Aufteilung in Wohnungseigentum: Ablauf und alle Begriffe

Themenseite im Lexikon · Redaktion: Bräuer Architekten

Ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen, ist ein Zusammenspiel aus Planung, Baurecht und Grundbuch. Auf dieser Seite finden Sie den Ablauf im Überblick und alle Begriffe aus unserem Lexikon, die dabei eine Rolle spielen. Jeder Begriff ist ausführlich erklärt, mit Beispielen, typischen Fehlern und Antworten auf häufige Fragen.

Der Weg zur Eigentumswohnung in fünf Schritten

  1. Bestand erfassen. Grundlage ist ein genaues Bestandsaufmaß, heute meist per 3D-Laserscanning. Alte Pläne stimmen selten mit dem tatsächlichen Gebäude überein, siehe Bestandspläne.
  2. Aufteilungsplan zeichnen. Die Aufteilungsplanung legt in Grundrissen, Schnitten und Ansichten fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum wird. Alle Räume einer Einheit erhalten dieselbe Nummer.
  3. Abgeschlossenheit bescheinigen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Pläne und stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Sie bestätigt, dass die Wohnungen baulich voneinander abgeschlossen sind.
  4. Teilungserklärung beurkunden. Mit Plänen und Bescheinigung entwirft der Notar die Teilungserklärung mit den Miteigentumsanteilen und der Gemeinschaftsordnung.
  5. Grundbuch anlegen. Das Grundbuchamt legt für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch an. Ab dann können die Wohnungen einzeln verkauft, vererbt oder beliehen werden.

Ob für die Umwandlung in Ihrem Fall zusätzlich eine Genehmigung nötig ist, etwa in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung, klären wir vorab mit der Gemeinde. Mehr dazu unter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Alle Begriffe zum Thema

Aufteilung und Unterlagen

Eigentum und Rechte

Grundbuch und Grundstück

Gemeinschaft und laufende Kosten

Flächen und Wert

Was wir für Sie übernehmen

Bräuer Architekten erstellt in Rostock und ganz Mecklenburg-Vorpommern die technischen Unterlagen für die Aufteilung: Aufmaß des Gebäudes, Aufteilungspläne mit Nummerierung, Wohnflächenberechnungen und den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung. Mit Notar, Verwalter und Behörde stimmen wir uns direkt ab, damit die Unterlagen beim ersten Mal passen.

Kostenloses Erstgespräch anfragen · Mehr zu 3D-Aufmaß und Bestandsplänen

Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.