Tragwerksplanung (Statik)
Tragwerksplanung – Statik und Sicherheit im Bauwesen
Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenDie Tragwerksplanung, umgangssprachlich Statik genannt, umfasst die Berechnung und konstruktive Durchbildung aller tragenden Bauteile eines Bauwerks. Sie weist nach, dass das Gebäude alle Lasten aus Eigengewicht, Nutzung, Schnee, Wind und gegebenenfalls Erdbeben sicher bis in den Baugrund ableitet. Die Tragwerksplanung ist eine eigene Fachplanung, die eng mit der Architektur zusammenarbeitet und für die Genehmigung und Ausführung eines Bauvorhabens unverzichtbar ist.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Die Tragwerksplanung sorgt für Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks.
- Ihr Ergebnis sind statische Berechnungen, Positionspläne, Bewehrungs- und Konstruktionspläne.
- Der Standsicherheitsnachweis gehört zu den bautechnischen Nachweisen nach der Landesbauordnung.
- Je nach Gebäudeklasse und Schwierigkeit muss er von einem Prüfingenieur oder der Bauaufsicht geprüft werden.
- Die Leistungen sind in der HOAI als eigenes Leistungsbild beschrieben.
3. Aufgaben der Tragwerksplanung
nach obenDie Tragwerksplanung begleitet ein Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Ausführung. In den frühen Phasen berät sie zu einem wirtschaftlichen und technisch sinnvollen Tragsystem, etwa zur Frage, ob Massivbau, Holzbau oder Stahlbau geeignet ist und wo Stützen und tragende Wände angeordnet werden. In der Genehmigungsphase entsteht die prüffähige statische Berechnung. In der Ausführungsplanung folgen Schal-, Bewehrungs- und Werkpläne.
| Planungsphase | Typische Leistungen |
|---|---|
| Grundlagenermittlung und Vorplanung | Klärung der Aufgabe, Wahl des Tragsystems, Abschätzung der Bauteilabmessungen |
| Entwurfsplanung | überschlägige Bemessung, Abstimmung mit Architektur und Haustechnik |
| Genehmigungsplanung | prüffähige statische Berechnung und Positionspläne |
| Ausführungsplanung | Schal- und Bewehrungspläne, Stahl- und Holzbaupläne, Details |
| Vergabe und Bauüberwachung | Mengenermittlung, Mitwirkung bei der Prüfung von Bewehrung und Konstruktion |
4. Lasten und Nachweise
nach obenGrundlage jeder statischen Berechnung sind die Einwirkungen auf das Bauwerk. Dazu gehören ständige Lasten wie das Eigengewicht von Wänden, Decken und Dach, veränderliche Lasten aus der Nutzung, Schnee- und Windlasten sowie besondere Einwirkungen wie Anprall oder Brand. In Mecklenburg-Vorpommern spielen an der Küste insbesondere hohe Windlasten eine Rolle.
Nachgewiesen werden zwei Dinge: die Tragfähigkeit, also die Sicherheit gegen Versagen, und die Gebrauchstauglichkeit, etwa begrenzte Durchbiegungen und Schwingungen. Grundlage sind die Eurocodes mit ihren nationalen Anhängen. Hinzu kommen Nachweise zum Feuerwiderstand der tragenden Bauteile, die eng mit dem Brandschutz verbunden sind.
Baugrund und Gründung
Die Lasten eines Gebäudes müssen sicher in den Boden abgeleitet werden. Wie das geschieht, hängt vom Baugrund ab. In Norddeutschland treffen Planer häufig auf wechselnde Böden mit Geschiebemergel, Sand, Torf oder hohem Grundwasser. Ein Baugrundgutachten klärt Tragfähigkeit, Setzungsverhalten und Grundwasserstand. Darauf aufbauend legt die Tragwerksplanung fest, ob eine Bodenplatte, Streifenfundamente oder eine Tiefgründung mit Pfählen erforderlich ist. Ein Verzicht auf das Gutachten spart nur scheinbar Geld, denn Setzungsschäden sind später kaum zu beheben.
5. Prüfung des Standsicherheitsnachweises
nach obenDie Landesbauordnung verlangt für genehmigungspflichtige Gebäude einen Standsicherheitsnachweis als Teil der bautechnischen Nachweise. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss er bauaufsichtlich geprüft werden, in der Regel durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit. Bei kleineren Gebäuden entscheidet ein Kriterienkatalog, ob eine Prüfung erforderlich ist, etwa bei schwierigen Konstruktionen oder Baugrundverhältnissen.
