Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das Regelverfahren für die meisten Bauvorhaben in M-V
Thema: Baurecht & Genehmigung · Redaktion: Bräuer Architekten
1. Kurzdefinition
nach obenDas vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist in Mecklenburg-Vorpommern das Regelverfahren für die meisten Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei nur einen eingeschränkten Teil der Vorschriften, vor allem das Planungsrecht und beantragte Abweichungen. Für die Einhaltung der übrigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen, etwa an Brandschutz und Standsicherheit, sind Bauherr und Entwurfsverfasser selbst verantwortlich.
2. Das Wichtigste auf einen Blick
nach oben- Das vereinfachte Verfahren gilt für alle Vorhaben außer Sonderbauten.
- Geprüft werden insbesondere die planungsrechtliche Zulässigkeit, beantragte Abweichungen und sonstiges öffentliches Recht, soweit es nicht anderweitig geprüft wird.
- Was nicht geprüft wird, muss trotzdem eingehalten werden.
- Seit der Reform 2025 gilt eine Genehmigungsfiktion, wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet.
- Für Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder Hochhäuser gilt das reguläre Verfahren mit vollem Prüfumfang.
3. Die Verfahrensarten im Überblick
nach oben| Verfahren | Anwendung | Prüfumfang |
|---|---|---|
| Verfahrensfrei | kleine Vorhaben nach Liste der Landesbauordnung | keine Prüfung |
| Genehmigungsfreistellung | Wohngebäude und andere Vorhaben im Bebauungsplan, Dachausbau im Innenbereich | keine Genehmigung, Vorlage bei der Gemeinde |
| Vereinfachtes Verfahren | alle Vorhaben außer Sonderbauten | Planungsrecht, Abweichungen, weiteres öffentliches Recht |
| Reguläres Verfahren | Sonderbauten | umfassend, einschließlich Bauordnungsrecht |
4. Was geprüft wird und was nicht
nach obenIm vereinfachten Verfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde insbesondere:
- die Zulässigkeit nach den §§ 29 bis 38 BauGB, also ob das Vorhaben nach Bebauungsplan, § 34 oder § 35 BauGB zulässig ist,
- beantragte Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen,
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird, etwa Denkmal- oder Naturschutz.
Nicht geprüft werden in der Regel die übrigen Anforderungen der Landesbauordnung, etwa Abstandsflächen ohne Abweichungsantrag, Brandschutz, Rettungswege oder Barrierefreiheit. Die bautechnischen Nachweise zu Standsicherheit und Brandschutz müssen bei bestimmten Vorhaben dennoch geprüft oder bescheinigt werden. Wird gegen nicht geprüfte Vorschriften verstoßen, kann die Behörde auch nach Erteilung der Genehmigung einschreiten.
5. Fristen und Genehmigungsfiktion
nach obenMit der Reform der Landesbauordnung im Jahr 2025 hat Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren beschleunigt. Die Bauaufsicht muss den Antrag innerhalb weniger Wochen auf Vollständigkeit prüfen und fehlende Unterlagen nachfordern. Danach hat sie in der Regel drei Monate Zeit für die Entscheidung. Entscheidet sie nicht fristgerecht, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Fiktion greift nicht in allen Fällen, etwa wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen versagt hat oder der Bauherr auf sie verzichtet.
6. Ablauf
nach oben- Erstellung der Bauvorlagen durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
- Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in Rostock bei der Hansestadt, sonst beim Landkreis.
- Prüfung auf Vollständigkeit und Beteiligung von Gemeinde und Fachbehörden.
- Entscheidung über den Antrag oder Eintritt der Genehmigungsfiktion.
- Anzeige des Baubeginns und gegebenenfalls Vorlage bautechnischer Nachweise vor Baubeginn.
7. Bauvorlagen
nach obenFür das vereinfachte Verfahren sind die Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung einzureichen. Dazu gehören insbesondere der amtliche Lageplan, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, eine Baubeschreibung, die Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, Angaben zur Entwässerung sowie gegebenenfalls Nachweise zu Stellplätzen und Abweichungsanträge. Die bautechnischen Nachweise zu Standsicherheit, Brand-, Schall- und Wärmeschutz müssen je nach Vorhaben mit dem Antrag oder vor Baubeginn vorliegen.
Vollständige und schlüssige Unterlagen sind der wichtigste Beitrag zu einem schnellen Verfahren.
8. Bedeutung für Bauherren und Eigentümer
nach obenDas vereinfachte Verfahren spart Zeit, verlagert aber Verantwortung auf Bauherrn und Planer. Ein Bauvorhaben ist nicht deshalb rechtmäßig, weil eine Genehmigung erteilt wurde. Alle nicht geprüften Vorschriften müssen trotzdem eingehalten werden. Umso wichtiger sind vollständige Bauvorlagen und eine sorgfältige Planung.
Bräuer Architekten erstellt Bauanträge für das vereinfachte Verfahren und achtet darauf, dass auch die nicht geprüften Anforderungen eingehalten sind. So entstehen Genehmigungen, die auch einer späteren Kontrolle standhalten.
9. Häufige Fehler
nach oben- Es wird angenommen, die Behörde habe alle Vorschriften geprüft.
- Bauvorlagen sind unvollständig, was die Fristen verlängert.
- Abweichungen werden nicht ausdrücklich beantragt.
- Der Baubeginn wird nicht angezeigt.
- Bautechnische Nachweise werden nicht rechtzeitig vor Baubeginn vorgelegt.
10. Verwandte Fachbegriffe
nach oben- Bauantrag – Der Bauantrag ist der formelle Antrag, mit dem die Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt wird.
- Baugenehmigung – Die Baugenehmigung ist die behördliche Zulassung eines Bauvorhabens.
- Genehmigungsfreistellung – Die Genehmigungsfreistellung ist ein Verfahren nach § 62 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), bei dem ein Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet …
- Verfahrensfreie Bauvorhaben – Verfahrensfreie Bauvorhaben sind bauliche Anlagen und Maßnahmen, für die weder eine Baugenehmigung noch eine Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist.
- Genehmigungsplanung – Die Genehmigungsplanung ist die Planungsphase, in der ein abgestimmter Gebäudeentwurf in die für das jeweilige öffentlich-rechtliche Verfahren erforderlichen …
11. Häufig gestellte Fragen
nach obenWie lange dauert das vereinfachte Verfahren?
Nach Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel bis zu drei Monate. Danach kann die Genehmigungsfiktion greifen.
Wird der Brandschutz geprüft?
Im vereinfachten Verfahren nicht durch die Bauaufsicht selbst. Bei bestimmten Vorhaben muss der Brandschutznachweis aber geprüft oder bescheinigt werden.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Was ist ein Sonderbau?
Ein Gebäude mit besonderen Risiken, etwa ein Hochhaus, eine Versammlungsstätte, ein Krankenhaus oder eine große Verkaufsstätte.
Kann ich auf die Genehmigungsfiktion verzichten?
Ja. Manche Bauherren bevorzugen einen ausdrücklichen Bescheid, etwa für Finanzierung oder Förderung.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die Bauvorlagen nach Bauvorlagenverordnung, insbesondere Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise.
Ist das vereinfachte Verfahren günstiger?
Die Gebühren richten sich nach den Baukosten. Der geringere Prüfumfang wirkt sich meist auch auf die Gebühren aus.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.