Ausführungsplanung

Ausführungsplanung: Inhalte, Details und Leistungsphase 5

Die Ausführungsplanung überführt einen genehmigten und freigegebenen Gebäudeentwurf in eine technisch eindeutige, koordinierte und ausführungsreife Lösung. Sie legt fest, wie Bauteile aufgebaut, bemessen, angeordnet und miteinander verbunden werden. Damit bildet sie eine zentrale Grundlage für Ausschreibung, Vergabe, Werkstattplanung und Bauausführung.

Kurzdefinition

Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauvorhabens mit allen für die Ausführung notwendigen zeichnerischen und textlichen Einzelangaben. In der Systematik der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entspricht sie bei Gebäuden und Innenräumen der Leistungsphase 5. Sie entwickelt Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung weiter und integriert die Beiträge der Fachplaner.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausführungsplanung beschreibt nicht nur, was gebaut werden soll, sondern wie die geplante Lösung technisch umgesetzt wird.
  • Sie enthält Übersichts-, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen sowie erforderliche textliche Festlegungen.
  • Maßstäbe reichen projektabhängig von Übersichtsplänen bis zu Details im Maßstab 1:1.
  • Architektur, Tragwerk, Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Bauphysik und weitere Fachplanungen müssen koordiniert sein.
  • Genehmigungsauflagen und Prüfvermerke sind in die Planung zu übernehmen.
  • Werkstatt- und Montagepläne der Unternehmen sind von der planerischen Ausführungsplanung zu unterscheiden.
  • Änderungen während Ausschreibung und Bauausführung erfordern ein geregeltes Planstands- und Freigabeverfahren.
  • Unvollständige Ausführungsplanung erhöht das Risiko von Nachträgen, Bauzeitstörungen und Ausführungsmängeln.

Was bedeutet Ausführungsplanung?

Ausführungsplanung bedeutet, die bisher festgelegten Qualitäten eines Bauwerks technisch so weit zu konkretisieren, dass die Bauleistungen eindeutig vorbereitet und umgesetzt werden können. Der Planer bestimmt unter anderem Abmessungen, Höhen, Schichtfolgen, Materialien, Fugen, Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile und Schnittstellen. Die Planung muss dabei als zusammenhängendes System funktionieren: Ein Fassadenanschluss kann gleichzeitig Tragwerk, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz und Gestaltung betreffen.

Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume ist die Ausführungsplanung die Leistungsphase 5 der HOAI. Nach Anlage 10 wird sie auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung erarbeitet. Dazu gehören Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad, die Koordination der fachlich Beteiligten, das Fortschreiben des Terminplans sowie die planungsseitige Bearbeitung während der Objektausführung.

Die HOAI beschreibt ein Leistungsbild und eine Honorarsystematik. Welche konkreten Pläne, Details und Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus Vertrag, Projektanforderungen und gewählter Vergabe- beziehungsweise Ausführungsorganisation. Ein kleiner Umbau benötigt andere Unterlagen als ein Krankenhaus, ein Laborgebäude oder eine komplexe Fassade.

Abgrenzung zur Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung entwickelt das funktionale, gestalterische, technische und wirtschaftliche Gesamtkonzept. Sie legt wesentliche Systeme und Qualitäten fest, löst aber noch nicht jeden Anschluss. Die Ausführungsplanung konkretisiert diese Entscheidungen, ohne das genehmigte und freigegebene Konzept unkontrolliert zu verändern.

Abgrenzung zur Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung stellt die öffentlich-rechtlich relevanten Inhalte für Bauantrag und weitere Zustimmungen dar. Genehmigungszeichnungen sind regelmäßig nicht detailliert genug für die Bauausführung. Auflagen, Bedingungen und Prüfvermerke aus der Baugenehmigung werden in der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Abgrenzung zu Werkstatt- und Montageplanung

Werkstatt- und Montagepläne beschreiben typischerweise die herstellungs- und montagespezifische Umsetzung eines beauftragten Unternehmens, etwa bei Stahlbau, Metallbau, Fassaden, Fertigteilen oder Technischen Anlagen. Sie ersetzen nicht automatisch die planerische Ausführungsplanung. Der Planer prüft die nach dem Vertrag erforderlichen Unternehmerpläne auf Übereinstimmung mit der Planung; Fertigungsabläufe, Produktionsverfahren und unternehmerische Verantwortung verbleiben grundsätzlich beim ausführenden Unternehmen.

