Baunebenkosten
Die Kosten neben dem eigentlichen Bauen
Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenBaunebenkosten sind alle Kosten eines Bauvorhabens, die nicht unmittelbar für die Herstellung des Bauwerks anfallen, aber für Planung, Genehmigung, Prüfung und Abwicklung nötig sind. Nach DIN 276 bilden sie die Kostengruppe 700. Dazu gehören Honorare für Architekten und Fachplaner, Gutachten, Gebühren und Versicherungen. Finanzierungskosten führt die DIN 276 seit 2018 in einer eigenen Kostengruppe 800, sie gehören aber in jede Gesamtkostenplanung. Bei der Budgetplanung werden sie häufig unterschätzt.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Baunebenkosten bilden die Kostengruppe 700 der DIN 276.
- Typisch sind 15 bis 25 Prozent der Bauwerkskosten, im Bestand oft mehr.
- Die größten Posten sind meist Architekten- und Ingenieurhonorare.
- Grunderwerbsteuer, Notar und Makler gehören zum Grundstück, nicht zu den Baunebenkosten.
- Baunebenkosten sind keine anrechenbaren Kosten für das Architektenhonorar.
3. Gliederung nach DIN 276
nach oben| Kostengruppe | Inhalt (Beispiele) |
|---|---|
| 710 Bauherrenaufgaben | Projektleitung, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung |
| 720 Vorbereitung der Objektplanung | Untersuchungen, Wertermittlungen, Wettbewerbe, Bestandsaufnahme |
| 730 Objektplanung | Architektenhonorar für Gebäude, Innenräume, Freianlagen |
| 740 Fachplanung | Tragwerksplanung, Haustechnik, Bauphysik, Brandschutz, Vermessung |
| 750 Künstlerische Leistungen | Kunst am Bau, Wettbewerbe |
| 760 Allgemeine Baunebenkosten | Gutachten, Genehmigungsgebühren, Prüfgebühren, Bewirtschaftung, Versicherungen |
| 790 Sonstige | Übrige Nebenkosten |
4. Typische Größenordnungen
nach obenFür Wohngebäude liegen die Baunebenkosten meist zwischen 15 und 25 Prozent der Kostengruppen 300 und 400. Bei Umbauten, Denkmalen und kleinen Projekten ist der Anteil höher, weil mehr Untersuchungen nötig sind und Honorare bei kleinen Bausummen anteilig stärker ins Gewicht fallen. Bei großen, einfachen Neubauten kann er darunter liegen.
5. Rechenbeispiel Einfamilienhaus
nach oben| Position | Betrag (brutto, gerundet) |
|---|---|
| Bauwerkskosten KG 300 + 400 | 500.000 € |
| Architekt LPH 1–8 | 60.000 € |
| Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Schallschutz | 15.000 € |
| Baugrundgutachten, Vermessung, Lageplan | 6.000 € |
| Genehmigungs- und Prüfgebühren | 4.000 € |
| Versicherungen, Bemusterung, Sonstiges | 5.000 € |
| Summe Baunebenkosten | 90.000 € (18 %) |
Hinzu kommen Finanzierungskosten wie Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen in Kostengruppe 800. Die Werte sind Beispiele. Die tatsächlichen Kosten hängen von Projekt, Honorarvereinbarung und Region ab.
6. Abgrenzung zu Erwerbsnebenkosten
nach obenGrunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag und Makler fallen beim Kauf des Grundstücks an. Sie gehören zur Kostengruppe 100 Grundstück. Hausanschlüsse und Erschließungsbeiträge gehören zur Kostengruppe 200. In der Umgangssprache werden diese Positionen oft mit zu den „Nebenkosten“ gezählt. Für eine saubere Budgetplanung sollten sie getrennt betrachtet werden.
7. Bedeutung für Bauherren
nach obenViele Finanzierungen scheitern nicht an den Baukosten, sondern an vergessenen Nebenkosten. Eine Gesamtkostenaufstellung nach DIN 276 von Anfang an verhindert böse Überraschungen. Banken verlangen sie ohnehin.
Bräuer Architekten erstellt Kostenrahmen und Kostenschätzungen mit allen Kostengruppen, einschließlich der Baunebenkosten.
8. Checkliste
nach oben- Sind alle Planer und Gutachter im Budget enthalten?
- Sind Gebühren für Genehmigung und Prüfstatik berücksichtigt?
- Sind Bauzeit- und Bereitstellungszinsen (Kostengruppe 800) eingerechnet?
- Sind Erwerbsnebenkosten getrennt erfasst?
9. Häufige Fehler
nach oben- Nur die Baukosten werden finanziert, Nebenkosten fehlen.
- Gutachten wie Baugrund oder Schadstoffe werden vergessen.
- Netto- und Bruttobeträge werden gemischt.
- Prozentwerte aus Neubauprojekten werden auf Sanierungen übertragen.
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10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Baukosten – Baukosten umfassen die finanziellen Aufwendungen, die mit der Vorbereitung, Planung und Realisierung eines Bauvorhabens verbunden sind.
- Kostengruppen – Kostengruppen sind die Ordnungseinheiten, nach denen die Kosten eines Bauprojekts gemäß DIN 276 gegliedert werden.
- DIN 276 – Die DIN 276 ist die deutsche Norm für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen.
- Anrechenbare Kosten nach HOAI – Anrechenbare Kosten sind der Teil der Kosten eines Bauvorhabens, nach dem sich das Honorar von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI richtet.
- Kostenberechnung – Die Kostenberechnung ist die dritte Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276. Sie wird auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt und gliedert die Kosten bis zur 3.
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenWas gehört zu den Baunebenkosten?
Honorare, Gutachten, Gebühren und Versicherungen, zusammengefasst in Kostengruppe 700. Finanzierungskosten stehen in Kostengruppe 800.
Wie hoch sind Baunebenkosten?
Meist 15 bis 25 Prozent der Bauwerkskosten, im Bestand oft mehr.
Gehört die Grunderwerbsteuer dazu?
Nein, sie gehört zu den Grundstückskosten.
Zählen Baunebenkosten für das Architektenhonorar?
Nein, sie sind keine anrechenbaren Kosten.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
