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Gebäudeeinmessung

Damit das neue Haus in die Karte kommt

Thema: Aufmaß, Vermessung & BIM · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Bei der Gebäudeeinmessung wird ein neu errichtetes oder in seinem Grundriss verändertes Gebäude vermessen und in das Liegenschaftskataster übernommen. So bleibt die amtliche Liegenschaftskarte aktuell, auf der Lagepläne, Grundstücksbewertungen und Planungen aufbauen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Einmessung nach dem Vermessungsrecht des Landes für die Eigentümer Pflicht. Sie wird von den Katasterbehörden oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Einmessungspflichtig sind neue Gebäude und Veränderungen des Grundrisses, etwa Anbauten.
  • Verpflichtet ist der Eigentümer.
  • Zuständig sind Katasterbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung und der Gebäudegröße.
  • Die Einmessung ist nicht dasselbe wie die Absteckung vor Baubeginn.

3. Was eingemessen wird

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Erfasst werden die Außenmaße des Gebäudes in Höhe des Erdgeschosses und seine Lage zu den Grundstücksgrenzen. Meist werden die Gebäudeecken mit Tachymeter oder GNSS gemessen und im amtlichen Lagebezugssystem koordiniert. Kleine Nebengebäude können je nach Landesrecht von der Pflicht ausgenommen sein. Bei größeren Anbauten, Garagen oder Carports lohnt eine Nachfrage beim Vermesser.

4. Ablauf

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  1. Nach Fertigstellung des Rohbaus oder des Gebäudes beauftragt der Eigentümer die Einmessung, oft gibt es eine Aufforderung durch die Katasterbehörde.
  2. Der Vermesser misst das Gebäude vor Ort auf.
  3. Die Messung wird ausgewertet und als Fortführungsunterlage eingereicht.
  4. Die Katasterbehörde übernimmt das Gebäude in die Liegenschaftskarte.
  5. Der Eigentümer erhält eine Mitteilung über die Fortführung.

5. Einmessung, Absteckung und Grenzvermessung

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VermessungZweckZeitpunkt
AbsteckungLage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück markierenvor Baubeginn
GebäudeeinmessungFertiges Gebäude ins Kataster übernehmennach Fertigstellung
GrenzvermessungGrundstücksgrenzen feststellen oder neu bildenbei Bedarf, z. B. vor Planung oder Teilung
Gebäudevermessung / AufmaßPläne und Modelle des Gebäudes erstellenvor Umbau, Verkauf, Aufteilung

6. Warum die Einmessung wichtig ist

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Fehlt ein Gebäude in der Liegenschaftskarte, fällt das oft erst bei einem Verkauf, bei einem neuen Bauantrag oder bei der Erstellung eines amtlichen Lageplans auf. Dann muss die Einmessung nachgeholt werden, gegebenenfalls unter Zeitdruck. Auch für Grundsteuer, Wertermittlung und Bauleitplanung greifen Behörden auf die Katasterdaten zurück.

7. Bedeutung für Bauherren

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Die Einmessung gehört zu den Pflichten nach der Fertigstellung und sollte im Budget und im Zeitplan berücksichtigt werden. Die Kosten sind überschaubar, ein Versäumnis kann aber teurer werden, wenn die Katasterbehörde die Einmessung von Amts wegen veranlasst.

Bräuer Architekten erinnert Bauherren an die Einmessung und arbeitet mit Vermessungsingenieuren zusammen. Für Planungen und Aufteilungen vermessen wir Gebäude selbst, mit Tachymeter und Laserscanner.

8. Checkliste

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  • Ist die Einmessung nach Fertigstellung beauftragt?
  • Sind auch Anbauten und Grundrissänderungen erfasst?
  • Sind Kosten im Budget enthalten?
  • Liegt die Fortführungsmitteilung vor?

9. Häufige Fehler

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  • Die Einmessung wird mit der Absteckung verwechselt und für erledigt gehalten.
  • Anbauten werden nicht eingemessen.
  • Die Pflicht wird erst beim Verkauf bemerkt.
  • Eine private Vermessung ohne Katasterübernahme wird als Ersatz angesehen.

10. Verwandte Fachbegriffe

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  • Liegenschaftskataster – Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude eines Landes.
  • Grenzvermessung – Eine Grenzvermessung bestimmt den Verlauf der Grenzen eines Flurstücks in der Örtlichkeit.
  • Amtlicher Lageplan – Der Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks mit seinen Grenzen, der vorhandenen Bebauung und dem geplanten Vorhaben.
  • Gebäudevermessung – Gebäudevermessung ist die maßliche Erfassung eines bestehenden Gebäudes mit dem Ziel, seine Geometrie, Räume, Bauteile und Höhen genau zu dokumentieren.
  • Flurstück – Ein Flurstück ist die kleinste vermessene und im Liegenschaftskataster nachgewiesene Einheit der Erdoberfläche.

11. Häufig gestellte Fragen

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Ist die Gebäudeeinmessung Pflicht?

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern müssen Eigentümer neue Gebäude und Grundrissänderungen einmessen lassen.

Wer darf einmessen?

Katasterbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Wann wird eingemessen?

Nach Fertigstellung, oft schon nach dem Rohbau.

Ist die Absteckung dasselbe?

Nein, sie markiert die geplante Lage vor Baubeginn.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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