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Flurstück

Die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters

Thema: Wohnungseigentum & Immobilie (Themenseite) · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Ein Flurstück ist die kleinste vermessene und im Liegenschaftskataster nachgewiesene Einheit der Erdoberfläche. Es wird durch Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eindeutig bezeichnet und hat festgelegte Grenzen und eine amtliche Fläche. Ein Grundstück im rechtlichen Sinne, also das, was im Grundbuch unter einer laufenden Nummer steht, kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Flurstücke werden im Liegenschaftskataster der Vermessungs- und Katasterbehörden geführt.
  • Die Bezeichnung besteht aus Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer, oft als Bruch geschrieben, etwa 123/4.
  • Grundbuch und Kataster ergänzen sich: Das Kataster beschreibt Lage und Grenzen, das Grundbuch Eigentum und Rechte.
  • Flurstücke können geteilt oder verschmolzen werden.
  • Für Bauanträge wird ein amtlicher Lageplan auf Grundlage des Katasters benötigt.

3. Aufbau der Flurstücksbezeichnung

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BestandteilBedeutung
Gemarkunghistorisch gewachsener Katasterbezirk, oft identisch mit einem Ortsteil oder einer früheren Gemeinde
FlurUnterteilung der Gemarkung mit eigener Nummer
FlurstücksnummerNummer innerhalb der Flur, bei Teilungen als Bruch mit Zähler und Nenner

Wird zum Beispiel das Flurstück 123 geteilt, entstehen die Flurstücke 123/1 und 123/2. Bei weiteren Teilungen werden neue Nenner vergeben. Die Bezeichnung bleibt dauerhaft eindeutig.

4. Liegenschaftskataster

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Das Liegenschaftskataster besteht aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch. Die Karte zeigt die Grenzen der Flurstücke und die Gebäude. Das Buch enthält Angaben zu Fläche, Lage, tatsächlicher Nutzung und Eigentümern. Heute werden die Daten digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem, kurz ALKIS, geführt. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kataster- und Vermessungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, in Rostock die Hansestadt.

5. Grenzen und Vermessung

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Die Grenzen eines Flurstücks sind im Kataster mit Koordinaten festgelegt und in der Örtlichkeit meist durch Grenzsteine oder andere Marken gekennzeichnet. Stimmen Zäune oder Mauern nicht mit den Grenzen überein, schafft eine Grenzvermessung oder Grenzfeststellung Klarheit. Durchgeführt wird sie von der Katasterbehörde oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.

6. Teilung und Verschmelzung

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Soll ein Grundstück geteilt werden, etwa für den Verkauf eines Bauplatzes, wird zunächst eine Zerlegungsvermessung durchgeführt. Dabei entstehen neue Flurstücke, die anschließend im Grundbuch eigenen Grundstücken zugeordnet werden können. Umgekehrt lassen sich benachbarte Flurstücke desselben Eigentümers verschmelzen, etwa um eine Bebauung über die bisherige Flurstücksgrenze hinweg zu ermöglichen. Einzelheiten erläutert der Beitrag Grundstücksteilung.

7. Flurstück und Bauvorhaben

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Für einen Bauantrag wird ein amtlicher Lageplan benötigt, der auf den Daten des Katasters beruht. Er zeigt das Flurstück mit seinen Grenzen, die Nachbarflurstücke, vorhandene Gebäude und das geplante Vorhaben. Steht ein Gebäude über einer Flurstücksgrenze, müssen die Flurstücke in der Regel vereinigt oder durch eine Baulast verbunden werden.

8. Flurstück und Grundsteuer

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Für die Grundsteuer nach der Reform wurden die Daten der Flurstücke, insbesondere Fläche und Bodenrichtwert, als Grundlage herangezogen. Wer mehrere Flurstücke besitzt, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, etwa ein Wohnhaus mit Garten auf zwei Flurstücken, erhält dafür in der Regel einen gemeinsamen Bescheid. Abweichungen zwischen Kataster und tatsächlicher Nutzung können sich auf die Bewertung auswirken und sollten geprüft werden, siehe Bodenrichtwert.

Auch Änderungen der tatsächlichen Nutzung, etwa wenn auf einem bisher als Garten geführten Flurstück ein Gebäude errichtet wird, werden im Kataster nachgeführt. Neue Gebäude werden nach der Fertigstellung eingemessen.

9. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer

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Wer ein Grundstück kauft, teilt oder bebaut, sollte die Flurstücksdaten genau kennen. Eine aktuelle Liegenschaftskarte und ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch zeigen Lage, Größe und Nachbarn. Abweichungen zwischen Kataster und Örtlichkeit sollten vor Baubeginn geklärt werden.

Bräuer Architekten arbeitet bei Lageplänen, Teilungen und Bauvorhaben eng mit Vermessungsstellen zusammen und überträgt die Katasterdaten in die Planung. Ergänzend erfassen wir Gelände und Bestand mit Drohne oder Laserscanner.

10. Häufige Fehler

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  • Flurstück und Grundstück werden gleichgesetzt.
  • Die Fläche im Kataster wird mit der tatsächlich nutzbaren Fläche verwechselt.
  • Zäune werden als Grenze angesehen, ohne die Katastergrenze zu prüfen.
  • Ein Gebäude wird über eine Flurstücksgrenze gebaut, ohne Vereinigung oder Baulast.
  • Für die Planung wird eine nicht maßstäbliche Kartenkopie verwendet.

11. Verwandte Fachbegriffe

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  • Grundbuch – Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke mit ihren Eigentümern, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
  • Amtlicher Lageplan – Der Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks mit seinen Grenzen, der vorhandenen Bebauung und dem geplanten Vorhaben.
  • Grundstücksteilung – Bei einer Grundstücksteilung, auch Realteilung genannt, wird ein Grundstück im Rechtssinne in zwei oder mehr selbstständige Grundstücke zerlegt.
  • Baulast – Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas auf seinem …
  • Gebäudevermessung – Gebäudevermessung ist die maßliche Erfassung eines bestehenden Gebäudes mit dem Ziel, seine Geometrie, Räume, Bauteile und Höhen genau zu dokumentieren.
  • Liegenschaftskataster – Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude eines Landes.

12. Häufig gestellte Fragen

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Was ist der Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück?

Das Flurstück ist die Einheit des Katasters, das Grundstück die Einheit des Grundbuchs. Ein Grundstück kann mehrere Flurstücke umfassen.

Wo finde ich meine Flurstücksnummer?

Im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, im Grundsteuerbescheid oder in der Liegenschaftskarte.

Wie bekomme ich eine Liegenschaftskarte?

Beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt oder über Online-Portale des Landes, für Eigentümer meist gegen geringe Gebühr.

Stimmt die Fläche im Kataster immer?

Ältere Flächenangaben können ungenau sein. Bei Bedarf schafft eine Vermessung Klarheit.

Wer darf Grenzen vermessen?

Die Kataster- und Vermessungsbehörden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Was ist eine Gemarkung?

Ein Katasterbezirk, der meist einem Ortsteil oder einer früheren Gemeinde entspricht und in Fluren unterteilt ist.

Kann ich zwei Flurstücke zusammenlegen?

Ja, wenn sie demselben Eigentümer gehören und aneinandergrenzen. Die Verschmelzung wird bei der Katasterbehörde beantragt.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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