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BEG-Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für einzelne Sanierungsschritte

Thema: Energie, Förderung & Technik · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Die BEG-Einzelmaßnahmen sind ein Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Gefördert werden einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, etwa die Dämmung von Dach und Fassade, der Austausch von Fenstern, Anlagentechnik und der Heizungstausch. Zuständig sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Gebäudehülle und Anlagentechnik und die KfW für die Heizungsförderung.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Gefördert werden Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden im Bestand.
  • Für Gebäudehülle und Anlagentechnik gibt es beim BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte, außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.
  • Die Heizungsförderung läuft über die KfW mit einer Grundförderung von 30 Prozent und Boni für Selbstnutzer.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

3. Was gefördert wird

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BereichBeispieleZuständig
GebäudehülleDämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher WärmeschutzBAFA
AnlagentechnikLüftungsanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, GebäudeautomationBAFA
Heizungsoptimierunghydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von LeitungenBAFA
HeizungstauschWärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein WärmenetzKfW
Fachplanung und BaubegleitungLeistungen eines Energieeffizienz-ExpertenBAFA bzw. KfW

4. Fördersätze und förderfähige Kosten

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Stand Oktober 2026 gelten nach der Reform vom 21. Juli 2026 im Wesentlichen folgende Konditionen:

  • Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15 Prozent Zuschuss, mit iSFP-Bonus 20 Prozent.
  • Förderfähige Kosten: bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit umgesetztem Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro. In Mehrfamilienhäusern sinken die Beträge ab der zweiten Wohneinheit gestaffelt.
  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzer können einen Klimageschwindigkeitsbonus, der zeitlich gestaffelt sinkt, und einen einkommensabhängigen Bonus erhalten. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent möglich, bei sehr niedrigem Einkommen etwas mehr. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit liegen bei 28.000 Euro.

Die Konditionen werden regelmäßig angepasst. Vor der Planung sollten die aktuellen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW geprüft werden.

5. Technische Mindestanforderungen

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Gefördert werden nur Maßnahmen, die anspruchsvolle technische Mindestanforderungen erfüllen. Für Außenwände ist zum Beispiel ein U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) nachzuweisen, für Fenster in der Regel 0,95 W/(m²K). Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik muss ein Energieeffizienz-Experte die Einhaltung bestätigen. Seine Kosten sind ebenfalls förderfähig.

6. Ablauf der Antragstellung

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  1. Energieberatung und Planung der Maßnahme, ideal auf Grundlage eines iSFP.
  2. Angebote einholen. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf vorab geschlossen werden, wenn er eine Bedingung für die Förderzusage enthält.
  3. Antrag beim BAFA oder bei der KfW stellen, bei Gebäudehülle und Anlagentechnik mit Bestätigung des Energieeffizienz-Experten.
  4. Nach Zusage Umsetzung der Maßnahme.
  5. Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Bestätigungen einreichen, dann erfolgt die Auszahlung.

7. Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus

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Wer umfassend saniert, kann alternativ die Sanierung zum Effizienzhaus fördern lassen. Beide Wege lassen sich nicht beliebig kombinieren. Einzelmaßnahmen eignen sich für eine schrittweise Sanierung über mehrere Jahre, die Effizienzhausförderung für größere Sanierungen in einem Zug. Ein Sanierungsfahrplan hilft bei der Entscheidung.

8. Förderung schrittweise nutzen

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Ein großer Vorteil der Einzelmaßnahmen ist, dass sich die förderfähigen Höchstbeträge auf das Kalenderjahr beziehen. Wer seine Sanierung über mehrere Jahre verteilt, etwa im ersten Jahr Dach und oberste Geschossdecke, im zweiten Jahr Fassade und Fenster und im dritten Jahr die Heizung, kann die Förderung mehrfach ausschöpfen. Ein individueller Sanierungsfahrplan gibt dafür die sinnvolle Reihenfolge vor und sorgt für den Bonus.

Wichtig ist, dass jede Maßnahme die Folgeschritte berücksichtigt. Ein neuer Fensteranschluss sollte zum Beispiel bereits auf eine spätere Fassadendämmung abgestimmt sein, damit keine Wärmebrücken entstehen.

9. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer

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Die BEG-Einzelmaßnahmen machen energetische Sanierungen planbar und bezahlbar. Wer die Maßnahmen klug kombiniert und zeitlich staffelt, kann die förderfähigen Höchstbeträge mehrfach nutzen.

Bräuer Architekten plant Sanierungen so, dass Fördermittel optimal genutzt werden, und arbeitet mit Energieeffizienz-Experten zusammen. Die Mengen für Anträge und Ausschreibungen ermitteln wir aus einem genauen Bestandsaufmaß.

10. Häufige Fehler

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  • Der Auftrag wird ohne aufschiebende Bedingung erteilt, bevor der Antrag gestellt ist.
  • Die technischen Mindestanforderungen werden nicht in die Ausschreibung übernommen.
  • Der iSFP-Bonus wird verschenkt, weil kein Sanierungsfahrplan vorliegt.
  • Rechnungen werden nicht nach geförderten Maßnahmen aufgeschlüsselt.
  • Fristen für den Verwendungsnachweis werden versäumt.

11. Verwandte Fachbegriffe

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  • KfW-Förderung – Die KfW-Förderung umfasst die Förderprogramme der staatlichen KfW-Bankengruppe für den Bau, Kauf und die Sanierung von Wohngebäuden und anderen Gebäuden.
  • Effizienzhaus – Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, dessen Energiebedarf einen festgelegten Anteil eines Referenzgebäudes nicht überschreitet.
  • Individueller Sanierungsfahrplan – Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturierter Plan, der für ein bestimmtes Wohngebäude aufzeigt, wie es schrittweise oder in einem Zug …
  • Wärmedämmung und WDVS – Wärmedämmung verringert den Wärmeverlust eines Gebäudes über Wände, Dach, Fenster und Boden.
  • Zuwendungsfähige Kosten – Zuwendungsfähige Kosten beziehungsweise Ausgaben sind diejenigen Projektaufwendungen, die nach Förderprogramm, Richtlinie und Bewilligungsbescheid bei der Bemessung …

12. Häufig gestellte Fragen

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Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Dämmung?

15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent.

Brauche ich einen Energieberater?

Für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ja. Seine Leistungen werden ebenfalls gefördert.

Kann ich nach Baubeginn noch Förderung beantragen?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungsleistungen gelten dabei nicht als Beginn.

Gilt die Förderung auch für vermietete Wohnungen?

Ja. Bei der Heizungsförderung stehen bestimmte Boni aber nur Selbstnutzern zu.

Kann ich Eigenleistung fördern lassen?

Gefördert werden in der Regel nur die Materialkosten bei Eigenleistung, sofern ein Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung bestätigt. Die genauen Regeln stehen in den Merkblättern.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Meist erhält man die Zusage nach einigen Wochen. Mit der Maßnahme darf aber schon nach Antragstellung begonnen werden, auf eigenes Risiko.

Stand: Oktober 2026. Förderkonditionen ändern sich regelmäßig. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förderberatung.

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