Stellplatznachweis
Wie viele Stellplätze ein Bauvorhaben braucht
Thema: Baurecht & Genehmigung · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenDer Stellplatznachweis zeigt, dass für ein Bauvorhaben die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder geschaffen werden. Grundlage sind die Landesbauordnung und örtliche Stellplatzsatzungen der Gemeinden. Wie viele Stellplätze nötig sind, hängt von Art und Größe der Nutzung ab. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Anforderungen in den letzten Jahren deutlich gelockert, vor allem für die Schaffung von Wohnraum im Bestand.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Die Zahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich meist aus einer Stellplatzsatzung der Gemeinde.
- In M-V sind bei Teilung, Umnutzung, Aufstockung und Dachausbau zur Schaffung von Wohnraum keine zusätzlichen Stellplätze mehr nachzuweisen.
- Stellplätze können auch auf einem anderen Grundstück in zumutbarer Entfernung liegen, wenn dies rechtlich gesichert ist.
- Wo Stellplätze nicht hergestellt werden können, ist oft eine Ablösung gegen Geldbetrag möglich.
- Fahrradabstellplätze gewinnen in vielen Satzungen an Bedeutung.
3. Rechtsgrundlagen
nach obenDie Landesbauordnung regelt, dass bei Vorhaben, bei denen Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, notwendige Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe hergestellt werden müssen. Die konkrete Zahl bestimmen die Gemeinden über örtliche Bauvorschriften, die Stellplatzsatzungen. Sie legen Richtzahlen je Nutzung fest, etwa je Wohnung, je Quadratmeter Verkaufsfläche oder je Arbeitsplatz. Gemeinden können die Zahl auch begrenzen, etwa in gut erschlossenen Innenstadtlagen.
| Nutzung | Typische Bezugsgröße |
|---|---|
| Wohnungen | je Wohnung, teils nach Wohnungsgröße gestaffelt |
| Büros und Praxen | je Quadratmeter Nutzfläche |
| Läden | je Quadratmeter Verkaufsfläche |
| Gaststätten | je Sitzplatz |
| Ferienwohnungen und Hotels | je Wohneinheit oder Gästezimmer |
Die Werte unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Für ein konkretes Vorhaben ist immer die geltende Satzung maßgeblich.
4. Erleichterungen in Mecklenburg-Vorpommern
nach obenMit der Reform der Landesbauordnung im Jahr 2025 entfällt in M-V die Pflicht zu zusätzlichen Stellplätzen, wenn Wohnraum durch Teilung von Wohnungen, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Dachgeschossausbau entsteht. Das erleichtert die Nachverdichtung im Bestand erheblich, weil fehlende Stellplätze bisher oft das größte Hindernis waren. Für Neubauten und andere Nutzungen gelten die Satzungen weiterhin.
5. Möglichkeiten des Nachweises
nach oben- Auf dem eigenen Grundstück: als Garage, Carport oder offener Stellplatz, wobei Abstandsflächen und Versiegelung zu beachten sind.
- Auf einem anderen Grundstück: in zumutbarer Entfernung, öffentlich-rechtlich gesichert, meist durch eine Baulast.
- In einer Gemeinschaftsanlage: etwa in einer Quartiersgarage.
- Durch Ablösung: Zahlung eines Geldbetrags an die Gemeinde, die ihn für Parkraum oder Verbesserungen des Verkehrs verwendet, sofern die Satzung dies vorsieht.
6. Stellplätze und Planung
nach obenStellplätze beanspruchen viel Fläche. Ein Pkw-Stellplatz benötigt mit Zufahrt oft 20 bis 25 m². Sie zählen bei der Grundflächenzahl mit, siehe GRZ und GFZ, und beeinflussen damit die mögliche Größe des Gebäudes. Bei Mehrfamilienhäusern entscheidet die Stellplatzfrage oft über die Wirtschaftlichkeit. Tiefgaragen sind teuer, offene Stellplätze verbrauchen Gartenfläche. Eine frühe Klärung in der Vorplanung ist deshalb wichtig.
7. Fahrradabstellplätze und Mobilität
nach obenViele neuere Stellplatzsatzungen verlangen neben Pkw-Stellplätzen auch Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Qualität, etwa überdacht, gut erreichbar und mit Anschließmöglichkeit. Teilweise lässt sich die Zahl der Pkw-Stellplätze reduzieren, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird, etwa mit Carsharing, guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder Lastenrädern. Für Neubauten und Nichtwohngebäude gelten außerdem Vorgaben zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Gerade in innerstädtischen Lagen wie in der Rostocker Innenstadt oder der Kröpeliner-Tor-Vorstadt lohnt es sich, solche Möglichkeiten früh mit der Stadt abzustimmen.
8. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer
nach obenDie Stellplatzpflicht kann ein Vorhaben erheblich verteuern oder sogar verhindern. Die Erleichterungen in M-V eröffnen neue Möglichkeiten für Dachausbauten, Aufstockungen und Umnutzungen. Wer im Bestand Wohnraum schaffen möchte, sollte diese Chance nutzen.
Bräuer Architekten prüft die geltende Stellplatzsatzung, erstellt den Stellplatznachweis und plant Lösungen, die Fläche sparen und sich gut ins Grundstück einfügen.
9. Häufige Fehler
nach oben- Die Stellplatzsatzung der Gemeinde wird nicht geprüft.
- Stellplätze werden geplant, ohne Zufahrt und Rangierflächen zu berücksichtigen.
- Stellplätze auf fremden Grundstücken werden nicht rechtlich gesichert.
- Die Erleichterungen für den Bestand werden nicht genutzt.
- Die Auswirkungen auf die Grundflächenzahl werden übersehen.
10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Garage – Eine Garage ist ein ganz oder teilweise umschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
- Carport – Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz für Fahrzeuge, der im Gegensatz zu einer Garage an mindestens einer Seite offen ist.
- Baulast – Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas auf seinem …
- Aufstockung – Bei einer Aufstockung wird ein bestehendes Gebäude um ein oder mehrere Geschosse erhöht.
- Nutzungsänderung – Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders genutzt werden soll und sich dadurch öffentlich-rechtliche Anforderungen verändern können.
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenWie viele Stellplätze brauche ich für ein Einfamilienhaus?
Meist ein bis zwei, je nach Stellplatzsatzung der Gemeinde.
Brauche ich für einen Dachausbau zusätzliche Stellplätze?
In M-V nicht, wenn dadurch Wohnraum entsteht.
Was kostet eine Stellplatzablösung?
Das legt die Gemeinde in ihrer Satzung fest. Die Beträge unterscheiden sich stark nach Ort und Lage.
Zählen Carports als Stellplatz?
Ja, Garagen, Carports und offene Stellplätze können gleichermaßen als notwendige Stellplätze dienen.
Hat Rostock eine Stellplatzsatzung?
Ja, die Hansestadt regelt die Stellplatzpflicht über eine eigene Satzung. Die geltende Fassung sollte für jedes Vorhaben geprüft werden.
Muss ein Stellplatz überdacht sein?
Nein. Notwendige Stellplätze können offen, als Carport oder als Garage hergestellt werden.
Wie groß muss ein Stellplatz sein?
Üblich sind etwa 2,50 m Breite und 5,00 m Länge, für barrierefreie Stellplätze mehr. Hinzu kommen Fahrgassen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.