Vollgeschoss
Wann ein Geschoss für das Maß der Nutzung zählt
Thema: Baurecht & Genehmigung · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenEin Vollgeschoss ist ein Geschoss, das nach landesrechtlichen Kriterien so weit über dem Gelände liegt und so hoch ist, dass es für das Maß der baulichen Nutzung voll zählt. Die Zahl der Vollgeschosse wird häufig im Bebauungsplan begrenzt und geht in die Berechnung der Geschossfläche ein. Ob ein Keller, ein Dachgeschoss oder ein Staffelgeschoss ein Vollgeschoss ist, entscheidet deshalb oft darüber, ob ein Vorhaben zulässig ist.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Die Baunutzungsverordnung verweist für den Begriff Vollgeschoss auf das Landesrecht.
- Maßgeblich sind die Lage zum Gelände und die lichte Höhe über einem bestimmten Anteil der Grundfläche.
- Untergeschosse zählen nur, wenn sie ausreichend weit über das Gelände ragen.
- Dach- und Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über einen großen Teil ihrer Fläche ausreichend hoch sind.
- Vollgeschoss und Gebäudeklasse sind verschiedene Begriffe mit verschiedenen Kriterien.
3. Kriterien für ein Vollgeschoss
nach obenNach der in Mecklenburg-Vorpommern maßgeblichen landesrechtlichen Begriffsbestimmung ist ein Geschoss in der Regel dann ein Vollgeschoss, wenn:
- seine Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und
- es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat.
Für ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss, das sogenannte Staffelgeschoss, wird die Fläche des darunterliegenden Geschosses als Bezug herangezogen. Es ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die Höhe über mindestens zwei Dritteln dieser Fläche erreicht. Weil die genaue Formulierung im Landesrecht entscheidend ist, sollte sie im Einzelfall anhand der geltenden Fassung geprüft werden.
4. Typische Fälle
nach oben| Geschoss | Vollgeschoss? |
|---|---|
| Keller, Decke im Mittel 0,80 m über Gelände | nein |
| Souterrain am Hang, Decke im Mittel 1,60 m über Gelände | ja, wenn die Raumhöhe erreicht wird |
| Dachgeschoss mit 45° Neigung und niedrigem Kniestock | meist nein, weil die 2,30 m nur auf einem kleineren Flächenanteil erreicht werden |
| Dachgeschoss mit hohem Kniestock oder großen Gauben | oft ja |
| Staffelgeschoss mit großer Grundfläche | ja, wenn es mehr als zwei Drittel der Fläche des Geschosses darunter erreicht |
5. Nachweis im Bauantrag
nach obenIm Bauantrag wird für jedes Geschoss nachgewiesen, ob es ein Vollgeschoss ist. Dazu werden die Geländehöhen an den Gebäudeecken und die Höhenlage der Decken angegeben, bei Dach- und Staffelgeschossen die Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m berechnet.
6. Bedeutung im Planungsrecht
nach obenBebauungspläne begrenzen häufig die Zahl der Vollgeschosse, etwa „II“ für höchstens zwei Vollgeschosse. Daneben bestimmt die Zahl der Vollgeschosse die zulässige Geschossfläche: Nach § 20 BauNVO wird die Geschossfläche in allen Vollgeschossen gemessen. Flächen in Nicht-Vollgeschossen zählen grundsätzlich nicht, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Siehe dazu GRZ und GFZ.
Im unbeplanten Innenbereich ist die Zahl der Vollgeschosse ein Merkmal, nach dem beurteilt wird, ob sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügt. Auch die Verteilung von Erschließungsbeiträgen knüpft oft an die Zahl der Vollgeschosse an.
7. Vollgeschoss und Dachausbau
nach obenBeim Dachgeschossausbau mit Gauben oder Kniestockerhöhung kann ein bisheriges Nicht-Vollgeschoss zum Vollgeschoss werden. Ist die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wird der Ausbau dann unzulässig oder benötigt eine Befreiung. Bei der Planung lohnt es sich deshalb, die Flächenanteile mit 2,30 m Höhe genau zu berechnen. Oft lässt sich durch geschickte Anordnung der Gauben ein Vollgeschoss vermeiden.
8. Abgrenzung zu anderen Begriffen
nach oben- Gebäudeklasse: richtet sich nach der Höhe des obersten Aufenthaltsraums und der Fläche der Nutzungseinheiten, nicht nach der Zahl der Vollgeschosse.
- Aufenthaltsraum: Ein Raum kann Aufenthaltsraum sein, ohne in einem Vollgeschoss zu liegen, etwa im Dachgeschoss.
- Geschoss: Jede Ebene des Gebäudes ist ein Geschoss, aber nicht jedes Geschoss ist ein Vollgeschoss.
9. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer
nach obenDie Frage nach dem Vollgeschoss entscheidet oft über die mögliche Größe eines Hauses. Wer ein Grundstück kauft oder einen Ausbau plant, sollte früh prüfen, wie viele Vollgeschosse zulässig sind und wie sich die geplante Dachform auswirkt.
Bräuer Architekten ermittelt Vollgeschosse anhand genauer Höhen aus dem Bestandsaufmaß oder der Planung und weist sie im Bauantrag nachvollziehbar nach. So lassen sich Grenzfälle sicher beurteilen.
10. Häufige Fehler
nach oben- Die Geländeoberfläche wird nur an einer Stelle statt im Mittel ermittelt.
- Bei Dachgeschossen wird die Fläche mit 2,30 m Höhe falsch berechnet.
- Gauben werden geplant, ohne die Auswirkung auf die Vollgeschosszahl zu prüfen.
- Vollgeschoss und Gebäudeklasse werden verwechselt.
- Abgrabungen am Hang werden nicht berücksichtigt.
11. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- GRZ und GFZ – Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) sind Kennzahlen der Baunutzungsverordnung (BauNVO), mit denen das zulässige Maß der baulichen Nutzung …
- Bebauungsplan – Der Bebauungsplan steuert verbindlich, wie Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen.
- Dachgeschossausbau – Beim Dachgeschossausbau wird ein bisher ungenutzter oder nur als Abstellraum genutzter Dachboden zu Wohnraum oder Aufenthaltsräumen umgebaut.
- Gebäudeklassen – Gebäudeklassen ordnen Gebäude nach Höhe, Zahl und Größe der Nutzungseinheiten in fünf Stufen ein.
- Befreiung und Abweichung – Befreiungen und Abweichungen ermöglichen es, ein Bauvorhaben zu genehmigen, obwohl es nicht allen Vorschriften entspricht.
- Maß der baulichen Nutzung – Das Maß der baulichen Nutzung beschreibt, wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.
12. Häufig gestellte Fragen
nach obenIst ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss?
Nur wenn es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30 m erreicht. Bei üblichen Satteldächern ist das oft nicht der Fall.
Zählt der Keller als Vollgeschoss?
Nur wenn er ausreichend weit über das Gelände ragt, in der Regel mit der Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m.
Was bedeutet „II“ im Bebauungsplan?
Höchstens zwei Vollgeschosse. Ein zusätzliches Dachgeschoss ist zulässig, wenn es kein Vollgeschoss ist.
Was ist ein Staffelgeschoss?
Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss, häufig mit umlaufender Dachterrasse.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.