Ziele und Bedeutung

Ziel ist eine eindeutige, koordinierte und baubare Lösung, die Qualität, Genehmigung, Vertrag und technische Anforderungen zusammenführt. Die Planung muss den Beteiligten ermöglichen, Leistungen zu beschreiben, Mengen zu ermitteln, Angebote vergleichbar zu machen und die Ausführung fachgerecht vorzubereiten.

Bauqualität

Viele Mängel entstehen an Schnittstellen: Fenster zum Mauerwerk, Dach zur Attika, Abdichtung zum Sockel, Trockenbau zu Installationen oder Fassade zu Tragwerk. Gute Details zeigen Geometrie, Schichten, Befestigung, Bewegungsmöglichkeiten und Schutzfunktionen. Sie machen zugleich sichtbar, welche Disziplin welche Angabe liefert.

Kosten und Nachträge

Je genauer Aufbau und Qualität vor Vergabe definiert sind, desto besser lassen sich Mengen und Leistungen beschreiben. Eine vollständige Planung verhindert Nachträge nicht in jedem Fall, reduziert aber vermeidbare Unklarheiten. Änderungen, unbekannter Bestand, Baugrundrisiken oder neue Auftraggeberwünsche können weiterhin Kostenfolgen auslösen.

Termine und Bauablauf

Planliefertermine müssen mit Ausschreibung, Vergabe, Prüfungen, Bemusterungen, Vorlaufzeiten und Bauablauf abgestimmt sein. Detailentscheidungen, die erst unmittelbar vor Ausführung getroffen werden, können Beschaffung und Montage verzögern. Ein Planlieferplan ordnet daher Dokumente, Verantwortliche, Prüfschritte und Fälligkeiten.

Dauerhaftigkeit und Betrieb

Ausführungsdetails beeinflussen Feuchtesicherheit, Wärmebrücken, Reinigungsfähigkeit, Wartung und Austauschbarkeit. Dauerhaftigkeit entsteht nicht allein durch hochwertige Produkte, sondern durch passende Materialkombinationen, entwässernde Geometrien, zugängliche Wartungspunkte und robuste Anschlüsse. Auch spätere Nutzung und Instandhaltung müssen berücksichtigt werden.

Bestandteile und Inhalte

Die erforderlichen Unterlagen hängen von Bauaufgabe und Arbeitsteilung ab. Typische Inhalte sind:

Planungsbereich Typische Angaben
Grundrisse Achsen, Maße, Höhen, Öffnungen, Bauteile, Materialien, Einbauten und Durchbrüche
Schnitte Geschosshöhen, Decken, Dächer, Gelände, Treppen, Fassaden und vertikale Installationsräume
Ansichten Fassadenteilung, Fugen, Materialien, Öffnungselemente und Höhenbezüge
Detailplanung Anschlüsse, Schichten, Befestigungen, Abdichtungen, Dämmung und Bewegungsfugen
Ausbauplanung Boden-, Wand- und Deckenaufbauten, Türen, Einbaumöbel und Ausstattung
Koordinationsplanung Zusammenführung von Tragwerk, Architektur und Technischer Gebäudeausrüstung
Durchbruchsplanung Lage und Größe abgestimmter Öffnungen, Schlitze und Aussparungen
Verzeichnisse Türen, Fenster, Räume, Oberflächen, Details und Planstände
Textliche Festlegungen Materialqualitäten, Toleranzen, Bezugsnormen und ergänzende Ausführungshinweise

Ausführungszeichnungen

Ausführungsgrundrisse, Schnitte und Ansichten stellen das Gebäude in einer für die jeweilige Aufgabe geeigneten Tiefe dar. Bei Gebäuden ist der Maßstab 1:50 verbreitet, aber nicht verbindlich für jedes Projekt. Teilbereiche können größer, Gesamtübersichten kleiner dargestellt werden. Entscheidend ist, dass alle notwendigen Informationen lesbar und eindeutig sind.

