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Entwurfsverfasser

Wer für den Entwurf öffentlich-rechtlich einsteht

Thema: Baurecht & Genehmigung · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Der Entwurfsverfasser ist nach der Landesbauordnung die Person, die für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs eines Bauvorhabens verantwortlich ist. Er gehört neben Bauherr, Unternehmer und Bauleiter zu den am Bau Beteiligten, denen die LBauO M-V eigene Pflichten zuweist. Er erstellt und unterschreibt die Bauvorlagen und muss dafür in den meisten Fällen bauvorlageberechtigt sein, also zum Beispiel Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Kammereintragung.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Der Bauherr muss für genehmigungsbedürftige Vorhaben einen Entwurfsverfasser bestellen.
  • Der Entwurfsverfasser verantwortet, dass der Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
  • Er ist auch für das Zusammenwirken der Fachplanungen zuständig.
  • Fehlt ihm Sachkunde für einzelne Gebiete, muss er Fachplaner hinzuziehen.
  • Die Unterschrift auf den Bauvorlagen dokumentiert diese Verantwortung.

3. Aufgaben

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AufgabeInhalt
EntwurfPlanung, die Planungs- und Bauordnungsrecht einhält
BauvorlagenLageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen, Nachweise vollständig zusammenstellen
KoordinationTragwerksplanung, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz in den Entwurf einbinden
FortschreibungErforderliche Unterlagen während der Bauausführung ergänzen, wenn sich etwas ändert

4. Entwurfsverfasser und Fachplaner

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Für die Tragwerksplanung, den Brandschutz oder die Haustechnik werden in der Regel Fachplaner eingesetzt. Sie sind für ihre Beiträge selbst verantwortlich. Der Entwurfsverfasser bleibt aber dafür verantwortlich, dass die einzelnen Beiträge zusammenpassen und im Entwurf richtig umgesetzt sind. Widersprüche zwischen Statik und Architektur oder ein fehlender Brandschutznachweis fallen auf ihn zurück.

5. Abgrenzung zum Bauleiter

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Der Entwurfsverfasser verantwortet die Planung. Für die Ausführung kennt das Bauordnungsrecht den Bauleiter, der darüber wacht, dass nach den genehmigten Unterlagen und den Regeln der Technik gebaut wird. Beide Rollen können von derselben Person wahrgenommen werden, etwa wenn der Architekt auch mit der Objektüberwachung beauftragt ist, sie sind rechtlich aber getrennt.

6. Haftung

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Verletzt der Entwurfsverfasser seine Pflichten, kann das bauaufsichtliche, berufsrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben. Gegenüber dem Bauherrn haftet er nach dem Architektenvertrag, etwa wenn eine Planung nicht genehmigungsfähig ist. Bauvorlageberechtigte Architekten müssen deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

7. Beispiel aus der Praxis

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Ein Bauherr lässt sich Pläne für einen Anbau von einem Bekannten zeichnen und sucht nur noch jemanden, der den Bauantrag unterschreibt. Ein seriöser Entwurfsverfasser wird das ablehnen oder die Planung vollständig prüfen und überarbeiten, denn mit der Unterschrift übernimmt er die Verantwortung für den gesamten Entwurf, nicht nur für das Formular.

8. Bedeutung für Bauherren

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Die Wahl des Entwurfsverfassers ist eine der wichtigsten Entscheidungen am Anfang eines Projekts. Er bestimmt, ob der Bauantrag vollständig ist, ob Nachforderungen kommen und ob das Vorhaben am Ende genehmigt wird.

Bräuer Architekten ist bauvorlageberechtigt und übernimmt die Rolle des Entwurfsverfassers für Neubau, Umbau und Nutzungsänderung in Mecklenburg-Vorpommern.

9. Checkliste

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  • Ist der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt und versichert?
  • Sind alle erforderlichen Fachplaner benannt?
  • Wer übernimmt die Bauleitung nach Landesrecht?
  • Wie werden Änderungen während der Ausführung nachgeführt?

10. Häufige Fehler

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  • Bauvorlagen werden nur „zur Unterschrift“ vorgelegt.
  • Fachplanungen werden nicht abgestimmt.
  • Änderungen während der Bauzeit werden nicht in die Unterlagen übernommen.
  • Entwurfsverfasser und Bauleiter werden gleichgesetzt.

11. Verwandte Fachbegriffe

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  • Bauvorlageberechtigung – Die Bauvorlageberechtigung ist die gesetzliche Befugnis, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben zu erstellen und als Entwurfsverfassende zu unterschreiben.
  • Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) – Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt, wie bauliche Anlagen beschaffen sein müssen und welches Verfahren für ein Bauvorhaben gilt.
  • Bauantrag – Der Bauantrag ist der formelle Antrag, mit dem die Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt wird.
  • Tragwerksplanung (Statik) – Die Tragwerksplanung, umgangssprachlich Statik genannt, umfasst die Berechnung und konstruktive Durchbildung aller tragenden Bauteile eines Bauwerks.
  • Genehmigungsplanung – Die Genehmigungsplanung ist die Planungsphase, in der ein abgestimmter Gebäudeentwurf in die für das jeweilige öffentlich-rechtliche Verfahren erforderlichen Bauvorlagen überführt wird.

12. Häufig gestellte Fragen

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Wer kann Entwurfsverfasser sein?

Für die meisten Vorhaben nur bauvorlageberechtigte Personen, etwa eingetragene Architekten oder Bauingenieure.

Wofür ist der Entwurfsverfasser verantwortlich?

Für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs und das Zusammenwirken der Fachplanungen.

Ist der Entwurfsverfasser auch Bauleiter?

Nicht automatisch. Beide Rollen können aber von einer Person übernommen werden.

Muss er alles selbst planen?

Nein. Für Spezialgebiete zieht er Fachplaner hinzu, bleibt aber für die Abstimmung verantwortlich.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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