Aufstockung
Neuer Wohnraum ohne neuen Flächenverbrauch
Thema: Haus, Bestand & Sanierung · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenBei einer Aufstockung wird ein bestehendes Gebäude um ein oder mehrere Geschosse erhöht. So entsteht neuer Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch, auf einem bereits erschlossenen Grundstück. Aufstockungen sind besonders in Städten gefragt, wo Bauland knapp ist. Sie erfordern eine sorgfältige Prüfung von Statik, Planungsrecht, Brandschutz und Erschließung. Mecklenburg-Vorpommern hat die bauordnungsrechtlichen Anforderungen dafür in den letzten Jahren erleichtert.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Vor der Planung muss geklärt werden, ob das Tragwerk die zusätzlichen Lasten aufnehmen kann.
- Planungsrechtlich sind Geschosszahl, Höhen und Geschossflächenzahl entscheidend.
- Durch die Aufstockung kann sich die Gebäudeklasse ändern.
- In M-V sind für Aufstockungen zur Schaffung von Wohnraum keine zusätzlichen Stellplätze mehr nötig.
- Leichte Bauweisen wie Holzbau eignen sich besonders gut.
3. Voraussetzungen
nach oben| Thema | Prüffrage |
|---|---|
| Statik | Tragen Wände, Decken und Fundamente die zusätzlichen Lasten? |
| Planungsrecht | Lässt der Bebauungsplan oder die Umgebung nach § 34 BauGB ein weiteres Geschoss zu? |
| Abstandsflächen | Werden die Abstandsflächen eingehalten, oder greifen Erleichterungen für Aufstockungen? |
| Brandschutz | Ändert sich die Gebäudeklasse, und reichen die Rettungswege? |
| Erschließung | Lässt sich das Treppenhaus verlängern, ist ein Aufzug sinnvoll? |
| Haustechnik | Reichen Hausanschlüsse, Heizung und Leitungen aus? |
| Eigentum | Gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum, ist ein Beschluss der Eigentümer nötig? |
4. Statik und Bauweise
nach obenViele Bestandsgebäude haben Tragreserven, weil sie seinerzeit konservativ bemessen wurden. Ob diese ausreichen, kann nur ein Tragwerksplaner auf Grundlage der vorhandenen Konstruktion beurteilen. Leichte Bauweisen in Holz oder Stahl reduzieren die zusätzlichen Lasten erheblich. Holzelemente lassen sich zudem im Werk vorfertigen und in wenigen Tagen montieren, was die Belastung der Bewohner verringert. Gegebenenfalls müssen Fundamente oder Wände verstärkt werden.
5. Planungs- und Bauordnungsrecht
nach obenPlanungsrechtlich ist eine Aufstockung nur zulässig, wenn die zulässige Zahl der Vollgeschosse, die Höhe und die Geschossflächenzahl eingehalten werden oder eine Befreiung möglich ist. Im unbeplanten Innenbereich kommt es darauf an, ob sich das aufgestockte Gebäude noch in die Umgebung einfügt. Mit dem Bauturbo wurden die Möglichkeiten für Wohnungsbau, auch durch Aufstockung, erweitert.
Die Landesbauordnung M-V sieht für Aufstockungen mehrere Erleichterungen vor, etwa bei Stellplätzen, beim nachträglichen Einbau von Aufzügen und bei Brandschutzanforderungen an den Bestand. Ob und in welchem Umfang sie greifen, hängt vom Vorhaben ab und sollte frühzeitig mit der Bauaufsicht geklärt werden.
6. Aufstockung im Wohnungseigentum
nach obenIn Eigentümergemeinschaften gehören Dach und Tragwerk zum Gemeinschaftseigentum. Für eine Aufstockung ist deshalb ein Beschluss nach § 20 WEG nötig. Sollen neue Wohnungen entstehen, müssen Teilungserklärung und Aufteilungsplan geändert werden. Häufig wird einem Eigentümer oder Investor das Recht zum Ausbau eingeräumt, im Gegenzug übernimmt er etwa die Sanierung des Daches.
7. Ablauf und Machbarkeitsprüfung
nach oben- Sichtung der Bauakte, statischer Unterlagen und Bestandspläne.
- Aufmaß des Gebäudes mit Höhen, Wanddicken und Dachkonstruktion.
