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Projektsteuerung

Projektsteuerung – Kosten, Termine und Qualität im Blick behalten

Thema: Planung, HOAI & Kosten · Redaktion: Bräuer Architekten

1. Kurzdefinition

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Die Projektsteuerung ist eine spezialisierte Dienstleistung im Bauwesen, mit der Fachleute den Bauherrn bei der Wahrnehmung seiner Steuerungs- und Kontrollaufgaben unterstützen. Projektsteuerer übernehmen in der Regel keine Planungsleistungen, sondern koordinieren und überwachen übergeordnet Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge. Sie sind damit das Bindeglied zwischen Bauherr, Planern und ausführenden Unternehmen. Die Projektsteuerung ist Teil des Projektmanagements.

2. Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Projektsteuerung umfasst die delegierbaren Aufgaben des Bauherrn, nicht aber seine Entscheidungen.
  • Typische Auftraggeber sind öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen, Investoren und private Bauherren größerer Vorhaben.
  • Die Leistungen sind seit 2009 nicht mehr in der HOAI geregelt und werden frei vereinbart.
  • Orientierung bieten die Leistungsbilder und Honorarempfehlungen des AHO.
  • Projektsteuerung lohnt sich vor allem bei komplexen Projekten mit vielen Beteiligten.

3. Aufgaben der Projektsteuerung

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HandlungsbereichTypische Leistungen
Organisation und KommunikationProjektorganisation, Organigramm, Projekthandbuch, Besprechungswesen, Berichte an den Bauherrn
Qualitäten und QuantitätenPrüfung von Raumprogramm und Planungsergebnissen auf Übereinstimmung mit den Projektzielen
Kosten und FinanzierungKostenrahmen, Kostenkontrolle, Mittelabflussplanung, Prüfung von Rechnungen und Nachträgen
Termine und KapazitätenRahmen- und Steuerungsterminpläne, Überwachung von Meilensteinen, Gegensteuerung bei Verzug
VerträgeVertragsstruktur, Vergabestrategie, Unterstützung bei Vertragsabschluss und Nachtragsmanagement

Die Projektsteuerung begleitet ein Vorhaben in der Regel in fünf Projektstufen: Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss. Der Leistungsumfang wird im Vertrag festgelegt und kann auf einzelne Handlungsbereiche oder Phasen beschränkt werden.

4. Projektmanagement und Projektsteuerung im Vergleich

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Viele Bauherren verwenden beide Begriffe synonym. In der Fachwelt, etwa in den Leistungsbildern des AHO, wird jedoch unterschieden: Projektmanagement ist der Oberbegriff und umfasst die Projektleitung und die Projektsteuerung. Die Projektleitung umfasst die nicht delegierbaren Entscheidungs- und Führungsaufgaben des Bauherrn, die Projektsteuerung die beratenden und koordinierenden Aufgaben, die an Fachleute übertragen werden können.

MerkmalProjektmanagementProjektsteuerung
BegriffOberbegriff für die gesamte ProjektorganisationTeil des Projektmanagements, delegierbare Unterstützungsleistung
InhaltPlanung, Organisation, Führung und Kontrolle eines ProjektsKoordination und Kontrolle von Organisation, Qualitäten, Kosten, Terminen und Verträgen
Entscheidungenumfasst Entscheidungen der Projektleitungbereitet Entscheidungen vor, trifft sie aber nicht
AusführendeBauherr, Projektleiter, Architekt oder beauftragte Dienstleisterhäufig externe, spezialisierte Projektsteuerer
Ausrichtungstrategische und operative Projektführungoperative Steuerung und Überwachung

5. Abgrenzung zur Objektplanung

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Die Objektplanung durch den Architekten umfasst nach der HOAI auch Aufgaben der Kosten- und Terminplanung sowie der Koordination der Fachplaner. Projektsteuerung und Objektplanung überschneiden sich deshalb teilweise. Der Unterschied liegt in der Perspektive: Der Architekt plant und koordiniert die Planung und die Ausführung, der Projektsteuerer kontrolliert übergeordnet im Interesse des Bauherrn alle Beteiligten, einschließlich des Architekten. Damit die Zusammenarbeit funktioniert, müssen die Leistungen in den Verträgen klar voneinander abgegrenzt werden. Doppelte Leistungen kosten Geld, Lücken führen zu Problemen.

