsidee und genehmigungsfähigem, später ausführbarem Projekt. Sie führt Nutzung, Gestaltung, Konstruktion, Technik, Recht, Kosten und Termine in einem abgestimmten Gesamtentwurf zusammen. Ihr Wert liegt nicht allein in der zeichnerischen Darstellung, sondern in nachvollziehbaren Entscheidungen und koordinierten Fachbeiträgen. Je früher Zielkonflikte und Risiken sichtbar werden, desto besser lassen sich Qualität, Budget und Projektablauf steuern.

Quellen und Regelwerke

  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere § 34 und Anlage 10, jeweils in der geltenden Fassung.
  • DIN 276 „Kosten im Bauwesen“, für Gliederung und Planung der Baukosten; anzuwenden in der für das Projekt vereinbarten beziehungsweise maßgeblichen Fassung.
  • Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere die für die planungsrechtliche Zulässigkeit relevanten Vorschriften, jeweils in der geltenden Fassung.
  • Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, jeweils in der geltenden Fassung.
  • Projektspezifisch weitere technische Regeln, Satzungen, Richtlinien und öffentlich-rechtliche Anforderungen.

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