Detail- und Konstruktionszeichnungen

Details werden häufig in Maßstäben 1:20, 1:10, 1:5, 1:2 oder 1:1 erstellt. Ein größerer Maßstab garantiert noch keine vollständige Lösung. Ein fachgerechtes Detail muss die relevanten Schichten, Maße, Materialien, Befestigungen und Übergänge zeigen und mit Leistungsbeschreibung sowie Fachplanung übereinstimmen.

Raum- und Bauteilinformationen

Raumbücher, Tür- und Fensterlisten oder Oberflächenverzeichnisse können die Pläne ergänzen. Sie erleichtern die strukturierte Zuordnung wiederkehrender Anforderungen. Informationen dürfen sich jedoch nicht widersprechen. Es muss geregelt sein, welches Dokument bei Abweichungen Vorrang hat und wie Änderungen synchron gehalten werden.

Fachplanungen

Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Bauphysik und gegebenenfalls Fassaden-, Küchen-, Labor-, Medizin- oder Lichtplanung liefern eigenständige Beiträge. Der Objektplaner koordiniert und integriert sie räumlich. Die jeweilige fachliche Verantwortung bleibt bei den zuständigen Planern.

Typischer Ablauf

1. Grundlagen und Freigabestand prüfen

Zu Beginn werden freigegebener Entwurf, Genehmigung, Auflagen, Fachplanungen, Gutachten, Kosten- und Terminziele sowie offene Entscheidungen zusammengestellt. Widersprüche zwischen Genehmigungsstand und späteren Nutzerwünschen müssen vor der Detaillierung geklärt werden.

2. Planungs- und Schnittstellenstruktur festlegen

Ein Planverzeichnis bestimmt benötigte Zeichnungen und Dokumente. Verantwortungsmatrizen klären, wer welche Bauteile plant, Angaben liefert, prüft und freigibt. Besonders wichtig sind Schnittstellen zwischen Gebäudehülle, Tragwerk, Ausbau und Technischen Anlagen.

3. Übersichtsplanung konkretisieren

Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden mit Maßen, Höhen, Bauteilaufbauten, Öffnungen und Einbauten ergänzt. Tragwerksraster, Schächte, Zentralen, Leitungswege und Wartungsflächen werden integriert. Die Planung wird nicht getrennt nach Disziplinen nebeneinander erstellt, sondern wiederholt koordiniert.

4. Leitdetails entwickeln

Wiederkehrende und besonders risikoreiche Anschlüsse werden als Leitdetails bearbeitet. Dazu gehören Sockel, Fenster, Dächer, Attiken, Balkone, Fugen, Nassräume und Brandschutzanschlüsse. Leitdetails schaffen einheitliche Prinzipien, müssen aber an örtliche Abweichungen angepasst werden.

5. Fachmodelle und Pläne koordinieren

Pläne und digitale Modelle werden auf Kollisionen sowie funktionale Konflikte geprüft. Eine kollisionsfreie Geometrie allein genügt nicht: Wartungszugänge, Montagefolgen, Brandschutzabstände, Schallschutz und Toleranzen müssen ebenfalls bewertet werden.

6. Ausschreibung und Vergabe unterstützen

Die Ausführungsplanung bildet die Grundlage für Mengenermittlung und Leistungsverzeichnis. Plan und Text müssen dieselbe Leistung beschreiben. Produktneutrale Ausschreibung, Bemusterung und zulässige Alternativen sind projektspezifisch zu regeln.

7. Planung während der Ausführung fortschreiben

Die HOAI berücksichtigt, dass die Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung fortgeschrieben wird. Dies ist keine Rechtfertigung für bewusst unfertige Vergabeunterlagen. Vielmehr werden beauftragte Produkte, geprüfte Unternehmerangaben und abgestimmte Änderungen in den Planungsstand eingearbeitet.

Koordination der Planungsbeteiligten

Ausführungsplanung ist wesentlich eine Koordinationsaufgabe. Ein Deckenspiegel kann Beleuchtung, Lüftung, Sprinkler, Rauchmelder, Akustik, Revisionsöffnungen und Gestaltung verbinden. Werden diese Systeme getrennt geplant, entstehen Kollisionen oder unbrauchbare Wartungsräume.

