Kostenaufstellung
Wie eine belastbare Übersicht der Baukosten aufgebaut ist
Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenEine Kostenaufstellung ist eine geordnete Übersicht über die Kosten eines Bauvorhabens. Der Begriff ist nicht genormt und wird im Alltag für ganz unterschiedliche Dokumente verwendet, von einer einfachen Liste für die Bank bis zur vollständigen Kostenermittlung nach DIN 276. Entscheidend ist, wofür die Aufstellung gebraucht wird und welche Genauigkeit sie haben muss.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Kostenaufstellung ist ein Sammelbegriff, keine eigene Stufe der DIN 276.
- Banken, Fördergeber, Finanzamt und Bauaufsicht verlangen Kostenaufstellungen in unterschiedlicher Form.
- Eine Gliederung nach den Kostengruppen der DIN 276 macht jede Aufstellung vergleichbar und prüfbar.
- Kostenstand, Umsatzsteuer und Planungsstand sollten immer angegeben werden.
- Je nach Projektphase entspricht sie einer der sechs Stufen der Kostenermittlung.
3. Die Stufen der Kostenermittlung im Überblick
nach obenDIN 276 ordnet jeder Planungsphase eine bestimmte Kostenermittlung zu. Wer eine Kostenaufstellung braucht, sollte wissen, welche Stufe zum aktuellen Planungsstand passt:
| Stufe | Zeitpunkt | Grundlage |
|---|---|---|
| Kostenrahmen | Bedarfsplanung, Leistungsphase 1 | Bedarf, Flächen, Kennwerte |
| Kostenschätzung | Vorplanung, Leistungsphase 2 | Vorplanung, Flächen nach DIN 277 |
| Kostenberechnung | Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 | Entwurf, Mengen je Bauteil |
| Kostenvoranschlag | Leistungsphasen 5 und 6 | Ausführungsplanung, bepreiste Leistungsverzeichnisse |
| Kostenanschlag | Leistungsphase 7 | Angebote und Aufträge |
| Kostenfeststellung | Leistungsphase 8 | geprüfte Schlussrechnungen |
Mit jeder Stufe steigt die Genauigkeit. Eine Kostenaufstellung in der frühen Projektphase kann deshalb nicht dieselbe Sicherheit bieten wie eine Aufstellung auf Basis von Angeboten.
4. Wofür eine Kostenaufstellung gebraucht wird
nach oben- Finanzierung: Banken verlangen für die Kreditzusage eine Aufstellung der Gesamtkosten einschließlich Grundstück, Baunebenkosten und Außenanlagen. Häufig reicht eine Kostenschätzung, bei größeren Vorhaben wird eine Kostenberechnung erwartet.
- Fördermittel: Für Zuwendungsanträge ist ein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich, für den Verwendungsnachweis eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten. Dabei müssen zuwendungsfähige Kosten gesondert ausgewiesen werden.
- Bauantrag: Für die Gebührenberechnung verlangen Bauaufsichtsbehörden Angaben zu den Herstellungs- oder Rohbaukosten. Je nach Land werden diese angegeben oder über Tabellenwerte ermittelt.
- Steuer: Für Abschreibungen und erhöhte Absetzungen, etwa bei Denkmalen, müssen Herstellungs- und Anschaffungskosten belegt und zugeordnet werden.
- Wohnungseigentum: Für Beschlüsse über Sanierungen braucht die Gemeinschaft eine nachvollziehbare Aufstellung der zu erwartenden Kosten.
5. Aufbau einer guten Kostenaufstellung
nach obenEine belastbare Kostenaufstellung enthält:
- eine Gliederung nach den Kostengruppen 100 bis 800 der DIN 276,
- die Angabe, auf welchem Planungsstand sie beruht,
- den Kostenstand, also das Datum der zugrunde gelegten Preise,
- die Angabe, ob die Umsatzsteuer enthalten ist,
- Annahmen und Ausschlüsse, etwa zu Baugrund, Altlasten oder Ausstattung,
- eine Benennung der wichtigsten Kostenrisiken.
Fehlen diese Angaben, lässt sich eine Kostenaufstellung kaum mit späteren Zahlen vergleichen. Gerade bei Förderanträgen und Bankgesprächen führt das zu Rückfragen und Verzögerungen.
6. Kostenaufstellung und Kosteneinschätzung nach BGB
nach obenBeim Architektenvertrag sieht § 650p Abs. 2 BGB vor, dass der Architekt zu Beginn eine Planungsgrundlage mit einer Kosteneinschätzung erstellt, wenn die Ziele noch nicht feststehen. Auf dieser Grundlage kann der Bauherr nach § 650r BGB entscheiden, ob er das Projekt fortsetzen möchte. Diese frühe Kostenaufstellung ist bewusst grob, aber ein wichtiger Prüfpunkt für das Budget.
