Anrechenbare Kosten nach HOAI
Die Kostenbasis für das Architektenhonorar
Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenAnrechenbare Kosten sind der Teil der Kosten eines Bauvorhabens, nach dem sich das Honorar von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI richtet. Sie werden auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt. Zusammen mit der Honorarzone und den Prozentsätzen der Leistungsphasen ergeben sie aus der Honorartafel das Honorar.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Grundlage ist die Kostenberechnung, liegt keine vor, die Kostenschätzung.
- Bei Gebäuden zählen vor allem die Kostengruppen 300 und 400.
- Technische Anlagen zählen voll bis 25 Prozent der übrigen anrechenbaren Kosten, darüber zur Hälfte.
- Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den anrechenbaren Kosten.
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist angemessen zu berücksichtigen.
3. Welche Kosten zählen bei Gebäuden?
nach oben| Kostengruppe DIN 276 | Anrechenbar? |
|---|---|
| 100 Grundstück | nein |
| 200 Vorbereitende Maßnahmen | nein, soweit der Architekt sie nicht plant oder überwacht |
| 300 Bauwerk – Baukonstruktionen | ja, voll |
| 400 Bauwerk – Technische Anlagen | voll bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten, darüber zur Hälfte |
| 500 Außenanlagen und Freiflächen | eigenes Leistungsbild Freianlagen, teilweise beim Gebäude |
| 600 Ausstattung und Kunstwerke | nur, soweit geplant, beschafft oder überwacht |
| 700 Baunebenkosten | nein |
Die Einteilung der Kosten erklären wir unter Kostengruppen, die Kostenarten der Kostengruppe 700 unter Baunebenkosten.
4. Kostenberechnungsmodell
nach obenSeit 2013 gilt für alle Leistungsphasen eine einheitliche Kostenbasis: die Kostenberechnung am Ende der Entwurfsplanung. Spätere Kostensteigerungen erhöhen das Honorar nicht automatisch, Einsparungen senken es nicht. Damit soll der Anreiz entfallen, teuer zu bauen. Ändert der Bauherr aber den Leistungsumfang, etwa durch ein zusätzliches Geschoss, wird das Honorar angepasst. Alternativ können die Parteien in einem frühen Stadium die Baukosten vereinbaren, das sogenannte Baukostenvereinbarungsmodell.
5. Rechenbeispiel Technik
nach obenDie Kostenberechnung für ein Wohnhaus nennt 800.000 Euro netto für Kostengruppe 300 und 300.000 Euro für Kostengruppe 400. Die Grenze liegt bei 25 Prozent von 800.000 Euro, also 200.000 Euro. Diese zählen voll, die übrigen 100.000 Euro zur Hälfte. Anrechenbar sind also 800.000 + 200.000 + 50.000 = 1.050.000 Euro.
6. Umbau und Bestand
nach obenBei Umbauten und Sanierungen wird vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalterisch in die Planung einbezogen. Sie verursacht Planungsaufwand, taucht aber nicht als Neubaukosten auf. Deshalb ist mitzuverarbeitende Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen. Zusätzlich kann ein Umbauzuschlag vereinbart werden.
7. Bedeutung für Bauherren
nach obenDie anrechenbaren Kosten sind die wichtigste Stellschraube des Honorars. Eine realistische Kostenberechnung schützt beide Seiten. Zu niedrige Ansätze führen später zu Streit, zu hohe zu überhöhten Honoraren. Bauherren sollten sich die Ermittlung erklären lassen.
Bräuer Architekten legt die Kostenberechnung offen nach Kostengruppen dar und zeigt, wie daraus das Honorar entsteht.
8. Checkliste
nach oben- Liegt eine nachvollziehbare Kostenberechnung nach Kostengruppen vor?
- Sind die Kosten netto angesetzt?
- Ist die Grenze für technische Anlagen berücksichtigt?
- Ist bei Umbauten die mitzuverarbeitende Bausubstanz vereinbart?
9. Häufige Fehler
nach oben- Bruttokosten mit Umsatzsteuer werden als anrechenbar angesetzt.
- Die Begrenzung bei der technischen Ausrüstung wird übersehen.
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird bei Umbauten nicht vereinbart.
- Das Honorar wird nach der Kostenfeststellung neu berechnet, obwohl die Kostenberechnung maßgeblich ist.
10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
- Kostenberechnung – Die Kostenberechnung ist die dritte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276. Sie wird auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt und gliedert die Kosten bis zur 3.
- Kostengruppen – Kostengruppen sind die Ordnungseinheiten, nach denen die Kosten eines Bauprojekts gemäß DIN 276 gegliedert werden.
- Mitzuverarbeitende Bausubstanz – Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist der Teil eines bestehenden Gebäudes, der bei einem Umbau oder einer Sanierung technisch oder gestalterisch in die Planung einbezogen wird.
- Honorarzonen nach HOAI – Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad einer Planungsaufgabe nach der HOAI. Für Gebäude gibt es fünf Zonen von sehr geringen bis sehr hohen Planungsanforderungen.
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenWas sind anrechenbare Kosten?
Die Kosten, nach denen sich das HOAI-Honorar richtet, ermittelt aus der Kostenberechnung nach DIN 276.
Zählt die Umsatzsteuer mit?
Nein, anrechenbare Kosten sind Nettokosten.
Steigt das Honorar, wenn der Bau teurer wird?
Nicht automatisch. Maßgeblich ist die Kostenberechnung, außer der Leistungsumfang ändert sich.
Zählt die Haustechnik voll?
Bis 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten voll, darüber zur Hälfte.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.