Koordination benötigt klare Austauschtermine, definierte Planstände und dokumentierte Entscheidungen. Prüfkommentare müssen geschlossen nachverfolgt werden. Nicht jede Fachzeichnung wird vom Objektplaner rechnerisch nachgeprüft; erforderlich ist jedoch die Integration der räumlichen und gestalterischen Auswirkungen innerhalb des vereinbarten Leistungsbilds.

Praxisbeispiel

Bei einem dreigeschossigen Schulneubau ist der genehmigte Entwurf abgeschlossen. In der Ausführungsplanung wird die Fassade als hinterlüftete Konstruktion detailliert. Die ersten Fassadenschnitte zeigen, dass eine geplante Befestigung mit dem Deckenrand und einem Installationskanal kollidiert. Gleichzeitig muss der Anschluss Anforderungen an Brandriegel, Wärmebrückenschutz, Schlagregendichtheit und Fensterbefestigung erfüllen.

Architekt, Tragwerksplaner, Fassadenplaner und TGA-Planer entwickeln gemeinsam einen angepassten Aufbau. Ein Leitdetail legt Schichten und Befestigungsprinzip fest; Geschossdetails berücksichtigen unterschiedliche Brüstungshöhen. Die Fensterliste wird mit den Grundrissen abgeglichen. Öffnungsarten, Absturzsicherung, Sonnenschutz und elektrische Anschlüsse erhalten eindeutige Kennzeichnungen.

Vor Fertigung erstellt der Fassadenbauer Werkstattpläne. Diese werden auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung geprüft. Eine vorgeschlagene Profiländerung wird erst nach Bewertung von Gestaltung, Statik, Bauphysik, Kosten und Termin freigegeben. Der freigegebene Stand wird versioniert und in die fortgeschriebene Ausführungsplanung übernommen. So bleibt nachvollziehbar, welche Lösung Vertrags- und Ausführungsgrundlage ist.

Digitale Ausführungsplanung und BIM

CAD- und BIM-Methoden können Zeichnungen, Modelle, Listen und Mengen miteinander verknüpfen. Fachmodelle lassen sich koordinieren und auf räumliche Kollisionen prüfen. Bauteile können Informationen zu Typ, Material, Feuerwiderstand oder Klassifikation tragen.

Ein Modell ist aber nicht automatisch vollständig oder ausführungsreif. Modellierungsgrad, Informationsbedarf, Zuständigkeit und Verbindlichkeit der abgeleiteten Dokumente müssen vereinbart werden. Zweidimensionale Details bleiben häufig notwendig, weil Anschlüsse und Abdichtungsprinzipien im Gesamtmodell nicht ausreichend beschrieben werden.

Ein Common Data Environment kann Planstände, Freigaben und Prüfprozesse organisieren. Entscheidend sind nachvollziehbare Statuskennzeichnungen: „in Bearbeitung“, „zur Koordination“, „zur Freigabe“ und „freigegeben zur Ausführung“ dürfen nicht verwechselt werden. Die technische Plattform ersetzt kein verlässliches Änderungsmanagement.

Bei Bestandsprojekten unterstützen 3D-Laserscanning und Punktwolken die geometrische Erfassung. Verdeckte Bauteile, Materialien, Schäden und rechtliche Bestandsqualitäten müssen zusätzlich untersucht werden.

Häufige Fehler

Detaillierung beginnt auf ungeklärter Grundlage

Wenn Nutzung, Konstruktion oder Genehmigungsauflagen offen sind, werden Details mehrfach überarbeitet. Vor Beginn ist ein eindeutiger Freigabestand erforderlich.

Planungstiefe wird nur am Maßstab gemessen

Ein Plan im Maßstab 1:5 kann wesentliche Angaben vermissen. Planungstiefe bedeutet Informationsvollständigkeit, nicht nur Vergrößerung.

Fachplanungen werden addiert statt integriert

Übereinandergelegte Pläne sind noch keine Koordination. Konflikte müssen bewertet und in eine gemeinsame Lösung überführt werden.

Produktauswahl erfolgt zu spät

Reale Abmessungen, Befestigungen und Anschlüsse unterscheiden sich. Werden Produkte erst nach Fertigstellung der Details gewählt, entstehen Anpassungen. Ausschreibungsneutralität und notwendige Systemfestlegungen sind ausgewogen zu behandeln.

