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Leistungsphasen nach HOAI

Der Weg von der Idee bis zum fertigen Gebäude

Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Die Leistungsphasen der HOAI gliedern die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in neun aufeinander folgende Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat festgelegte Grundleistungen und einen Prozentanteil am Gesamthonorar. Die Gliederung hat sich weit über das Honorarrecht hinaus als gemeinsame Sprache am Bau durchgesetzt: Wer „LPH 5“ sagt, meint überall die Ausführungsplanung.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Die HOAI kennt für Gebäude neun Leistungsphasen.
  • Jede Phase baut auf der vorherigen auf und endet mit einem greifbaren Ergebnis.
  • Die Prozentsätze verteilen das Gesamthonorar auf die Phasen.
  • Den größten Anteil haben Ausführungsplanung und Objektüberwachung.
  • Bauherren können Phasen stufenweise beauftragen.

3. Die neun Leistungsphasen bei Gebäuden

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LPHBezeichnungAnteilErgebnis
1Grundlagenermittlung2 %Aufgabe klären, Bedarf und Rahmenbedingungen
2Vorplanung7 %Konzept, Varianten, Kostenschätzung
3Entwurfsplanung15 %Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung
4Genehmigungsplanung3 %Bauantrag mit Bauvorlagen
5Ausführungsplanung25 %Werk- und Detailpläne für die Baustelle
6Vorbereitung der Vergabe10 %Mengen, Leistungsverzeichnisse, Kostenanschlag
7Mitwirkung bei der Vergabe4 %Angebote prüfen, Vergabevorschläge
8Objektüberwachung32 %Bauüberwachung, Abnahme, Kostenfeststellung
9Objektbetreuung2 %Begehung vor Ablauf der Mängelfristen

Die Prozentsätze gelten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Für Freianlagen, Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung sieht die HOAI eigene Leistungsbilder mit anderen Anteilen vor.

4. Wie die Phasen zusammenhängen

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Die Phasen 1 bis 4 klären, was gebaut wird und ob es genehmigungsfähig ist. Die Phasen 5 bis 7 bereiten vor, wie gebaut wird und wer es baut. Die Phasen 8 und 9 begleiten die Ausführung und die Zeit danach. An jedem Übergang trifft der Bauherr Entscheidungen: über die Vorzugsvariante, den Entwurf, die Freigabe zur Ausschreibung. Je früher Entscheidungen fallen, desto größer ist ihr Einfluss auf Kosten und Qualität, und desto billiger sind Änderungen.

5. Stufenweise Beauftragung

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Viele Bauherren beauftragen zunächst nur die ersten Phasen, etwa bis zur Genehmigung, und entscheiden danach über den Rest. Das ist zulässig und bei unsicheren Projekten sinnvoll. Wichtig ist eine klare vertragliche Regelung, ob und zu welchen Bedingungen weitere Stufen abgerufen werden. Für Verbraucher sieht das BGB zudem eine Zielfindungsphase mit Sonderkündigungsrecht vor, siehe Architektenvertrag.

6. Beispiel aus der Praxis

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Ein Ehepaar möchte ein Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren umbauen und aufstocken. In LPH 1 werden ein Bestandsaufmaß und eine Prüfung der Statik als Besondere Leistungen vereinbart. In LPH 2 entstehen drei Varianten mit Kostenschätzung, in LPH 3 der Entwurf mit Kostenberechnung. Erst danach entscheidet das Paar, ob es bauantragsreif weiterplanen lässt. So wird viel Geld erst ausgegeben, wenn die Grundlagen stehen.

7. Bedeutung für Bauherren

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Die Leistungsphasen helfen, Angebote zu vergleichen, den Planungsstand zu verstehen und Zahlungen zu planen. Ein Angebot „bis LPH 4“ enthält keine Ausführungsplanung und keine Bauüberwachung. Wer das übersieht, steht nach der Baugenehmigung ohne Pläne für die Handwerker da.

Bräuer Architekten bietet die Objektplanung über alle neun Leistungsphasen an, auf Wunsch stufenweise, und für Bestandsgebäude mit eigenem Aufmaß als Grundlage.

8. Checkliste

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  • Welche Leistungsphasen werden jetzt beauftragt, welche später?
  • Sind die Bedingungen für den Abruf weiterer Stufen geregelt?
  • Welche Besonderen Leistungen braucht das Projekt, etwa Aufmaß oder Bauvoranfrage?
  • Wann sind welche Entscheidungen des Bauherrn fällig?
  • Wie verteilen sich die Abschlagszahlungen auf die Phasen?

9. Häufige Fehler

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  • Es werden nur die Phasen bis zur Genehmigung beauftragt, ohne die Folgephasen zu klären.
  • Die Leistungsphase 8 wird unterschätzt, obwohl sie den größten Anteil hat.
  • Entscheidungen werden in späte Phasen verschoben und verursachen teure Umplanungen.
  • Besondere Leistungen wie Aufmaß oder Bauvoranfrage werden nicht vereinbart und später strittig.

10. Verwandte Fachbegriffe

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  • HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
  • Grundleistungen nach HOAI – Grundleistungen sind die Leistungen, die nach der HOAI im Allgemeinen erforderlich sind, um einen Planungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen.
  • Besondere Leistungen nach HOAI – Besondere Leistungen sind Planungsleistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen oder sie ersetzen.
  • Architektenvertrag – Der Architektenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt.
  • Honorarzonen nach HOAI – Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad einer Planungsaufgabe nach der HOAI. Für Gebäude gibt es fünf Zonen von sehr geringen bis sehr hohen Planungsanforderungen.

11. Häufig gestellte Fragen

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Wie viele Leistungsphasen gibt es?

Für Gebäude neun, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Welche Leistungsphase ist am teuersten?

Die Objektüberwachung mit 32 Prozent, gefolgt von der Ausführungsplanung mit 25 Prozent.

Muss ich alle Phasen beauftragen?

Nein. Eine stufenweise Beauftragung ist üblich und zulässig.

Was bedeutet LPH?

Die Abkürzung steht für Leistungsphase.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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