Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes
Thema: Energie, Förderung & Technik · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenDas Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das neue Bundesgesetz für die Energieeffizienz und die Heizungen von Gebäuden. Es löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, das in der öffentlichen Diskussion oft „Heizungsgesetz“ genannt wurde. Der Bundestag hat das GModG im Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026. Erste Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere treten gestaffelt in Kraft. Zugleich setzt das Gesetz Vorgaben der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie um.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Das GModG ersetzt das GEG als zentrale Vorschrift für Gebäudeenergie.
- Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
- Neue Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden müssen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
- Für Neubauten kommt schrittweise ein Nullemissionsstandard nach EU-Recht.
- Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig.
3. Wichtige Inhalte
nach oben| Thema | Regelung (nach Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Heizungen im Bestand | Freie Wahl der Technik; neue fossile Heizungen mit steigender Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029 (10 %, 2030 15 %, 2035 30 %, 2040 60 %) |
| Neubau | Nullemissionsstandard für öffentliche Gebäude ab 2028, für alle Neubauten ab 2030 |
| Solarenergie | Pflicht zur Solarnutzung bei Neubauten nach EU-Vorgaben, schrittweise |
| Energieausweis | Modernisiert und digitalisiert, mit Angaben zu Treibhausgasemissionen |
| Nichtwohngebäude | Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude nach EU-Schwellenwerten, Gebäudeautomation ab bestimmter Anlagengröße |
| Ladeinfrastruktur | Ladepunkte bei Neubau und größerer Renovierung von Gebäuden mit mehreren Stellplätzen |
| Länder | Öffnungsklausel für weitergehende Landesregelungen bleibt |
4. Was sich für Eigentümer ändert
nach obenFür Eigentümer von Bestandsgebäuden fällt vor allem der Zwang weg, beim Heizungstausch auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu setzen. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss aber mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe und damit mit steigenden Brennstoffkosten rechnen. Hinzu kommt der CO₂-Preis. Für die Entscheidung bleibt deshalb ein Vergleich der Lebenszykluskosten sinnvoll, etwa zwischen Wärmepumpe, Fernwärme und Gasheizung. Auch die kommunale Wärmeplanung gibt Hinweise, welche Versorgung am Standort künftig verfügbar ist.
5. Sanierung und Förderung
nach obenAnforderungen an einzelne Bauteile bei einer Sanierung, etwa an Dämmung und Fenster, bleiben im Grundsatz bestehen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde parallel angepasst. Förderbedingungen und Fördersätze sollten vor jeder Beauftragung aktuell geprüft werden, siehe BEG-Einzelmaßnahmen und KfW-Förderung.
6. Übergang und offene Fragen
nach obenViele Einzelheiten werden durch Verordnungen und weitere Gesetze geregelt, etwa die Quote für klimafreundliche Brennstoffe. Für laufende Vorhaben sieht das Gesetz Übergangsregeln vor. Gegen das Gesetz sind politische und rechtliche Auseinandersetzungen angekündigt. Für konkrete Projekte sollte deshalb immer der aktuelle Stand geprüft werden.
7. Bedeutung für Bauherren
nach obenDas GModG gibt mehr Freiheit bei der Heizungswahl, verlagert aber Kostenrisiken in die Zukunft. Eine gute Planung betrachtet Gebäudehülle, Heizung und Förderung zusammen.
Bräuer Architekten berücksichtigt die Anforderungen des Gebäudeenergierechts bei Neubau- und Sanierungsplanungen und arbeitet dafür mit Energieberatern zusammen.
8. Häufige Fehler
nach oben- Informationen zum alten GEG werden ungeprüft weiter angewendet.
- Die steigenden Brennstoffanforderungen für neue fossile Heizungen werden übersehen.
- Förderbedingungen werden nicht vor Vertragsschluss geprüft.
- Landesrechtliche Zusatzanforderungen werden vergessen.
9. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- GEG (Gebäudeenergiegesetz) – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelte seit November 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland: den Wärmeschutz, die Heizungstechnik, den Einsatz erneuerbarer Energien und den Energieausweis.
- Wärmepumpe – Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die Wärme aus der Umgebung, aus Luft, Erdreich oder Grundwasser, nutzt und mit Hilfe von Strom auf ein für Heizung und Warmwasser nutzbares Temperaturniveau bringt.
- Energieausweis – Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet.
- BEG-Einzelmaßnahmen – Die BEG-Einzelmaßnahmen sind ein Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
- Kommunale Wärmeplanung – Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden ermitteln, wie die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet langfristig klimaneutral werden kann.
10. Häufig gestellte Fragen
nach obenWas ist das GModG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit Sommer 2026 das Gebäudeenergiegesetz ablöst.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein, sie entfällt mit dem GModG.
Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?
Ja, sie muss aber ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Was gilt für Neubauten?
Schrittweise ein Nullemissionsstandard, für öffentliche Gebäude ab 2028, für alle Neubauten ab 2030.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach dem Stand der Gesetzgebung im Oktober 2026 und ersetzt keine Energie- oder Rechtsberatung im Einzelfall.