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Anrechenbare Kosten nach HOAI

Die Kostenbasis für das Architektenhonorar

Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Anrechenbare Kosten sind der Teil der Kosten eines Bauvorhabens, nach dem sich das Honorar von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI richtet. Sie werden auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt. Zusammen mit der Honorarzone und den Prozentsätzen der Leistungsphasen ergeben sie aus der Honorartafel das Honorar.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Grundlage ist die Kostenberechnung, liegt keine vor, die Kostenschätzung.
  • Bei Gebäuden zählen vor allem die Kostengruppen 300 und 400.
  • Technische Anlagen zählen voll bis 25 Prozent der übrigen anrechenbaren Kosten, darüber zur Hälfte.
  • Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den anrechenbaren Kosten.
  • Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist angemessen zu berücksichtigen.

3. Welche Kosten zählen bei Gebäuden?

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Kostengruppe DIN 276Anrechenbar?
100 Grundstücknein
200 Vorbereitende Maßnahmennein, soweit der Architekt sie nicht plant oder überwacht
300 Bauwerk – Baukonstruktionenja, voll
400 Bauwerk – Technische Anlagenvoll bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten, darüber zur Hälfte
500 Außenanlagen und Freiflächeneigenes Leistungsbild Freianlagen, teilweise beim Gebäude
600 Ausstattung und Kunstwerkenur, soweit geplant, beschafft oder überwacht
700 Baunebenkostennein

Die Einteilung der Kosten erklären wir unter Kostengruppen, die Kostenarten der Kostengruppe 700 unter Baunebenkosten.

4. Kostenberechnungsmodell

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Seit 2013 gilt für alle Leistungsphasen eine einheitliche Kostenbasis: die Kostenberechnung am Ende der Entwurfsplanung. Spätere Kostensteigerungen erhöhen das Honorar nicht automatisch, Einsparungen senken es nicht. Damit soll der Anreiz entfallen, teuer zu bauen. Ändert der Bauherr aber den Leistungsumfang, etwa durch ein zusätzliches Geschoss, wird das Honorar angepasst. Alternativ können die Parteien in einem frühen Stadium die Baukosten vereinbaren, das sogenannte Baukostenvereinbarungsmodell.

5. Rechenbeispiel Technik

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Die Kostenberechnung für ein Wohnhaus nennt 800.000 Euro netto für Kostengruppe 300 und 300.000 Euro für Kostengruppe 400. Die Grenze liegt bei 25 Prozent von 800.000 Euro, also 200.000 Euro. Diese zählen voll, die übrigen 100.000 Euro zur Hälfte. Anrechenbar sind also 800.000 + 200.000 + 50.000 = 1.050.000 Euro.

6. Umbau und Bestand

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Bei Umbauten und Sanierungen wird vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalterisch in die Planung einbezogen. Sie verursacht Planungsaufwand, taucht aber nicht als Neubaukosten auf. Deshalb ist mitzuverarbeitende Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen. Zusätzlich kann ein Umbauzuschlag vereinbart werden.

7. Bedeutung für Bauherren

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Die anrechenbaren Kosten sind die wichtigste Stellschraube des Honorars. Eine realistische Kostenberechnung schützt beide Seiten. Zu niedrige Ansätze führen später zu Streit, zu hohe zu überhöhten Honoraren. Bauherren sollten sich die Ermittlung erklären lassen.

Bräuer Architekten legt die Kostenberechnung offen nach Kostengruppen dar und zeigt, wie daraus das Honorar entsteht.

8. Checkliste

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  • Liegt eine nachvollziehbare Kostenberechnung nach Kostengruppen vor?
  • Sind die Kosten netto angesetzt?
  • Ist die Grenze für technische Anlagen berücksichtigt?
  • Ist bei Umbauten die mitzuverarbeitende Bausubstanz vereinbart?

9. Häufige Fehler

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  • Bruttokosten mit Umsatzsteuer werden als anrechenbar angesetzt.
  • Die Begrenzung bei der technischen Ausrüstung wird übersehen.
  • Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird bei Umbauten nicht vereinbart.
  • Das Honorar wird nach der Kostenfeststellung neu berechnet, obwohl die Kostenberechnung maßgeblich ist.

10. Verwandte Fachbegriffe

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  • HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
  • Kostenberechnung – Die Kostenberechnung ist die dritte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276. Sie wird auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt und gliedert die Kosten bis zur 3.
  • Kostengruppen – Kostengruppen sind die Ordnungseinheiten, nach denen die Kosten eines Bauprojekts gemäß DIN 276 gegliedert werden.
  • Mitzuverarbeitende Bausubstanz – Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist der Teil eines bestehenden Gebäudes, der bei einem Umbau oder einer Sanierung technisch oder gestalterisch in die Planung einbezogen wird.
  • Honorarzonen nach HOAI – Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad einer Planungsaufgabe nach der HOAI. Für Gebäude gibt es fünf Zonen von sehr geringen bis sehr hohen Planungsanforderungen.

11. Häufig gestellte Fragen

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Was sind anrechenbare Kosten?

Die Kosten, nach denen sich das HOAI-Honorar richtet, ermittelt aus der Kostenberechnung nach DIN 276.

Zählt die Umsatzsteuer mit?

Nein, anrechenbare Kosten sind Nettokosten.

Steigt das Honorar, wenn der Bau teurer wird?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist die Kostenberechnung, außer der Leistungsumfang ändert sich.

Zählt die Haustechnik voll?

Bis 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten voll, darüber zur Hälfte.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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