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HOAI

HOAI – Leistungsphasen und Honorar für Architekten

Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit. Sie ersetzt keinen sorgfältig formulierten Planervertrag.

1. Kurzdefinition

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit. Sie ersetzt keinen sorgfältig formulierten Planervertrag. Im Mittelpunkt stehen transparente Beschreibung und Vergütung von Architektur- und Ingenieurleistungen.

Balkendiagramm der neun Leistungsphasen der HOAI mit Prozentanteilen
Die neun Leistungsphasen der HOAI für Gebäude und ihr Anteil am Grundhonorar.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Zweck und Anwendungsfall müssen zu Beginn festgelegt werden.
  • Grundlagen, Preisstand und Annahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Kosten werden kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem vorherigen Stand verglichen.
  • Änderungen sind mit Ursache, Auswirkung und Entscheidung festzuhalten.
  • Risiken und Reserven müssen sichtbar bleiben.
  • Norm, HOAI, Förderrecht und Vertrag können unterschiedliche Bezugsstände verlangen.

3. Bedeutung für die Projektpraxis

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HOAI unterstützt transparente Beschreibung und Vergütung von Architektur- und Ingenieurleistungen. Eine Zahl ohne dokumentierte Grundlage ist nicht belastbar: Entscheidend sind der Planungsstand, die enthaltenen Leistungen, die Kostengliederung, der Preisstand und die angewandte Ermittlungsmethode.

Die HOAI unterscheidet Leistungsbilder, Leistungsphasen, Grundleistungen und Besondere Leistungen. Für die Honorarorientierung können unter anderem anrechenbare Kosten, Honorarzone, Honorarsatz und Leistungsumfang relevant sein. Seit der HOAI 2021 sind Honorare grundsätzlich frei vereinbar; die Tafeln enthalten Orientierungswerte.

4. Typische Grundlagen

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  • freigegebene Bedarfs- und Planungsunterlagen,
  • Flächen, Mengen und Nutzungseinheiten,
  • Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibungen,
  • Beiträge der Fachplanungen,
  • aktuelle Kostenkennwerte, Angebote oder Abrechnungen,
  • Terminplan und festgelegter Preisstand,
  • dokumentierte Risiken, Reserven und Abgrenzungen.

5. Typischer Ablauf

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1. Zweck und Bezugsstand festlegen

Zunächst wird geklärt, welche Entscheidung die Ermittlung unterstützen soll. Projektumfang, Kostenbestandteile, Umsatzsteuer, Preisstand und Gliederungstiefe werden definiert.

2. Grundlagen prüfen

Planung, Mengen, Qualitäten und Fachplanerbeiträge werden auf Vollständigkeit und Widersprüche untersucht. Fehlende Angaben werden als Annahmen gekennzeichnet.

3. Kosten ermitteln und strukturieren

Geeignete Methoden reichen von Bezugsgrößen und Kostenkennwerten bis zu element-, mengen- oder vergabebasierten Ansätzen. Die Ergebnisse werden einheitlich gegliedert.

4. Plausibilisieren und vergleichen

Kennwerte, Mengen und Preise werden auf Plausibilität geprüft. Der neue Kostenstand wird mit Budget und vorheriger Ermittlung verglichen; Abweichungen werden erklärt.

5. Freigeben und fortschreiben

Die Bauherrschaft erhält Ergebnis, Annahmen, Risiken und Entscheidungsbedarf. Nach Freigabe bildet der Stand die Referenz für die nächste Projektstufe.

6. Praxisbeispiel

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Für einen Umbau werden nur Teile mehrerer Leistungsphasen benötigt. Auftraggeber und Architekt übernehmen deshalb nicht pauschal Prozentwerte, sondern beschreiben konkrete Teilleistungen, Besondere Leistungen, Umbauanforderungen und anrechenbare Kosten. So wird die HOAI als Strukturhilfe genutzt, ohne das Vertragssoll offen zu lassen.

7. Digitale Kostenplanung

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AVA-, Kostenmanagement- und BIM-Systeme können Mengen, Kostengruppen und Änderungen verknüpfen. Automatisierung verbessert die Nachvollziehbarkeit nur, wenn Bauteile korrekt klassifiziert, Mengenregeln vereinbart und Preise gepflegt sind. Ein Export ersetzt keine fachliche Plausibilitätsprüfung.

8. Häufige Fehler

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  • Kostenstände werden ohne Preisstand verglichen.
  • Enthaltene und nicht enthaltene Leistungen bleiben unklar.
  • Kennwerte werden ohne Anpassung aus fremden Projekten übernommen.
  • Fachplanerkosten oder Baunebenkosten fehlen.
  • Risiken werden pauschal oder gar nicht ausgewiesen.
  • Planänderungen werden nicht in allen Kostenbereichen fortgeschrieben.
  • Aktuelle DIN-Fassung und HOAI-Bezugsfassung werden verwechselt.
  • Budget, Kostenermittlung und Finanzierungsrahmen werden gleichgesetzt.

