Nutzungsänderung

Nutzungsänderung – Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder einzelne Räume künftig anders genutzt werden sollen als bisher genehmigt. Typische Beispiele sind die Umwandlung eines Büros in Wohnungen, eines Hotels in Wohnraum oder eines Ladengeschäfts in eine Arztpraxis.

Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist, hängt vom jeweiligen Landesbaurecht und den Auswirkungen auf Brandschutz, Stellplätze, Schallschutz oder die städtebauliche Zulässigkeit ab.

Im Rahmen einer Nutzungsänderung müssen häufig bestehende Gebäude an aktuelle Vorschriften angepasst werden. Dies betrifft insbesondere Rettungswege, Barrierefreiheit oder energetische Anforderungen.

Eine frühzeitige Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hilft dabei, Risiken und unnötige Planungskosten zu vermeiden.

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