GEG (Gebäudeenergiegesetz)

GEG – Gebäudeenergiegesetz einfach erklärt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Es fasst die früheren Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz zusammen.

Ziel des GEG ist die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden sowie die Senkung von CO₂-Emissionen. Das Gesetz legt Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien fest.

Bei Neubauten müssen bestimmte Effizienzstandards eingehalten werden. Auch bei umfangreichen Sanierungen bestehender Gebäude können energetische Mindestanforderungen gelten. Darüber hinaus regelt das GEG die Erstellung von Energieausweisen.

Für Bauherren und Eigentümer hat das Gebäudeenergiegesetz erhebliche Auswirkungen auf Planung, Baukosten, Fördermöglichkeiten und die langfristigen Betriebskosten eines Gebäudes. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Anforderungen kann spätere Anpassungen und Mehrkosten vermeiden.

Zurück