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SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Arbeitsschutz auf Baustellen mit mehreren Firmen

Thema: Bauausführung & Verträge · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, koordiniert auf Baustellen die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Grundlage ist die Baustellenverordnung. Verantwortlich für die Bestellung ist der Bauherr. Er kann die Aufgabe selbst wahrnehmen oder einen geeigneten Koordinator beauftragen. Die Pflicht gilt auch für private Bauherren, etwa beim Bau eines Einfamilienhauses mit mehreren Firmen.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Ein SiGeKo ist nötig, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
  • Bei größeren Baustellen ist der Arbeitsschutzbehörde eine Vorankündigung zu übermitteln.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.
  • Für spätere Arbeiten am Gebäude ist eine Unterlage zusammenzustellen.
  • Der Bauherr bleibt verantwortlich, auch wenn er einen Koordinator beauftragt.

3. Wann welche Pflichten gelten

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SituationPflicht nach Baustellenverordnung
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der BaustelleBestellung eines oder mehrerer Koordinatoren und Unterlage für spätere Arbeiten
Voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte, oder mehr als 500 PersonentageVorankündigung an die zuständige Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle
Vorankündigung erforderlich oder besonders gefährliche Arbeiten bei mehreren ArbeitgebernSicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Besonders gefährliche Arbeiten sind etwa Arbeiten mit Absturzgefahr aus großer Höhe, Arbeiten in Gräben und Baugruben von mehr als 5 m Tiefe, Abbrucharbeiten mit erheblicher Gefahr oder Arbeiten mit Gefahrstoffen wie Asbest.

4. Aufgaben des SiGeKo

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In der Planungsphase:

  • Koordination der Grundsätze des Arbeitsschutzes bei der Planung der Ausführung,
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans,
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten, etwa zu Anschlagpunkten für Wartungsarbeiten am Dach.

In der Ausführungsphase:

  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen der Firmen,
  • Überwachung der Umsetzung des SiGe-Plans und seine Anpassung,
  • Abstimmung gemeinsamer Einrichtungen wie Gerüste, Absturzsicherungen und Baustraßen,
  • Fortschreibung der Unterlage für spätere Arbeiten.

5. Qualifikation

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Der Koordinator muss über baufachliche Kenntnisse, Arbeitsschutzkenntnisse und koordinatorische Erfahrung verfügen. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, insbesondere die RAB 30, beschreiben die Anforderungen. Viele Architekten und Ingenieure haben eine entsprechende Qualifikation erworben. Die Leistung ist keine Grundleistung der HOAI und wird gesondert beauftragt und vergütet.

6. Unterlage für spätere Arbeiten

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Die Unterlage enthält Angaben, die bei späteren Arbeiten am Gebäude für Sicherheit und Gesundheit wichtig sind, etwa zur Reinigung von Glasflächen, zur Wartung von Dachentwässerung und Haustechnik oder zu Anschlageinrichtungen für Absturzsicherungen. Sie wird dem Bauherrn bei der Übergabe ausgehändigt und gehört zur Gebäudedokumentation.

7. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer

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Viele Bauherren wissen nicht, dass sie für den Arbeitsschutz auf ihrer Baustelle mitverantwortlich sind. Kommt es zu einem Unfall und wurde kein Koordinator bestellt, drohen Bußgelder und Haftungsrisiken. Die frühzeitige Bestellung eines SiGeKo ist deshalb Teil einer sorgfältigen Projektvorbereitung.

Bräuer Architekten weist Bauherren auf die Pflichten nach der Baustellenverordnung hin, stimmt die Bestellung eines SiGeKo ab und berücksichtigt Arbeitsschutzbelange wie Absturzsicherungen und Wartungszugänge bereits in der Planung.

8. Häufige Fehler

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  • Bei Baustellen mit mehreren Firmen wird kein Koordinator bestellt.
  • Die Vorankündigung wird vergessen oder zu spät übermittelt.
  • Der SiGe-Plan wird erstellt, aber nicht fortgeschrieben.
  • Die Unterlage für spätere Arbeiten fehlt bei der Übergabe.
  • Anschlagpunkte für Dacharbeiten werden nicht eingeplant.

9. Verwandte Fachbegriffe

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  • Baubeginnsanzeige – Mit der Baubeginnsanzeige teilt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde mit, wann mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreigestellten …
  • Objektüberwachung – Die Objektüberwachung begleitet die Ausführung eines Bauvorhabens auf der Baustelle.
  • Bauversicherungen – Bauversicherungen schützen Bauherren vor den finanziellen Folgen typischer Risiken während der Bauzeit, etwa Unfällen auf der Baustelle, Schäden am Rohbau durch …
  • Bauzeitenplan – Ein Bauzeitenplan stellt dar, wann welche Arbeiten auf einer Baustelle ausgeführt werden und wie sie voneinander abhängen.
  • Asbest – Asbest ist ein faseriger Mineralstoff, der bis Anfang der 1990er Jahre in vielen Baustoffen verwendet wurde.

10. Häufig gestellte Fragen

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Brauche ich als privater Bauherr einen SiGeKo?

Ja, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gilt die Baustellenverordnung auch für private Bauvorhaben.

Kann der Architekt SiGeKo sein?

Ja, wenn er die erforderliche Qualifikation hat. Die Leistung wird gesondert beauftragt.

Wer erstellt die Vorankündigung?

Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Koordinator. Sie wird an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt und auf der Baustelle ausgehängt.

Was kostet ein SiGeKo?

Das hängt von Größe und Dauer der Baustelle ab und wird meist als Pauschale oder nach Aufwand vereinbart.

Ersetzt der SiGeKo den Arbeitsschutz der Firmen?

Nein. Jede Firma bleibt für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich. Der SiGeKo koordiniert die gemeinsamen Maßnahmen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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