Bauturbo
Bauturbo (§ 246e BauGB) einfach erklärt
Der sogenannte „Bauturbo“ ist eine seit 2025 im Baugesetzbuch verankerte Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Mit § 246e BauGB erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schneller Baurecht für Wohngebäude zu schaffen und von einzelnen Festsetzungen bestehender Bebauungspläne abzuweichen.
Ziel des Bauturbos ist es, dringend benötigten Wohnraum schneller zu realisieren, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen und bestehende Flächenpotenziale besser zu nutzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Gemeinde das Vorhaben ausdrücklich unterstützt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für Bauherren, Investoren und Wohnungsunternehmen kann der Bauturbo eine erhebliche Zeitersparnis bedeuten. Dennoch ersetzt die Regelung nicht die erforderlichen Prüfungen zu Themen wie Brandschutz, Erschließung, Umweltbelangen oder Standsicherheit.
Praxis-Tipp: Ob ein Bauvorhaben von den Erleichterungen des Bauturbos profitieren kann, sollte frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde und einem erfahrenen Planer geprüft werden.
Schlagworte: Wohnungsbau, Genehmigungsbeschleunigung, § 246e BauGB, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Wohnraumschaffung, Baurecht.
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