- Statische Voruntersuchung durch den Tragwerksplaner, gegebenenfalls mit Bauteilöffnungen.
- Planungsrechtliche Prüfung und Vorgespräch mit Bauaufsicht und Gemeinde, oft als Bauvoranfrage.
- Entwurf, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Kostenschätzung.
- Bauantrag, Ausführungsplanung, Vergabe und Bauleitung.
Erst wenn Statik und Planungsrecht geklärt sind, lohnt sich der Einstieg in die detaillierte Planung. Eine gute Machbarkeitsstudie verhindert, dass Kosten in ein Projekt fließen, das später nicht umsetzbar ist.
8. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer
nach obenEine Aufstockung kann den Wert einer Immobilie deutlich steigern und schafft dringend benötigten Wohnraum. Sie ist aber ein komplexes Vorhaben, das eine gründliche Machbarkeitsprüfung voraussetzt. Am Anfang stehen Bestandsaufnahme, statische Voruntersuchung und planungsrechtliche Prüfung.
Bräuer Architekten erfasst Gebäude für Aufstockungen per 3D-Laserscan und Drohne, prüft Planungsrecht und Bauordnungsrecht und entwickelt mit Tragwerksplanern Lösungen in Holz- oder Hybridbauweise. Für Eigentümergemeinschaften bereiten wir die Unterlagen für Beschlüsse und Teilung vor.
9. Häufige Fehler
nach oben- Die Statik wird zu spät geprüft.
- Der Wechsel der Gebäudeklasse wird übersehen.
- Die Erschließung des neuen Geschosses wird unterschätzt.
- In Eigentümergemeinschaften fehlt der Beschluss.
- Die Belastung der Bewohner während der Bauzeit wird nicht eingeplant.
10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Holzbau – Holzbau bezeichnet Bauweisen, bei denen die tragende Konstruktion überwiegend aus Holz oder Holzwerkstoffen besteht.
- Dachgeschossausbau – Beim Dachgeschossausbau wird ein bisher ungenutzter oder nur als Abstellraum genutzter Dachboden zu Wohnraum oder Aufenthaltsräumen umgebaut.
- Tragwerksplanung – Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich Statik genannt, umfasst die Berechnung und konstruktive Durchbildung aller tragenden Bauteile eines Bauwerks.
- Gebäudeklassen – Gebäudeklassen ordnen Gebäude nach Höhe, Zahl und Größe der Nutzungseinheiten in fünf Stufen ein.
- Stellplatznachweis – Der Stellplatznachweis zeigt, dass für ein Bauvorhaben die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder geschaffen werden.
- Bauen im Bestand – Bauen im Bestand umfasst alle Bauaufgaben an bestehenden Gebäuden: Umbau, Sanierung, Modernisierung, Aufstockung, Anbau und Umnutzung.
- Prüfingenieur – Ein Prüfingenieur ist ein staatlich anerkannter Ingenieur, der bautechnische Nachweise wie die Statik oder den Brandschutznachweis im Auftrag der Bauaufsicht prüft.
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenBrauche ich für eine Aufstockung eine Baugenehmigung?
Ja, in der Regel ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Wie viele Geschosse kann man aufstocken?
Das hängt von Tragwerk, Planungsrecht und Brandschutz ab. Häufig sind ein bis zwei Geschosse möglich.
Muss ein Aufzug eingebaut werden?
Die Landesbauordnung M-V sieht für Aufstockungen Erleichterungen bei der Aufzugspflicht vor. Die Details sind im Einzelfall zu prüfen.
Können die Bewohner während der Bauzeit bleiben?
Bei vorgefertigten Holzbauweisen oft ja, mit Einschränkungen durch Lärm und Baustellenbetrieb.
Was kostet eine Aufstockung?
Das hängt von Größe, Bauweise und notwendigen Verstärkungen ab. Weil Grundstück und Erschließung vorhanden sind, ist sie oft günstiger als ein vergleichbarer Neubau.
Welche Bauweise eignet sich am besten?
Meist eine leichte Bauweise in Holz oder Stahl, weil sie den Bestand wenig belastet und schnell montiert werden kann.
Gelten für die Aufstockung Abstandsflächen?
Grundsätzlich ja. Die Landesbauordnung M-V enthält aber Erleichterungen für Aufstockungen bestehender Gebäude, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.