7. Beispiel einer Gesamtkostenübersicht
nach obenEine vollständige Kostenaufstellung nach DIN 276 umfasst auf der 1. Ebene folgende Kostengruppen:
| Kostengruppe | Inhalt |
|---|---|
| 100 Grundstück | Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch |
| 200 Vorbereitende Maßnahmen | Abbruch, Erschließung, Ausgleichsabgaben |
| 300 Bauwerk – Baukonstruktionen | Rohbau, Dach, Fassade, Ausbau |
| 400 Bauwerk – Technische Anlagen | Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro |
| 500 Außenanlagen und Freiflächen | Wege, Stellplätze, Garten, Einfriedung |
| 600 Ausstattung und Kunstwerke | Möbel, Küche, Beschilderung |
| 700 Baunebenkosten | Honorare, Gutachten, Gebühren, Versicherungen |
| 800 Finanzierung | Zinsen, Bereitstellungsgebühren |
Baunebenkosten machen je nach Projekt oft 15 bis 25 Prozent der Bauwerkskosten aus und werden in einfachen Aufstellungen häufig unterschätzt.
8. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer
nach obenEine gute Kostenaufstellung ist die Grundlage jeder Entscheidung im Bauprojekt. Sie zeigt, ob das Vorhaben finanzierbar ist, welche Fördermittel in Frage kommen und wo Einsparungen möglich sind.
Bräuer Architekten erstellt Kostenaufstellungen nach DIN 276 für jede Projektphase, ob für Bank, Fördergeber oder Eigentümergemeinschaft. Bei Bestandsgebäuden beruhen die Mengen auf einem genauen 3D-Aufmaß.
9. Häufige Fehler
nach oben- Nur die reinen Baukosten werden aufgeführt, Grundstück, Baunebenkosten und Außenanlagen fehlen.
- Brutto- und Nettowerte werden vermischt.
- Eine frühe Schätzung wird wie ein Festpreis behandelt.
- Die Gliederung entspricht nicht den Vorgaben von Bank oder Fördergeber.
- Preissteigerungen bis zum Baubeginn werden nicht berücksichtigt.
10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Baukosten – Baukosten umfassen die finanziellen Aufwendungen, die mit der Vorbereitung, Planung und Realisierung eines Bauvorhabens verbunden sind.
- Kostengruppen – Kostengruppen sind die Ordnungseinheiten, nach denen die Kosten eines Bauprojekts gemäß DIN 276 gegliedert werden.
- Kostenschätzung – Die Kostenschätzung ist die zweite Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276.
- Kostenfeststellung – Die Kostenfeststellung ist die letzte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276.
- Bedarfsplanung – Die Bedarfsplanung klärt, welche Anforderungen ein Bauprojekt erfüllen muss, bevor konkrete Lösungen entworfen werden.
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenIst eine Kostenaufstellung dasselbe wie ein Kostenvoranschlag?
Nein. Kostenaufstellung ist ein allgemeiner Begriff. Der Kostenvoranschlag ist eine bestimmte Stufe der DIN 276 oder die Preisberechnung eines Unternehmers.
Welche Kostenaufstellung braucht die Bank?
In der Regel eine Gesamtkostenübersicht nach DIN 276 mit Grundstück, Bauwerk, Außenanlagen und Baunebenkosten. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank.
Kann ich eine Kostenaufstellung selbst erstellen?
Für eine erste Orientierung ja. Für Finanzierung und Förderung ist eine fachlich erstellte Aufstellung auf Grundlage einer Planung meist erforderlich.
Wie oft sollte die Kostenaufstellung aktualisiert werden?
Mit jedem Planungsschritt und bei jeder wesentlichen Änderung. So bleibt das Budget während des gesamten Projekts unter Kontrolle.
Gehört das Grundstück in die Kostenaufstellung?
Für Bank und Finanzierung ja. Nach DIN 276 bildet es die Kostengruppe 100 und gehört zu den Gesamtkosten.
Was kostet die Erstellung einer Kostenaufstellung?
Als Teil der Kostenermittlungen nach HOAI ist sie im Architektenhonorar enthalten. Wird sie gesondert beauftragt, etwa nur für ein Bankgespräch, richtet sich der Aufwand nach Planungsstand, Projektgröße und gewünschter Gliederungstiefe.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.