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Brandschutz

Brandschutz im Bauwesen – Sicherheit für Gebäude und Menschen

Thema: Baurecht & Genehmigung · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Er soll die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen und wirksame Löscharbeiten sicherstellen. Im Bauwesen ist der Brandschutz eine Kernanforderung des Bauordnungsrechts und eine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Die Schutzziele des Brandschutzes sind in den Landesbauordnungen festgelegt, in Mecklenburg-Vorpommern in § 14 LBauO M-V.
  • Man unterscheidet baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
  • Die Anforderungen richten sich vor allem nach Gebäudeklasse, Nutzung und Größe.
  • Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen benötigt in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege.
  • Der Brandschutznachweis ist Teil der Bauvorlagen und wird je nach Vorhaben bauaufsichtlich geprüft.

3. Rechtliche Grundlagen

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Die zentralen Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, die sich weitgehend an der Musterbauordnung (MBO) orientiert. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung (LBauO M-V). Sie verlangt, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Konkretisiert werden diese Anforderungen durch:

  • die Vorschriften der Landesbauordnung zu Wänden, Decken, Dächern, Rettungswegen, Treppen und Fluren,
  • Sonderbauverordnungen, etwa für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Beherbergungsstätten,
  • eingeführte Technische Baubestimmungen, zum Beispiel zu Leitungsanlagen und Lüftungsanlagen,
  • Normen zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.

4. Gebäudeklassen und Bauteilanforderungen

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Die Landesbauordnung teilt Gebäude in fünf Gebäudeklassen ein. Maßgebend sind vor allem die Höhe, also die Fußbodenhöhe des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsraum, sowie Zahl und Größe der Nutzungseinheiten. Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an tragende Bauteile, Trennwände und Decken.

Feuerwiderstand von Bauteilen

  • feuerhemmend: in der Regel 30 Minuten Feuerwiderstand
  • hochfeuerhemmend: in der Regel 60 Minuten Feuerwiderstand
  • feuerbeständig: in der Regel 90 Minuten Feuerwiderstand

Brandverhalten von Baustoffen

Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in nichtbrennbare, schwerentflammbare und normalentflammbare Baustoffe unterschieden. Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden, wenn sie nicht in Verbindung mit anderen Baustoffen mindestens normalentflammbar sind.

Größere Gebäude werden zusätzlich durch Brandwände in Brandabschnitte gegliedert. So bleibt ein Brand auf einen begrenzten Bereich beschränkt.

5. Rettungswege und Rauchschutz

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Für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Der erste Rettungsweg führt in Obergeschossen über eine notwendige Treppe. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle sein, etwa ein ausreichend großes Fenster.

Ein großer Teil der Brandopfer stirbt nicht durch Flammen, sondern durch Rauchgase. Deshalb spielen Rauchableitung und Rauchwarnmelder eine wichtige Rolle. Nach § 48 LBauO M-V müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

6. Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept

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Für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Bei einfachen Wohngebäuden geschieht dies in der Regel über die Bauvorlagen selbst. Bei größeren Gebäuden, Sonderbauten oder Abweichungen von den Regelanforderungen wird ein eigenständiges Brandschutzkonzept erstellt.

Ein Brandschutzkonzept beschreibt unter anderem:

  • Gebäudeklasse, Nutzung und Brandabschnitte,
  • Rettungswege, Flucht- und Rettungswegpläne,
  • Feuerwiderstand der Bauteile und Brandverhalten der Baustoffe,
  • anlagentechnische Maßnahmen wie Brandmelde- oder Rauchabzugsanlagen,
  • Zugänge und Flächen für die Feuerwehr,
  • begründete Abweichungen und deren Kompensation.

Je nach Gebäudeklasse und Art des Vorhabens wird der Brandschutznachweis von der Bauaufsicht oder einem Prüfingenieur für Brandschutz geprüft.

7. Brandschutz im Bestand und bei Umbauten

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Bei Umbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen wird der Brandschutz häufig zur entscheidenden Planungsfrage. Ein ausgebautes Dachgeschoss braucht einen zweiten Rettungsweg, eine neue Nutzung kann höhere Anforderungen an Wände und Decken auslösen. Auch bei der denkmalgerechten Sanierung müssen Brandschutz und Substanzerhalt sorgfältig abgewogen werden.

Grundlage ist eine genaue Kenntnis des Bestands. Ein präzises Bestandsaufmaß zeigt Treppen, Flure, Fensteröffnungen und Bauteilstärken. Bräuer Architekten berücksichtigt den Brandschutz von Beginn an in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und stimmt Konzepte frühzeitig mit Fachplanern und Behörden ab.

8. Häufige Fehler in der Planung

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Viele Probleme beim Brandschutz entstehen nicht durch fehlende Technik, sondern durch zu spät getroffene Entscheidungen. Typische Fehler sind:

  • Der zweite Rettungsweg wird erst in der Genehmigungsplanung bedacht und erfordert dann Umplanungen.
  • Fensteröffnungen sind für die Rettung über Leitern der Feuerwehr zu klein oder zu hoch.
  • Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken werden nicht brandschutztechnisch abgeschottet.
  • Bei Nutzungsänderungen wird übersehen, dass sich die Gebäudeklasse oder die Anforderungen ändern.
  • Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr fehlen oder sind zugeparkt.

Wer den Brandschutz bereits in der Vorplanung mitdenkt, spart später Zeit und Kosten und vermeidet Nachforderungen der Bauaufsicht.

Leistung von Bräuer Architekten: Brand- und Schallschutz über unsere Fachplaner – Planung und Koordination aus einer Hand →

9. Verwandte Fachbegriffe

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  • Bauantrag – Der Bauantrag ist der formelle Antrag, mit dem die Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt wird.
  • Baugenehmigung – Die Baugenehmigung ist die behördliche Zulassung eines Bauvorhabens.
  • Genehmigungsplanung – Die Genehmigungsplanung ist die Planungsphase, in der ein abgestimmter Gebäudeentwurf in die für das jeweilige öffentlich-rechtliche Verfahren erforderlichen …
  • Nutzungsänderung – Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders genutzt werden soll und sich dadurch öffentlich-rechtliche Anforderungen verändern können.
  • Schallschutz – Schallschutz umfasst alle baulichen und planerischen Maßnahmen, die Menschen in Gebäuden vor störendem Lärm schützen.
  • Brandwand – Eine Brandwand ist eine Wand, die die Ausbreitung eines Feuers auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte ausreichend lange verhindert.

10. Häufig gestellte Fragen

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Brauche ich für ein Einfamilienhaus ein Brandschutzkonzept?

In der Regel nicht. Bei einfachen Wohngebäuden der unteren Gebäudeklassen werden die Anforderungen über die normalen Bauvorlagen nachgewiesen. Ein Konzept wird vor allem bei Sonderbauten, größeren Gebäuden oder Abweichungen erforderlich.

Was ist ein zweiter Rettungsweg?

Ein zweiter, vom ersten unabhängiger Weg ins Freie. Das kann eine weitere Treppe sein oder eine Stelle, die die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreichen kann.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?

In der Planung die Entwurfsverfasser und Fachplaner, in der Ausführung die beteiligten Unternehmen. Im Betrieb trägt der Eigentümer bzw. Betreiber die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand.

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