9. Checkliste

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  • ☐ Zweck und Planungsstand benannt
  • ☐ Kostenumfang eindeutig abgegrenzt
  • ☐ Kostengliederung festgelegt
  • ☐ Mengen und Bezugsgrößen dokumentiert
  • ☐ Preisquellen und Preisstand angegeben
  • ☐ Fachplanungsbeiträge integriert
  • ☐ Risiken und Reserven ausgewiesen
  • ☐ Vergleich zum vorherigen Kostenstand erstellt
  • ☐ Abweichungen erläutert
  • ☐ Ergebnis freigegeben und versioniert

Notizen zur Checkliste




Kontakt

Bräuer Architekten Rostock
Kröpeliner Straße 15, 18055 Rostock
Telefon: +49 (381) 492700
E-Mail: info@ab-braeuer.de
Web: www.ab-braeuer.de

10. Häufig gestellte Fragen

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Was ist HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit. Sie ersetzt keinen sorgfältig formulierten Planervertrag.

Wozu dient HOAI?

Der zentrale Zweck ist transparente Beschreibung und Vergütung von Architektur- und Ingenieurleistungen. Die Anwendung muss zum Projekt, Vertrag und aktuellen Regelwerk passen.

Welche Grundlagen werden benötigt?

Die HOAI unterscheidet Leistungsbilder, Leistungsphasen, Grundleistungen und Besondere Leistungen. Für die Honorarorientierung können unter anderem anrechenbare Kosten, Honorarzone, Honorarsatz und Leistungsumfang relevant sein. Seit der HOAI 2021 sind Honorare grundsätzlich frei vereinbar; die Tafeln enthalten Orientierungswerte.

Was ist das wichtigste Ergebnis?

Typisches Ergebnis ist eine eindeutige vertragliche Leistungs- und Honorarvereinbarung mit festgelegtem Umfang, Änderungen und Mitwirkungspflichten.

Ist HOAI für jedes Projekt gleich?

Nein. Umfang, Gliederungstiefe und Genauigkeit richten sich nach Projektart, Planungsstand, Vertrag und Entscheidungsbedarf.

Welche Rolle spielt die DIN 276?

Sie schafft eine systematische Kostenstruktur. Maßgeblich ist die für den konkreten Zweck vereinbarte oder rechtlich in Bezug genommene Fassung.

Wie werden Preisänderungen berücksichtigt?

Preisstand, Regionalfaktor, Bauzeit und erwartete Marktentwicklung werden transparent dokumentiert und bei Fortschreibungen aktualisiert.

Wie werden Risiken behandelt?

Risiken werden benannt, bewertet und als nachvollziehbare Reserve oder Szenario ausgewiesen, nicht unkenntlich in Einzelpreisen versteckt.

Wer gibt den Kostenstand frei?

Die fachlich Beteiligten liefern Beiträge; die Bauherrschaft entscheidet auf Grundlage der koordinierten Kostenermittlung und dokumentierten Abweichungen.

Wie bleibt die Ermittlung vergleichbar?

Durch gleichbleibende Kostengliederung, dokumentierte Annahmen, identischen Preisstand und eine nachvollziehbare Änderungsverfolgung.

11. Fazit

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HOAI ist wirksam, wenn nicht nur ein Endbetrag, sondern auch Herleitung, Abgrenzung und Unsicherheit nachvollziehbar sind. Eine eindeutige vertragliche Leistungs- und Honorarvereinbarung mit festgelegtem Umfang, Änderungen und Mitwirkungspflichten schafft eine belastbare Grundlage für Entscheidungen.

12. Regelwerke und Quellen

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  • DIN 276:2018-12 für die allgemeine Kostenplanung im Bauwesen
  • HOAI in der jeweils geltenden Fassung; insbesondere besondere Bezugsregel des § 4 HOAI beachten
  • Projektvertrag, Förderbescheid oder Verwaltungsvorschriften, soweit einschlägig

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13. Verwandte Fachbegriffe

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  • Architektenvertrag – Der Architektenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt.
  • Grundlagenermittlung – Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der Objektplanung.
  • Objektüberwachung – Die Objektüberwachung begleitet die Ausführung eines Bauvorhabens auf der Baustelle.
  • Kostenberechnung – Die Kostenberechnung ist die dritte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276.
  • Baukosten – Baukosten umfassen die finanziellen Aufwendungen, die mit der Vorbereitung, Planung und Realisierung eines Bauvorhabens verbunden sind.
  • Leistungsphasen nach HOAI – Die Leistungsphasen der HOAI gliedern die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in neun aufeinander folgende Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
  • Grundleistungen nach HOAI – Grundleistungen sind die Leistungen, die nach der HOAI im Allgemeinen erforderlich sind, um einen Planungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen.
  • Besondere Leistungen nach HOAI – Besondere Leistungen sind Planungsleistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen oder sie ersetzen.
  • Anrechenbare Kosten nach HOAI – Anrechenbare Kosten sind der Teil der Kosten eines Bauvorhabens, nach dem sich das Honorar von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI richtet.
  • Honorarzonen nach HOAI – Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad einer Planungsaufgabe nach der HOAI. Für Gebäude gibt es fünf Zonen von sehr geringen bis sehr hohen Planungsanforderungen.

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