Plan und Leistungsverzeichnis widersprechen sich

Unterschiedliche Materialien, Maße oder Qualitäten erzeugen Auslegungsfragen und Nachtragsrisiken. Zeichnerische und textliche Unterlagen müssen systematisch abgeglichen werden.

Planstände sind nicht eindeutig

Fehlende Revisionskennzeichnung kann zur Ausführung überholter Lösungen führen. Plannummer, Index, Datum, Status und Änderungsvermerk müssen nachvollziehbar sein.

Unternehmerplanung wird ungeprüft übernommen

Werkstattpläne können von der vereinbarten Planung abweichen. Prüfung und Freigabe müssen vertraglich geregelt und fachlich dokumentiert werden, ohne die Verantwortung des Unternehmens unklar zu verschieben.

Genehmigungsänderungen werden übersehen

Eine technisch plausible Änderung kann genehmigungsrelevant sein. Abweichungen sind vor Ausführung rechtlich und fachlich zu bewerten.

Checkliste für Bauherren und Auftraggeber

  • Liegen genehmigter und freigegebener Planungsstand vollständig vor?
  • Sind Auflagen und Prüfvermerke Verantwortlichen zugeordnet?
  • Gibt es ein Planverzeichnis und einen Planlieferterminplan?
  • Sind Planungsgrenzen und Schnittstellen eindeutig vereinbart?
  • Sind Tragwerk, TGA, Brandschutz und Bauphysik integriert?
  • Sind risikoreiche Anschlüsse als Details bearbeitet?
  • Stimmen Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Listen und Details überein?
  • Stimmen Pläne und Leistungsbeschreibungen überein?
  • Sind Materialien, Schichten, Maße, Höhen und Toleranzen eindeutig?
  • Sind Wartung, Reinigung, Austausch und Zugänglichkeit berücksichtigt?
  • Ist die Prüfung von Werkstatt- und Montageplänen geregelt?
  • Gibt es klare Status- und Freigaberegeln für Dokumente?
  • Werden Änderungen mit Kosten-, Termin- und Genehmigungsfolgen dokumentiert?
  • Ist vor Ausführung eindeutig erkennbar, welcher Planstand gilt?

Verwandte Fachbegriffe

  • Entwurfsplanung: Entwicklung des abgestimmten funktionalen und technischen Gesamtkonzepts.
  • Genehmigungsplanung: Erstellung der öffentlich-rechtlich erforderlichen Bauvorlagen.
  • Detailplanung: Maßstäbliche Bearbeitung einzelner Bauteile und Anschlüsse.
  • Werkplanung: In der Praxis häufig synonym zur Ausführungsplanung verwendet; je nach Vertrag auch anders verstanden.
  • Werkstattplanung: Fertigungsbezogene Planung eines ausführenden Unternehmens.
  • Montageplanung: Planung von Montageablauf und montagespezifischen Einzelheiten.
  • Leistungsverzeichnis: Strukturierte Beschreibung der auszuschreibenden Bauleistungen.
  • BIM: Methode zur koordinierten Planung mit digitalen Bauwerksinformationen.
  • Objektüberwachung: Überwachung der Bauausführung anhand von Genehmigung, Verträgen und Ausführungsunterlagen.
  • HOAI: Verordnung mit Leistungsbildern und Honorarregelungen für Planungsleistungen.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört zur Ausführungsplanung?

Dazu gehören alle vereinbarten zeichnerischen und textlichen Einzelangaben für eine ausführungsreife Lösung, insbesondere Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen sowie die Koordination der Fachplanungen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Projekt und Vertrag.

Ist Ausführungsplanung dasselbe wie Werkplanung?

„Werkplanung“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Vertraglich kann der Begriff jedoch unterschiedlich verstanden werden. Deshalb sollte der geschuldete Inhalt anhand konkreter Unterlagen und Zuständigkeiten beschrieben werden.

Welcher Maßstab ist üblich?

Gebäudeübersichten werden häufig im Maßstab 1:50, Details je nach Aufgabe zwischen 1:20 und 1:1 dargestellt. Der erforderliche Informationsgehalt ist wichtiger als ein einheitlicher Maßstab.

Wer erstellt die Ausführungsplanung?