6. Ablauf einer Projektsteuerung

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Zu Beginn analysiert der Projektsteuerer gemeinsam mit dem Bauherrn die Projektziele, das Budget und die Rahmentermine. Daraus entsteht ein Projekthandbuch, das Organisation, Zuständigkeiten, Abläufe und Berichtswege festlegt. In der Planungsphase prüft die Projektsteuerung die Ergebnisse der Planer auf Übereinstimmung mit den Zielen, verfolgt die Kostenentwicklung und steuert die Termine für Entscheidungen und Genehmigungen.

In der Ausführungsphase überwacht sie den Baufortschritt, prüft Nachträge und Rechnungen, verfolgt den Mittelabfluss und berichtet regelmäßig an den Bauherrn. Bei Abweichungen schlägt sie Gegenmaßnahmen vor, etwa eine Umstellung des Bauablaufs, Einsparungen an anderer Stelle oder zusätzliche Kapazitäten. Zum Projektabschluss unterstützt sie bei Abnahmen, der Übergabe an die Nutzer und der abschließenden Kostenfeststellung. Gerade bei geförderten Vorhaben ist eine sorgfältige Dokumentation aller Schritte für den Verwendungsnachweis unerlässlich.

7. Wann sich Projektsteuerung lohnt

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  • bei großen Neubau- und Sanierungsprojekten mit vielen Planern und Gewerken,
  • wenn der Bauherr keine eigene Bauabteilung oder Erfahrung hat,
  • bei öffentlichen Projekten mit Fördermitteln und strengen Nachweispflichten,
  • bei engen Terminen, etwa durch Mietbeginn oder Förderfristen,
  • bei Projekten mit Einzelvergabe an viele Firmen statt eines Generalunternehmers.

Für ein Einfamilienhaus ist eine gesonderte Projektsteuerung in der Regel nicht erforderlich. Hier übernehmen Bauherr und Architekt die Aufgaben gemeinsam.

8. Bedeutung für Bauherren

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Für Bauherren ist die Projektsteuerung ein Instrument, um die eigenen Interessen in komplexen Projekten wirksam zu vertreten. Sie schafft Transparenz über den Projektstand, bereitet Entscheidungen fundiert vor und erkennt Risiken früh. Die Verantwortung für Entscheidungen bleibt jedoch beim Bauherrn.

Bräuer Architekten arbeitet bei größeren Vorhaben eng mit Projektsteuerern zusammen und unterstützt Bauherren kleinerer Projekte im Rahmen der Objektplanung bei Kosten- und Terminplanung, Vergabe und Bauüberwachung.

9. Häufige Fehler

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  • Die Projektsteuerung wird erst beauftragt, wenn bereits Probleme aufgetreten sind.
  • Die Aufgaben von Projektsteuerer und Architekt sind nicht klar abgegrenzt.
  • Der Projektsteuerer erhält keine ausreichenden Befugnisse oder Informationen.
  • Der Bauherr überlässt Entscheidungen, die er selbst treffen muss, dem Projektsteuerer.

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10. Verwandte Fachbegriffe

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  • Projektmanagement – Projektmanagement im Bauwesen umfasst die Planung, Organisation, Steuerung und Überwachung eines Bauprojekts von der ersten Idee bis zur Übergabe an die Nutzer.
  • Objektüberwachung – Die Objektüberwachung begleitet die Ausführung eines Bauvorhabens auf der Baustelle.
  • HOAI – Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert Planungsleistungen und stellt Berechnungsgrundlagen sowie Orientierungswerte für Honorare bereit.
  • DIN 276 – Die DIN 276 ist die deutsche Norm für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen.
  • Mitwirkung bei der Vergabe – Die Mitwirkung bei der Vergabe begleitet den Weg von den fertigen Vergabeunterlagen bis zur Beauftragung ausführender Unternehmen.

11. Häufig gestellte Fragen

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Was kostet eine Projektsteuerung?

Das Honorar wird frei vereinbart. Die Honorarempfehlungen des AHO orientieren sich an den Projektkosten, dem Leistungsumfang und dem Schwierigkeitsgrad.

Ersetzt der Projektsteuerer den Architekten?

Nein. Der Projektsteuerer plant nicht, sondern koordiniert und kontrolliert. Die Planung bleibt Aufgabe von Architekten und Fachplanern.

Wer haftet für Fehler der Projektsteuerung?

Der Projektsteuerer haftet für die von ihm übernommenen Leistungen nach dem Vertrag. Eine klare Leistungsbeschreibung ist deshalb auch haftungsrechtlich wichtig.

Ist Projektsteuerung auch für private Bauherren sinnvoll?

Bei größeren privaten Vorhaben, etwa einem Mehrfamilienhaus oder einer umfassenden Sanierung, kann eine unabhängige Projektsteuerung die Interessen des Bauherrn wirksam unterstützen.

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