Baugebiete nach BauNVO
Welche Nutzung wo zulässig ist
Thema: Baurecht & Genehmigung · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenBaugebiete sind die in der Baunutzungsverordnung festgelegten Gebietstypen, mit denen eine Gemeinde im Bebauungsplan die Art der baulichen Nutzung bestimmt. Jedes Baugebiet hat einen eigenen Katalog zulässiger und ausnahmsweise zulässiger Nutzungen. Damit wird gesteuert, ob in einem Gebiet gewohnt, gearbeitet, eingekauft oder produziert wird und wie verträglich verschiedene Nutzungen nebeneinander sein müssen.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Die BauNVO kennt zwölf Gebietstypen, vom Kleinsiedlungsgebiet bis zu den Sondergebieten.
- Jedes Gebiet hat einen Zweck, zum Beispiel „vorwiegend Wohnen“ oder „vorwiegend Gewerbe“.
- Neben allgemein zulässigen Nutzungen gibt es ausnahmsweise zulässige.
- Vom Gebietstyp hängen auch zulässige Lärmwerte und die Orientierungswerte für das Nutzungsmaß ab.
- Im Innenbereich ohne Plan wird die Umgebung einem Gebietstyp zugeordnet, wenn sie einem entspricht.
3. Die Baugebiete im Überblick
nach oben| Kürzel | Baugebiet | Zweck |
|---|---|---|
| WS | Kleinsiedlungsgebiet | Kleinsiedlungen mit Gartenland, Wohngebäude |
| WR | Reines Wohngebiet | Wohnen, kaum andere Nutzungen |
| WA | Allgemeines Wohngebiet | Vorwiegend Wohnen, dazu Versorgung des Gebiets |
| WB | Besonderes Wohngebiet | Erhalt und Entwicklung der Wohnnutzung in bebauten Gebieten mit Mischstruktur |
| MD | Dorfgebiet | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Wohnen, Gewerbe |
| MDW | Dörfliches Wohngebiet | Wohnen mit Nebenerwerbslandwirtschaft und nicht wesentlich störendem Gewerbe |
| MI | Mischgebiet | Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe |
| MU | Urbanes Gebiet | Wohnen, Gewerbe, soziale und kulturelle Einrichtungen in enger Mischung |
| MK | Kerngebiet | Handel, Verwaltung, Zentren |
| GE | Gewerbegebiet | Nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe |
| GI | Industriegebiet | Betriebe, die in anderen Gebieten unzulässig sind |
| SO | Sondergebiete | Erholung, Einzelhandel, Hafen, Hochschule, Energie und andere besondere Zwecke |
4. Allgemein und ausnahmsweise zulässig
nach obenFür jedes Baugebiet nennt die BauNVO Nutzungen, die allgemein zulässig sind, und solche, die ausnahmsweise zugelassen werden können. Im allgemeinen Wohngebiet sind etwa Wohngebäude, Läden zur Versorgung des Gebiets und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig. Nicht störende Gewerbebetriebe oder Betriebe des Beherbergungsgewerbes können ausnahmsweise zugelassen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
5. Ferienwohnungen und Gebietsverträglichkeit
nach obenIn Mecklenburg-Vorpommern spielt die Frage nach Ferienwohnungen eine große Rolle. Seit 2017 stellt die BauNVO klar, dass Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbebetriebe oder als Betriebe des Beherbergungsgewerbes gelten können. In Wohngebieten sind sie deshalb meist nur ausnahmsweise zulässig, Gemeinden können sie auch ausschließen. Die Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ist in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
6. Nachbarschutz und Lärm
nach obenDer Gebietstyp bestimmt auch, wie viel Lärm und Störung Nachbarn hinnehmen müssen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind nach Gebieten gestaffelt: In reinen Wohngebieten gelten niedrigere Werte als in Mischgebieten, in Gewerbegebieten höhere. Wer neben einem Gewerbebetrieb wohnt oder einen Betrieb neben Wohnhäusern erweitern möchte, sollte deshalb den Gebietstyp kennen. Nachbarn können sich zudem gegen Vorhaben wehren, die in ihrem Baugebiet der Art nach unzulässig sind, auch wenn sie selbst nicht spürbar beeinträchtigt werden.
7. Baugebiete ohne Bebauungsplan
nach obenIm Innenbereich (§ 34 BauGB) gibt es keine Festsetzungen. Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung aber einem der Baugebiete, beurteilt die Behörde die Art der Nutzung so, als wäre dieses Gebiet festgesetzt. Man spricht dann von einem faktischen Baugebiet, etwa einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Passt die Umgebung in kein Schema, muss sich das Vorhaben in die vorhandene Mischung einfügen.
8. Bedeutung für Bauherren
nach obenDer Gebietstyp entscheidet darüber, ob ein Vorhaben überhaupt in Frage kommt: Ein Handwerksbetrieb mit Lagerhalle passt nicht in ein reines Wohngebiet, eine Wohnung neben einem Industriebetrieb in der Regel nicht in ein Industriegebiet. Auch für Nachbarn ist der Gebietstyp wichtig, denn sie haben einen Anspruch darauf, dass der Charakter des Gebiets gewahrt bleibt. Das Nutzungsmaß regelt die BauNVO getrennt davon, siehe Maß der baulichen Nutzung.
Bräuer Architekten prüft vor der Planung, ob eine Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist, und bereitet bei Bedarf Ausnahme- oder Befreiungsanträge vor.
9. Häufige Fehler
nach oben- Ausnahmsweise zulässige Nutzungen werden als sicher genehmigungsfähig eingeplant.
- Ferienwohnungen werden ohne Genehmigung in Wohnungen eingerichtet.
- Die Umgebung im Innenbereich wird zu großzügig als Mischgebiet eingeschätzt.
- Gebietsfremde Nutzungen in der Nachbarschaft werden als Vorbild genommen, obwohl sie nicht prägend sind.
10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergänzt das Baugesetzbuch.
- Bebauungsplan – Der Bebauungsplan steuert verbindlich, wie Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen.
- Innenbereich (§ 34 BauGB) – Als Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht.
- Nutzungsänderung – Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders genutzt werden soll und sich dadurch öffentlich-rechtliche Anforderungen verändern können.
- Maß der baulichen Nutzung – Das Maß der baulichen Nutzung beschreibt, wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenWas ist der Unterschied zwischen WR und WA?
Im reinen Wohngebiet ist fast nur Wohnen zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet kommen Läden, Gaststätten und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets hinzu.
Was ist ein urbanes Gebiet?
Ein 2017 eingeführter Gebietstyp für eine enge Mischung von Wohnen, Gewerbe und Einrichtungen mit höherer Dichte.
Sind Ferienwohnungen im Wohngebiet erlaubt?
Meist nur ausnahmsweise. Gemeinden können sie im Bebauungsplan auch ausschließen.
Was ist ein faktisches Baugebiet?
Eine Umgebung ohne Bebauungsplan, die einem Baugebiet der BauNVO entspricht und deshalb so beurteilt wird.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.