Objekt- und Fachplaner erstellen jeweils die Ausführungsplanung ihres beauftragten Bereichs. Der Objektplaner koordiniert die Beiträge im Rahmen seines Leistungsbilds. Bauvorlageberechtigung allein bestimmt nicht automatisch die Eignung für jede Fachplanung.

Wann beginnt die Ausführungsplanung?

Sie kann organisatorisch teilweise parallel zu Genehmigung oder Vergabe laufen, wenn Risiken und Freigaben geregelt sind. Eine belastbare Grundlage aus Entwurf, Genehmigungsanforderungen und Fachkonzepten ist jedoch erforderlich.

Muss die Baugenehmigung vorher vorliegen?

Nicht jede Detailarbeit muss bis zum Bescheid warten. Planung auf Genehmigungsrisiko kann aber Umplanung verursachen. Genehmigungsrelevante Festlegungen und Auflagen müssen vor Ausführung verbindlich geklärt sein.

Was ist ein Leitdetail?

Ein Leitdetail beschreibt ein wiederkehrendes Konstruktionsprinzip, etwa einen Fenster- oder Sockelanschluss. Es vereinheitlicht Lösungen, muss aber auf abweichende örtliche Bedingungen angepasst werden.

Gehören Werkstattpläne zur Ausführungsplanung des Architekten?

Werkstatt- und Montagepläne werden typischerweise vom ausführenden Unternehmen erstellt. Welche Prüfung der Architekt schuldet, hängt vom Vertrag und vom Leistungsbild ab. Die unternehmerische Fertigungs- und Montageverantwortung bleibt zu beachten.

Darf während der Bauausführung weitergeplant werden?

Ja. Die Planung wird projektüblich gewerkeorientiert fortgeschrieben. Ausschreibungs- und Ausführungsgrundlagen müssen dennoch rechtzeitig vollständig sein. Änderungen benötigen dokumentierte Prüfung und Freigabe.

Wie erkennt man eine vollständige Ausführungsplanung?

Sie ist vollständig, wenn alle für die jeweilige Leistung notwendigen Angaben eindeutig, koordiniert und rechtzeitig vorliegen. Eine pauschale Planliste genügt nicht; Bauaufgabe, Vergabeform und Schnittstellen bestimmen den Bedarf.

Reduziert Ausführungsplanung Nachträge?

Sie reduziert Nachträge aus vermeidbaren Unklarheiten und Planungslücken. Unvorhersehbarer Bestand, Auftraggeberänderungen oder Markt- und Baugrundrisiken können trotzdem zusätzliche Leistungen verursachen.

Sind BIM-Modelle ausreichend?

Nur wenn Inhalt, Detaillierungsgrad, Verbindlichkeit und Nutzung vertraglich eindeutig geregelt sind und alle notwendigen Informationen enthalten sind. In vielen Projekten bleiben ergänzende Pläne, Details, Listen und Texte erforderlich.

Zusammenfassung

Die Ausführungsplanung macht aus einem genehmigten Entwurf eine koordinierte und technisch umsetzbare Baulösung. Ihre Qualität zeigt sich nicht an der Zahl der Zeichnungen, sondern an eindeutigen Angaben, gelösten Schnittstellen und konsistenten Dokumenten. Sie verbindet Architektur, Fachplanung, Ausschreibung und Bauausführung. Besonders wichtig sind klare Verantwortlichkeiten, rechtzeitige Planlieferung, geprüfte Details und ein verlässliches Änderungsmanagement. Genehmigungszeichnungen oder ungeprüfte Unternehmerpläne können eine fachgerechte Ausführungsplanung nicht ersetzen.

Quellen und Regelwerke

  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere § 34 und Anlage 10, jeweils in der geltenden Fassung.
  • DIN 1356-1 „Bauzeichnungen – Teil 1: Grundregeln der Darstellung“, in der für das Projekt maßgeblichen Fassung.
  • DIN 276 „Kosten im Bauwesen“, soweit Kostenplanung und Gliederung betroffen sind, in der maßgeblichen Fassung.
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), soweit vertraglich vereinbart beziehungsweise vergaberechtlich maßgeblich.
  • Landesbauordnung, Baugenehmigung, Prüfberichte und projektspezifische öffentlich-rechtliche Vorgaben.
  • Projektspezifisch einschlägige technische Regeln und allgemein anerkannte Regeln der Technik.

Zurück