Unabhängig von der Prüfung trägt die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner die Verantwortung für die Richtigkeit der Berechnung. Für die Prüfung fallen zusätzliche Kosten an, die in der Kostenplanung berücksichtigt werden sollten.
6. Tragwerksplanung im Bestand
nach obenBei Umbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen ist die Tragwerksplanung oft die Schlüsseldisziplin. Werden Wände entfernt, Öffnungen vergrößert, Dachgeschosse ausgebaut oder neue Lasten eingebracht, muss geprüft werden, ob die vorhandene Konstruktion ausreicht. Häufig fehlen alte statische Unterlagen, oder die tatsächliche Konstruktion weicht von den Plänen ab.
Grundlage ist eine genaue Kenntnis des Bestands. Ein präzises Bestandsaufmaß liefert Spannweiten, Wandstärken, Deckenhöhen und Verformungen. Ergänzend können Bauteilöffnungen, Materialproben oder Holzschutzgutachten erforderlich sein. Bei Altbauten mit Holzbalkendecken und bei denkmalgeschützten Gebäuden ist ein behutsamer, substanzschonender Umgang mit der vorhandenen Tragstruktur besonders wichtig.
7. Zusammenarbeit mit der Architektur
nach obenTragwerk und Architektur beeinflussen sich gegenseitig. Große Spannweiten, auskragende Bauteile oder offene Grundrisse sind gestalterisch reizvoll, erfordern aber eine durchdachte Konstruktion. Eine frühe Einbindung der Tragwerksplanung verhindert, dass ein Entwurf später teuer angepasst werden muss.
Bräuer Architekten arbeitet mit erfahrenen Tragwerksplanern zusammen und koordiniert die Fachplanung im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für Bestandsprojekte stellen wir den Tragwerksplanern genaue Aufmaßdaten und Bestandsmodelle zur Verfügung.
8. Häufige Fehler
nach oben- Die Tragwerksplanung wird erst nach Abschluss des Entwurfs eingebunden.
- Durchbrüche für Leitungen werden ohne Abstimmung mit der Statik geplant.
- Im Bestand werden alte Pläne ohne Prüfung als Grundlage verwendet.
- Kosten für die Prüfung des Standsicherheitsnachweises werden nicht eingeplant.
- Änderungen auf der Baustelle werden ohne Rücksprache mit dem Tragwerksplaner ausgeführt.
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9. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Rohbau – Der Rohbau ist der Bauzustand, in dem die tragende Konstruktion eines Gebäudes fertiggestellt ist.
- Genehmigungsplanung – Die Genehmigungsplanung ist die Planungsphase, in der ein abgestimmter Gebäudeentwurf in die für das jeweilige öffentlich-rechtliche Verfahren erforderlichen …
- Ausführungsplanung – Die Ausführungsplanung überführt einen genehmigten und freigegebenen Gebäudeentwurf in eine technisch eindeutige, koordinierte und ausführungsreife Lösung.
- HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
- Brandschutz – Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen.
- Prüfingenieur – Ein Prüfingenieur ist ein staatlich anerkannter Ingenieur, der bautechnische Nachweise wie die Statik oder den Brandschutznachweis im Auftrag der Bauaufsicht prüft.
- Fachplaner – Fachplaner sind Ingenieure und Sachverständige, die einzelne technische Teile eines Bauvorhabens planen, etwa Tragwerk, Haustechnik, Bauphysik oder Brandschutz.
- Auskragung – Eine Auskragung ist ein Bauteil, das frei über seine Unterstützung hinausragt und nur an einem Ende gehalten wird.
10. Häufig gestellte Fragen
nach obenBrauche ich für eine Wandöffnung einen Statiker?
Wird eine tragende Wand geöffnet oder entfernt, ist eine statische Bemessung von Unterzug, Auflagern und Lastabtragung erforderlich. Ob eine Wand tragend ist, sollte immer fachkundig geprüft werden.
Was kostet eine Tragwerksplanung?
Das Honorar richtet sich nach der HOAI oder freier Vereinbarung und hängt von den anrechenbaren Kosten und der Schwierigkeit des Tragwerks ab.
Wer prüft die Statik?
Bei Gebäuden höherer Gebäudeklassen und bei Sonderbauten ein von der Bauaufsicht beauftragter Prüfingenieur. Bei einfachen Gebäuden kann die Prüfung entfallen.
Welche Unterlagen braucht der Statiker im Bestand?
Vorhandene Pläne und statische Unterlagen, ein aktuelles Aufmaß sowie Angaben zu Baujahr, Konstruktion, Materialien und geplanten Änderungen.
