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Grundleistungen nach HOAI

Was im Honorar der Leistungsphasen enthalten ist

Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Grundleistungen sind die Leistungen, die nach der HOAI im Allgemeinen erforderlich sind, um einen Planungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Sie sind in den Anlagen zur HOAI für jede der neun Leistungsphasen aufgezählt. Ihr Honorar ergibt sich aus den Honorartafeln. Was darüber hinausgeht, sind Besondere Leistungen, die gesondert vereinbart und vergütet werden.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Grundleistungen sind die Standardleistungen eines Leistungsbilds.
  • Sie sind in den Anlagen der HOAI abschließend für jede Phase aufgezählt.
  • Ihr Honorar richtet sich nach anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Prozentsätzen.
  • Was ein Architekt tatsächlich schuldet, bestimmt der Vertrag, nicht allein die HOAI.
  • Werden vereinbarte Grundleistungen nicht erbracht, kann das Honorar gemindert werden.

3. Beispiele aus dem Leistungsbild Gebäude

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LPHGrundleistungen (Auswahl)
1Aufgabenstellung klären, Ortsbesichtigung, Beratung zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf
2Planungskonzept mit Varianten, Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung, Terminplan
3Entwurfszeichnungen, Objektbeschreibung, Kostenberechnung, Kostenkontrolle
4Bauvorlagen erarbeiten und einreichen, Unterlagen vervollständigen
5Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, Fortschreibung während der Ausführung
6Mengen ermitteln, Leistungsbeschreibungen aufstellen, Kosten kontrollieren
7Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel, Vergabevorschläge
8Ausführung überwachen, Bautagebuch, Aufmaße prüfen, Abnahme, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung
9Begehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen

4. Grundleistungen und Vertrag

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Die HOAI ist Preisrecht. Sie regelt, wie Leistungen honoriert werden, nicht, welche Leistungen ein Architekt im Einzelfall schuldet. Das bestimmt der Architektenvertrag. Verweist er pauschal auf die Leistungsbilder der HOAI, gelten die dort genannten Grundleistungen in der Regel als vereinbart. Nach der Rechtsprechung schuldet der Architekt dann auch jede einzelne Grundleistung, etwa die Kostenkontrolle oder das Bautagebuch. Fehlt eine Leistung und ist sie für den Bauherrn von Interesse, kann das Honorar gemindert werden.

5. Nicht jede Grundleistung ist immer nötig

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Bei kleinen Projekten oder bei Bestandsbauten passen nicht alle Grundleistungen. Vertraglich kann vereinbart werden, dass einzelne Grundleistungen entfallen. Dann muss auch das Honorar angepasst werden. Umgekehrt kommen im Bestand oft Besondere Leistungen hinzu, etwa ein Bestandsaufmaß oder die Untersuchung von Bauteilen.

6. Beispiel aus der Praxis

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Für einen Anbau an ein Einfamilienhaus beauftragt ein Bauherr die Leistungsphasen 1 bis 8. Während der Bauzeit stellt sich heraus, dass kein Bautagebuch geführt wurde und keine Kostenkontrolle stattfand. Beides sind Grundleistungen der Leistungsphase 8. Der Bauherr kann das Honorar kürzen, wenn ihm durch das Fehlen ein Nachteil entsteht, zum Beispiel weil Kostensteigerungen nicht rechtzeitig erkannt wurden.

7. Bedeutung für Bauherren

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Die Liste der Grundleistungen zeigt, was Bauherren erwarten dürfen und was ein Angebot enthalten sollte. Beim Vergleich von Angeboten lohnt es sich, darauf zu achten, ob alle Grundleistungen enthalten sind oder ob einzelne herausgenommen wurden, um einen niedrigeren Preis zu zeigen.

Bräuer Architekten beschreibt in Angeboten genau, welche Grund- und Besonderen Leistungen enthalten sind. So gibt es später keine Diskussion über den Leistungsumfang.

8. Checkliste

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  • Nennt der Vertrag die beauftragten Leistungsphasen ausdrücklich?
  • Sind gestrichene Grundleistungen benannt und das Honorar angepasst?
  • Werden Kostenkontrolle und Bautagebuch geführt?
  • Sind die Ergebnisse jeder Phase dokumentiert und freigegeben?

9. Häufige Fehler

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  • Der Vertrag verweist nur auf „Leistungen nach HOAI“, ohne Phasen und Umfang zu nennen.
  • Grundleistungen werden gestrichen, das Honorar aber nicht angepasst.
  • Besondere Leistungen werden als selbstverständlich enthalten angesehen.
  • Dokumentationspflichten wie Bautagebuch oder Kostenkontrolle werden vernachlässigt.

10. Verwandte Fachbegriffe

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  • Leistungsphasen nach HOAI – Die Leistungsphasen der HOAI gliedern die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in neun aufeinander folgende Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
  • Besondere Leistungen nach HOAI – Besondere Leistungen sind Planungsleistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen oder sie ersetzen.
  • HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
  • Architektenvertrag – Der Architektenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt.
  • Anrechenbare Kosten nach HOAI – Anrechenbare Kosten sind der Teil der Kosten eines Bauvorhabens, nach dem sich das Honorar von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI richtet.

11. Häufig gestellte Fragen

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Was sind Grundleistungen?

Die Standardleistungen eines Leistungsbilds, die in den Anlagen der HOAI für jede Leistungsphase aufgezählt sind.

Sind Grundleistungen automatisch geschuldet?

Nur wenn der Vertrag sie vereinbart. Ein Verweis auf die HOAI-Leistungsbilder genügt dafür meist.

Können Grundleistungen entfallen?

Ja, wenn das vereinbart wird. Das Honorar ist dann anzupassen.

Wo ist der Unterschied zu Besonderen Leistungen?

Besondere Leistungen gehen über das allgemein Erforderliche hinaus und werden frei vereinbart.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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